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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

Zu A. I. 1.<br />

Ob die Landesregierung, die Ministerien, die Strafverfolgungsbehörden,<br />

Steuerbehörden <strong>und</strong> sonstige Behörden des Landes <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> im<br />

Rahmen <strong>von</strong> Betriebsprüfungen, Strafverfolgungs- <strong>und</strong> Steuerverfahren sowie<br />

sonstigem Verwaltungshandeln, in Zusammenhang mit den Personen<br />

Manfred Schmider <strong>und</strong> Matthias Schmider sowie deren Unternehmungen<br />

ihre Pflichten beachtet haben;<br />

Verhalten <strong>von</strong> Landesregierung <strong>und</strong> Landesbehörden gegenüber den Beschuldigten<br />

des „FlowTex“-Verfahrens vor 1996, insbesondere<br />

1. welche Sachverhalte jeweils dafür vorlagen, dass das Ermittlungsverfahren<br />

der Staatsanwaltschaft Karlsruhe gegen Manfred Schmider wegen<br />

des Verdachts, einen Raubüberfall gegen sich selbst im Jahre 1986 fingiert<br />

zu haben, 1993 abgeschlossen, 1995 wieder aufgenommen, 1996 erneut<br />

trotz weiter bestehenden Tatverdachts eingestellt <strong>und</strong> im Februar<br />

2000 erneut aufgenommen worden ist;<br />

I. Beigezogene Akten<br />

– Akten der Staatsanwaltschaft Karlsruhe 21 Js 16820/95<br />

– Akten der Staatsanwaltschaft Karlsruhe 21 Js 5722/00<br />

– Akten der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe KA 11-00<br />

Auf das Verzeichnis der beigezogenen Akten (Allgemeine Anlage 2) wird verwiesen.<br />

Am 12. Mai 1986 hatte Inge Schmider, die Ehefrau <strong>von</strong> Manfred Schmider, beim<br />

Polizeirevier Ettlingen einen Raubüberfall gemeldet. Frau Schmider teilte mit, sie<br />

habe bei der Rückkehr nach Hause die Haushälterin, Frau Backenstos, <strong>und</strong> Manfred<br />

Schmider an ein Treppengeländer gefesselt vorgef<strong>und</strong>en. Manfred Schmider<br />

gab an, zwei bewaffnete Täter hätten ihn gezwungen, zu seinem Haus zu fahren<br />

<strong>und</strong> den Tresor zu öffnen. Den Gesamtwert der Beute, Bargeld, Teppiche, Pelze<br />

sowie Schmuck der Ehefrau bezifferte er auf ca. 2 Mio. DM.<br />

Das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Karlsruhe wurde unter dem Aktenzeichen<br />

23 Js 332/86 zunächst gegen unbekannt geführt. Auch aufgr<strong>und</strong> des<br />

Verhaltens <strong>von</strong> Manfred Schmider bei der Feststellung des Schadens wurden<br />

Zweifel laut an der Schilderung des Tathergangs durch Manfred Schmider, sodass<br />

in der Folge auch gegen ihn wegen der Beteiligung am Raubüberfall ermittelt<br />

wurde. Die damaligen Ermittlungen erbrachten jedoch keinen Beweis für einen<br />

Tatbeitrag des Manfred Schmider. Mit Verfügung vom 23. Juli 1986 stellte die<br />

Staatsanwaltschaft Karlsruhe das Ermittlungsverfahren ein, da „nach dem derzeitigen<br />

Stand der Ermittlungen sich eine strafbare Beteiligung des Beschuldigten an<br />

dem Raubüberfall vom 12. Mai 1986 nicht nachweisen lässt.“<br />

Trotz intensiver Ermittlungen gelang es erst im Jahr 1990 den mehrfach vorbestraften<br />

Gerhard Schenk als einen der beiden Täter zu identifizieren. Mit Datum<br />

vom 11. Oktober 1991 erhob die Staatsanwaltschaft Karlsruhe Anklage gegen<br />

Herrn Schenk wegen schweren Raubes. Das Landgericht Karlsruhe lehnte jedoch<br />

die Eröffnung des Hauptverfahrens mit Beschluss vom 19. Januar 1994 ab. Aus<br />

Sicht des Gerichts war die Beteiligung des Herrn Schenk nicht nachzuweisen. Das<br />

Verfahren gegen ihn wurde daher nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.<br />

Am 11. Mai 1995 wurde der in der Justizvollzugsanstalt Diez in anderer Sache einsitzende<br />

Gerhard Schenk durch die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern vernommen.<br />

Dabei gab er außerhalb des eigentlichen Vernehmungsgegenstandes an, dass es sich<br />

bei dem Raub im Jahre 1986 um einen fingierten Überfall gehandelt habe, den er<br />

<strong>und</strong> der Privatdetektiv Karl-Hermann Schöntag nach vorheriger Absprache mit<br />

Manfred Schmider durchgeführt hätten. Nachdem Schenk seine Angaben zum Tathergang<br />

in einer polizeilichen Vernehmung durch die Kriminalpolizei Karlsruhe am<br />

26. Juni 1995 präzisiert <strong>und</strong> die Mittäterschaft Schöntags sowie die vorherige Absprache<br />

mit Schmider bestätigt hatte, wurden die Ermittlungen am 28. Juni 1995<br />

durch die Staatsanwaltschaft Karlsruhe unter dem Aktenzeichen 21 Js 16820/95<br />

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