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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

terschiedliche Gründe hatte. Aber so ganz grob. Und natürlich war angesichts<br />

des hinterzogenen Betrages der § 154 StPO auch schon länger eine Überlegung,<br />

die natürlich im Raum stand, <strong>und</strong> wir haben insbesondere einmal abgewartet,<br />

ob das Stuttgarter Verfahren insoweit gediehen ist, dass wir sagen können:<br />

Gut. Im Hinblick auf dort zu erwartende Strafen können wir sagen, es<br />

kommt bei uns nicht so sehr darauf an. Bei 1.500 DM schaue ich nicht hin.“<br />

Auf Nachfrage, warum bei Herrn Hunzinger das Verfahren aus einem anderen<br />

Rechtsgr<strong>und</strong> eingestellt wurde, ergänzte der Zeuge:<br />

„Im Rahmen der Ermittlungsverfahren haben wir routinemäßig auch die B<strong>und</strong>eszentralregisterauszüge<br />

der Personen angefordert. Die anderen drei Personen,<br />

die jetzt im Raum stehen, da ergab sich keine Eintragung im Register,<br />

<strong>und</strong> bei Herrn Hunzinger ergab sich eine Eintragung aus dem Jahr 2001. Es<br />

handelt sich um eine Eintragung über 65 Tagessätze, <strong>und</strong> wir kamen zu dem<br />

Ergebnis, dass also bereits im Hinblick auf diese Vorverurteilung, die gesamtstrafenfähig<br />

wäre, es angebracht ist, das Verfahren endgültig einzustellen mit<br />

der Folge, dass das Verfahren auch nicht mehr aufgenommen werden kann<br />

oder muss, während bei den anderen drei Personen wir natürlich abwarten<br />

müssen. Werden die Verfahren rechtskräftig abgeschlossen, kommt es zur Verurteilung,<br />

nur dann können wir sagen, wir machen endgültig dann auch den<br />

§ 154 StPO, also wir könnten es jederzeit wieder aufnehmen, sollten da beispielsweise<br />

Freisprüche herauskommen. Und bei Herrn Hunzinger ist das Verfahren<br />

endgültig beendet für uns.“<br />

Hinsichtlich des Vorwurfs der Steuerhinterziehung stellte der Zeuge ferner klar,<br />

dass nur der steuerstrafrechtliche Vorwurf der rechtswidrigen Geltendmachung <strong>von</strong><br />

r<strong>und</strong> 1.400 DM als Vorsteuer geahndet wurde. Die Frage, ob die Hunzinger PR<br />

GmbH an die FDP oder an das Wirtschaftsministerium in Höhe <strong>von</strong> r<strong>und</strong><br />

30.000 DM etwas zugewendet habe, <strong>und</strong> auch die Frage bezüglich der 10.000 DM,<br />

die Herr Hunzinger im November/Dezember 1999 Herrn Dr. Döring per Scheck zugewendet<br />

hat, wobei fraglich ist, ob Herr Dr. Döring Empfänger oder die FDP Empfänger<br />

sein sollte, ist <strong>von</strong> der Staatsanwaltschaft Mannheim ausdrücklich nicht geprüft<br />

worden.<br />

Der Strafbefehlsantrag der Staatsanwaltschaft Mannheim gegen Frau Bettina<br />

Morlok wegen Umsatzsteuerhinterziehung in Höhe <strong>von</strong> 1.400 DM wird im Wesentlichen<br />

so begründet wie der Zeuge bereits im Rahmen seiner ersten Vernehmung<br />

sich zum vorläufigen Ermittlungsergebnis eingelassen hat.<br />

Gegen Bettina Morlok wurde durch die Staatsanwaltschaft Mannheim beim<br />

Amtsgericht <strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong> ein Strafbefehl in Höhe einer Geldstrafe <strong>von</strong> 12 Tagessätzen<br />

zu je 50 € = 600 € beantragt.<br />

Zu Frage 4:<br />

Welchen Bezug hatte die geplante Pressekonferenz am 12. Mai 1999 zur durchgeführten<br />

Umfrage?<br />

Zu diesem Komplex konnte der Zeuge Hunzinger im Rahmen seiner ersten Vernehmung<br />

vor dem Ausschuss am 22. April 2004 nicht befragt werden, da dem<br />

Untersuchungsausschuss zum damaligen Zeitpunkt die einschlägigen Unterlagen<br />

bezüglich der Pressemitteilung <strong>von</strong> MBB noch nicht vorlagen.<br />

Anlässlich seiner zweiten Vernehmung am 29. September 2004 ließ sich Herr<br />

Hunzinger auf die Frage, ob am 6. Mai 1999 im Raum „Kabinettchen“ neben den<br />

PR-Auftritten <strong>von</strong> Herrn Dr. Döring auch über andere Themen gesprochen worden<br />

sei, wie folgt ein:<br />

„[...] Dann habe ich über ein privates Engagement, das ich in Reutlingen vorhatte<br />

im Rahmen der Übernahme eines Karosseriebauunternehmens, was<br />

nichts zu tun hatte mit der Hunzinger Information AG, infas oder der damals<br />

<strong>von</strong> mir alleine mit Herrn Altincioglu zusammen geführten Tochtergesellschaft<br />

– action press hatten wir noch nicht – gesprochen. Dann hat ein Mitarbeiter<br />

<strong>von</strong> der Hunzinger PR GmbH noch ein Fax geschickt, wie wir die Pressekonferenz<br />

machen zur Übernahme dieser Fabrikation. Das habe ich dem Minister<br />

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