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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

822<br />

<strong>von</strong> Manfred Schmider an den Betriebsprüfer AR Seyfried übergebenen schriftlichen<br />

Auftrag an die Industrie- <strong>und</strong> Verkehrstreuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

vom 29. September 1996 konnte dies so auch nicht entnommen<br />

werden. Denn in diesem Schreiben werden Art <strong>und</strong> Weise der Kontaktaufnahme<br />

der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in München mit den jeweiligen Prüfern im<br />

Ausland vor Ort, insbesondere durch wen die Prüfer ausgewählt werden, nicht angesprochen.<br />

Diese Frage scheint aber Gegenstand einer Besprechung am 27. September<br />

1996 zwischen Herrn Dr. Kleiser <strong>und</strong> Herrn Lummel <strong>von</strong> der Industrie<strong>und</strong><br />

Verkehrstreuhand GmbH gewesen zu sein, auf die in der schriftlichen Auftragserteilung<br />

v. 29. September 1996 ausdrücklich Bezug genommen wird. Zur<br />

Zertifizierung ist in der schriftlichen Auftragserteilung v. 29. September 1996 allerdings<br />

lediglich ausgeführt (vgl. LO L1-022): „Die Zertifizierung soll anhand<br />

der uns <strong>von</strong> der Betriebsprüfung vorgegebenen Formulare, die als Anlage beigefügt<br />

sind, erfolgen. [...] Die Überprüfung soll dergestalt stattfinden, dass „auditors“<br />

vor Ort die jeweiligen Maschinen körperlich überprüfen. [...] Diese Testate<br />

gehen Ihnen direkt <strong>von</strong> den Auditoren zu.“ Dass vielmehr gerade Wirtschaftsprüfer<br />

<strong>von</strong> der Industrie- <strong>und</strong> Verkehrstreuhand GmbH selbst ausgesucht werden<br />

sollten, diesen Eindruck vermittelte ein am 3. Dezember 1996 <strong>von</strong> Manfred<br />

Schmider an AR Seyfried übergebenes Antwortschreiben der Industrie- <strong>und</strong> Verkehrstreuhand<br />

GmbH an Dr. Kleiser v. 2. Dezember 1996 (vgl. LO L1-022): „Sie<br />

haben uns gebeten, die körperliche Bestandsaufnahme für in diversen Ländern<br />

Europas stationierte Horizontalbohreinheiten zu koordinieren. In diesem Zusammenhang<br />

haben wir Berufskollegen in folgenden Ländern mit der Überprüfung<br />

der uns <strong>von</strong> Ihnen übermittelten Angaben beauftragt ... (Hervorhebung vom Verfasser).“<br />

Die Finanzbehörde musste zudem gr<strong>und</strong>sätzlich keine Veranlassung haben, Testaten<br />

<strong>von</strong> Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die ja regelmäßig im Auftrag eines Unternehmens<br />

tätig werden (z. B. zur Prüfung <strong>von</strong> Jahresabschlüssen), gerade in diesem<br />

Fall zu misstrauen (vgl. dazu RD Vetter, Apr. 23. UA-Sitzung S. 31: „Wir haben<br />

den Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vertraut, dass die vor Ort die Systeme<br />

überprüfen; ähnlich derselbe in der zeugenschaftlichen Vernehmung vor der StA<br />

MA v. 19. Februar 2002 in LO JM 410 E-27/00 Bd. IX). Zuzugeben ist freilich,<br />

dass eine inhaltliche Kontrolle des <strong>von</strong> FlowTex an die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

erteilten Auftrags offenbar unterblieb. Dies bestätigt die Aussage des RD<br />

Vetter in dessen zeugenschaftlicher Vernehmung vor der StA MA vom 19. Februar<br />

2002 (vgl. die handschriftlich ergänzte bzw. korrigierte Fassung in LO JM 410<br />

E-27/00 Bd. IX): „Es gab dann die Überprüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.<br />

Ich habe mir allerdings keine Gedanken darüber gemacht, ob die Münchner<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft direkt vor Ort fährt oder ausländische Kollegen<br />

damit beauftragt. Wenn ich damals schon gewusst hätte, dass sämtliche ausländischen<br />

Auditoren durch Herrn Dr. Kleiser vorgeschlagen wurden, so hätte ich<br />

nachfragen lassen, was der Gr<strong>und</strong> für dieses Verhalten gewesen sei. Wie ich es<br />

dann bewertet hätte, weiß ich nicht, da müsste ich spekulieren.“<br />

Im Dezember 1996/Januar 1997 wurden schließlich die eingeforderten Testate<br />

über 43 (!) vorhandene HBS bei angeblich operativ tätigen Servicegesellschaften<br />

in Griechenland, Spanien, Niederlanden, Tschechien <strong>und</strong> Irland der BP vorgelegt<br />

(vgl. LO LI-022). Die noch <strong>von</strong> der BP in dem Vermerk vom 21. Juli 1996 (s. o.)<br />

geäußerten Zweifel an der Existenz der Bohrsysteme schienen angesichts des nun<br />

augenscheinlich erbrachten Fremdnachweises in Form körperlicher Bestandsaufnahme<br />

durch unbeteiligte Wirtschaftsprüfer berechtigterweise ausgeräumt.<br />

Wie raffiniert die Vorgehensweise <strong>von</strong> Manfred Schmider <strong>und</strong> Dr. Klaus Kleiser<br />

bei der Beibringung der Testate war, um der Finanzbehörde die Existenz der<br />

Bohrsysteme vorzutäuschen, zeigt die Aussage des Manfred Schmider gegenüber<br />

der StA MA v. 21. Juni 2000: „Um zu beweisen, dass die Maschinen körperlich<br />

alle vorhanden waren, waren wir bereit, ein internationales Wirtschaftsbüro zu beauftragen,<br />

die testieren sollten, dass die im Ausland befindlichen Maschinen körperlich<br />

dort auch vorhanden seien. [...] Da weder Herr Dr. Kleiser noch ich die<br />

Möglichkeit hatten, ein solches Büro zu kennen, noch ein solches zu beauftragen,<br />

habe ich den Thomas Reinhard angesprochen <strong>und</strong> ihm unser Problem erklärt. [...]<br />

Herr Reinhard flog daraufhin mit einer unserer Maschinen in die einzelnen Länder,<br />

um die entsprechenden Leute zu konsultieren, mit diesen Personen eine<br />

FlowTex-Firma zu gründen oder bereits vorhandene Firmen in FlowTex-Firmen<br />

umzufirmieren. Dafür wurde den dort eingesetzten Geschäftsführern <strong>von</strong> Herrn

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