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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

Reinhard in Absprache mit mir ein entsprechendes Salär versprochen. Herr Reinhard<br />

sagte, er brauche ein Budget, um das Alles einzurichten. Dieses Budget habe<br />

ich ihm dann zugesagt. Dieses Budget kann ich nicht mehr genau beziffern, es<br />

hatte insgesamt vielleicht ein Volumen <strong>von</strong> ca. 1 bis 2 Millionen DM, dies meine<br />

ich auf längere Zeit verteilt natürlich (...). Die Koordination, wo welche Maschinen<br />

sein mussten, hat Dr. Kleiser mit Herrn Reinhard abgesprochen (...). Herr<br />

Reinhard hat dann diese Organisation in ganz kurzer Zeit aufgebaut, Herr<br />

Dr. Kleiser koordinierte, dass die einzelnen Maschinen bei den jeweiligen Servicestationen<br />

vor Ort zur vorgesehen, bestimmten Zeit auch zur körperlichen Überprüfung<br />

bereitstanden. Ich glaube, Herr Dr. Kleiser ist dann <strong>von</strong> einem Ort zum<br />

anderen geflogen <strong>und</strong> hat die Typenschilder ausgetauscht“ (vgl. LO StA MA 628<br />

Js 3693/00 Bd. 6, Bl. 5587 ff., 5589, 5591; in diesem Sinne auch die Aussage des<br />

Beschuldigten Thomas Reinhard v. 28. November 2001 gegenüber der LPD KA,<br />

vgl. StA MA 620 Js 8936/00 Vernehmungsband 2, Bl. 1137 ff.). Dass diese beschriebene<br />

Vorgehensweise mit dem Betriebsprüfer abgesprochen gewesen sein<br />

soll, wie dies Manfred Schmider zu Beginn seiner Vernehmung nach ausdrücklichem<br />

Hinweis der StA MA, dass das Benennen <strong>von</strong> Mittätern sich bei der Strafzumessung<br />

günstig auswirke, behauptete (vgl. LO StA MA 628 Js 3693/00 Bd. 6,<br />

Bl. 5587 ff., 5589), erscheint nicht glaubhaft: Denn dann wäre zur Beibringung<br />

der Testate die im Ausland vor Ort durchgeführte, sehr aufwendige <strong>und</strong> überaus<br />

kostenträchtige (= 1 bis 2 Mio. DM) Inaugenscheinnahme <strong>von</strong> Bohrsystemen unter<br />

Auswechselung <strong>von</strong> Typenschildern nicht notwendig gewesen. Zugleich wird<br />

mit dieser Schilderung des Manfred Schmider deutlich, dass das ausgeklügelte<br />

Betrugssystem im Jahr 1996 jedenfalls mit Mitteln der AO nicht aufgedeckt werden<br />

konnte <strong>und</strong> auch unabhängige Wirtschaftsprüfer anstelle der „auditors“ vor<br />

Ort den Betrug nicht hätten aufdecken können. Schließlich ist dies auch den Leasinggesellschaften<br />

<strong>und</strong> Banken, die teilweise die übereigneten Bohrsysteme körperlich<br />

abnahmen, nicht gelungen.<br />

fff) Auskünfte der Informationszentrale Ausland beim B<strong>und</strong>esamt für Finanzen<br />

Kurz zuvor bei der Steufa eingegangene <strong>und</strong> an die BP weitergegebene Wirtschaftsauskünfte<br />

der IZA (B<strong>und</strong>esamt für Finanzen) zu den ausländischen Franchisenehmern<br />

(Servicegesellschaften) zeigten, dass zwei Firmen (= Fa. Pavimentos<br />

de Murcia, Fa. Derbyshire), die das Vorhandensein <strong>von</strong> HBS im Nov. 1996 testierten,<br />

seit 1993 bzw. 1995 nicht mehr aktiv waren (Eingang der IZA Auskunft<br />

am 10. Oktober 1996 bei der Steufa, vgl. LO L2-017; diese Auskunft war der<br />

OFD nicht bekannt, vgl. dazu RD Vetter, Apr. 18. UA-Sitzung S. 80 f. oder die<br />

Aussage RD Vetter in der Vernehmung vom 17. Juni 2002 vor der StA MA in LO<br />

StA MA, 401 Js 22627/01, Hauptakte Bd. 5, Bl. 1987 ff., 1992). Dennoch wurde<br />

<strong>von</strong> AR Seyfried in einer <strong>von</strong> ihm geführten Liste über die 44 körperlich abzunehmenden<br />

Maschinen (= aufgr<strong>und</strong> Doppelbenennung 44 anstelle <strong>von</strong> 45) festgehalten:<br />

„Es wurden alle Nachweise in Form <strong>von</strong> WP Bescheinigungen erbracht.<br />

Stand: 16. Januar 1997“ (siehe LO BP KA-Stadt L1-022). Es fand auch keine Beachtung<br />

mehr, dass kurz zuvor im Oktober 1996 im Zusammenhang mit der Lieferung<br />

<strong>von</strong> Bohrsystemen an die Powerdrill KG Zweifel an der Existenz <strong>von</strong> Systemen<br />

auch bei FTT auftauchten (vgl. dazu den Vermerk <strong>von</strong> AR Seyfried v.<br />

16. Oktober 1996 in LO L1-045, wonach dieser Frau Neumann darauf hingewiesen<br />

haben soll, dass es entweder die zwei Systeme bei Powerdrill oder aber 29 Systeme<br />

bei KSK/FTT nicht geben könne; vgl. dazu ferner die Vermerke <strong>von</strong> AR<br />

Seyfried über Gespräche mit Manfred Schmider <strong>und</strong> Klaus Kleiser v. 22. Oktober<br />

1996 <strong>und</strong> 23. Oktober 1996 in LO L1-045), die erst später im April 1998 zu<br />

einem Strafbefehl gegen Matthias Schmider über 720 Tagessätzen zu 3.400 DM<br />

(= 2,4 Mio. DM) führten.<br />

Nachvollziehbar erklären lässt sich das Verhalten der BP damit, dass der hohe<br />

Stellenwert, der dem unmittelbaren Fremdnachweis der Systeme durch die Testate<br />

vermeintlicher Wirtschaftsprüfer zu Recht beigemessen wurde, zuvor aufkommende<br />

Zweifel auch wegen der eingegangenen IZA-Auskunft vollends ausräumte.<br />

Schließlich wurde unabhängig <strong>von</strong> den gesellschaftsrechtlichen Verhältnissen<br />

bzw. Zuständen der Mietfirmen im Ausland <strong>von</strong> einem – aus Sicht der Betriebsprüfer<br />

– fremden Dritten <strong>und</strong> wegen des Berufseids der Unparteilichkeit besonders<br />

vertrauenswürdigen Wirtschaftsprüfer vor Ort bestätigt, dass das jeweilige<br />

gesuchte Bohrsystem vorhanden sei. Weitergehende Fragen auch an Manfred<br />

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