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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

nicht, dieses Telefongespräch geführt <strong>und</strong> darüber einen Aktenvermerk gefertigt.<br />

Dieser Aktenvermerk sei, so habe er gesagt, <strong>von</strong> ihm zur Akte geheftet, nicht fest<br />

eingeheftet, sondern zur Akte geheftet worden. Das sei alles gewesen, was er mit<br />

diesem Verfahren zu tun gehabt habe. Es sei dann später <strong>von</strong> Frau Krenz bearbeitet<br />

worden.<br />

Im August 2001 seien Vorwürfe gegen die Steuerfahndung in Karlsruhe bekannt<br />

geworden. Durch die Generalstaatsanwaltschaft sei dann angewiesen worden, ein<br />

Ermittlungsverfahren gegen drei Steuerfahnder einzuleiten. Im Rahmen dieses<br />

Verfahrens, das durch die Staatsanwaltschaft Mannheim geführt worden sei, sei<br />

die Vernehmung der damaligen Staatsanwältin Frau Krenz als Zeugin erfolgt.<br />

Frau Krenz habe dann während dieser Zeugenvernehmung zum Ausdruck gebracht,<br />

dass sie den Aktenvermerk, der ihr vorgehalten worden sei, niemals gesehen<br />

habe <strong>und</strong> sie habe weitere Vorwürfe erhoben, dass sie auch Teile der Ermittlungsakten,<br />

die ja fest blattiert gewesen seien, nicht gesehen habe. Es sei dann<br />

so gewesen, dass auf einem dunklen Weg, wolle er mal sagen, die Presse da<strong>von</strong><br />

Kenntnis erhalten habe <strong>und</strong> die Vorwürfe dann erstmals in der „Spiegel“-Ausgabe<br />

vom 10. Dezember 2001 „Akten manipuliert“ erhoben worden seien. Das habe<br />

die übrige Presse aufgegriffen. Dieser Vorwurf der Aktenmanipulation habe sich<br />

natürlich gegen Oberstaatsanwalt Arnold gerichtet. Es habe damals auch eine aktuelle<br />

St<strong>und</strong>e im <strong>Landtag</strong> gegeben. Die Vorwürfe seien sozusagen eskaliert. Das<br />

sei dann Anlass für die Generalstaatsanwaltschaft gewesen, erneut zu überlegen,<br />

ob hier ein Fall <strong>von</strong> Befangenheit vorliegen könnte.<br />

Er habe sich mit seinen Mitarbeitern beraten <strong>und</strong> sie seien zu dem Ergebnis gekommen,<br />

auch wenn sie da<strong>von</strong> überzeugt gewesen seien, dass dieser Vorwurf unbegründet<br />

sei, müsse gehandelt werden, indem sie Oberstaatsanwalt Arnold dazu<br />

bringen, abgelöst zu werden. Die Überlegung sei damals gewesen, ob die Generalstaatsanwaltschaft<br />

das Verfahren an sich ziehe oder eine andere Staatsanwaltschaft<br />

beauftragt werde. Diesen Weg haben sie nicht gewählt. Er habe Herrn Leitenden<br />

Oberstaatsanwalt Dr. Kühner in einem Telefonat gebeten, einen anderen<br />

Sachbearbeiter einzusetzen. Das Telefonat habe wohl einige Zeit gedauert <strong>und</strong> er<br />

habe jedenfalls das Gefühl gehabt, Herr Dr. Kühner habe verstanden, dass er entschlossen<br />

gewesen sei, zu handeln. Er habe keine schriftliche Weisung ausgesprochen,<br />

aber noch am selben Tag habe der Leitende Oberstaatsanwalt Dr. Kühner<br />

eine Presseerklärung herausgegeben <strong>und</strong> mitgeteilt, dass er einen anderen<br />

Sachbearbeiter der Staatsanwaltschaft mit der Bearbeitung des Verfahrens gegen<br />

die Steuerfahnder beauftragt habe. Das sei ein Staatsanwalt gewesen, der bisher<br />

nicht der Abteilung 6 (Wirtschaft) angehört habe.<br />

Er möchte nochmals wiederholen, die Generalstaatsanwaltschaft habe zu keinem<br />

Zeitpunkt geglaubt, dass hier tatsächlich Akten manipuliert worden seien. Nachdem<br />

aber dieser Vorwurf sosehr in der öffentlichen Diskussion gewesen sei, haben<br />

sie sich verpflichtet gefühlt, zu handeln, einfach aus Fürsorgegründen auch<br />

gegenüber dem sachbearbeitenden Oberstaatsanwalt, aber auch aus dem Gesichtspunkt<br />

heraus, dass hier die Öffentlichkeit nicht habe den Eindruck gewinnen sollen,<br />

die Staatsanwaltschaft würde stur daran festhalten, dass es eben dieser Staatsanwalt<br />

sein müsse, der die Sache bearbeite.<br />

2. Dr. Horst Kühner<br />

Leitender Oberstaatsanwalt Dr. Kühner, Leiter der Staatsanwaltschaft Mannheim,<br />

führte aus, wenn er <strong>von</strong> dem in der Ladung ausgewiesenen Punkt III. 5. zunächst<br />

ausgehen dürfe, dann schließe er daraus, dass es sich um den Vorgang handeln<br />

müsse, der am 17. Dezember 2001 Gegenstand einer fernmündlichen Unterredung<br />

des Herrn Generalstaatsanwalts mit ihm gewesen sei. Etwa um 11.30 Uhr<br />

an diesem Tag habe ihn Herr Hertweck angerufen <strong>und</strong> seine Auffassung geäußert,<br />

dass im Hinblick auf in der Woche zuvor in der Presse erschienene Äußerungen<br />

<strong>und</strong> Vorwürfe, es nach seiner Meinung jetzt angezeigt wäre, gewisse personelle<br />

Konsequenzen zu ziehen. Diese sollten konkret darin bestehen, den bislang mit<br />

dem Verfahren gegen die Betriebsprüfer <strong>und</strong> den mit anderen Verfahren betrauten<br />

Herrn Oberstaatsanwalt Arnold <strong>von</strong> dieser Aufgabe zu entbinden <strong>und</strong> durch einen<br />

Staatsanwalt aus einer anderen Abteilung zu ersetzen, der völlig unbefangen die<br />

Möglichkeit habe, das Verfahren weiter zu bearbeiten. Die Bitte sei noch gewesen,<br />

dass das möglichst schnell entschieden werden solle. Nach Köpfen habe die<br />

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