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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

OStA Jobski die Teilnahme der StA an dem Gespräch, zu dem er die Verteidiger<br />

<strong>und</strong> die StA gebeten habe, erst eine viertel St<strong>und</strong>e vor dem vereinbarten Beginn<br />

telefonisch abgesagt habe. Die StA sei nicht einmal bereit gewesen, zu kommen,<br />

um sich die Argumente <strong>und</strong> Positionen der Verteidiger anzuhören. [...] VRiLG<br />

Meyer verwies darauf, dass er aus persönlichen Gründen wie bevorstehender<br />

Operation <strong>und</strong> Urlaub nicht absehen könne, ob <strong>und</strong> ggf. wann er das Verfahren<br />

gegen Matthias Schmider <strong>und</strong> Massimo Corbari verhandeln könne, wenn der Termin<br />

am 15. Januar 2002 aufgehoben werden müsse. Jedenfalls könnten im Fall<br />

der Terminsaufhebung die Haftbefehle nicht aufrecht erhalten werden. Der dritte<br />

Strafsenat würde für den Fall des Rechtsmittels seiner Einschätzung nach die<br />

Aufhebungsentscheidung mittragen. GStA Hertweck machte deutlich, dass es<br />

keine Entschuldigung darstellen könne, wenn ein Vorsitzender einer Strafkammer<br />

aus persönlichen Gründen nicht in der Lage sei, eine Verhandlung durchzuführen.<br />

[...] Das Telefongespräch wurde ohne Einigung, insbesondere ohne Zusagen seitens<br />

GStA Hertweck beendet.“<br />

In direktem Zusammenhang zu der am Ende <strong>von</strong> JuM, GenStA KA sowie StA<br />

MA abgelehnten sog. Gesamtlösung <strong>und</strong> zu den streitigen Gesprächen zwischen<br />

VRilG Meyer <strong>und</strong> GStA Hertweck ist eine Äußerung des VRiLG Meyer in dem<br />

Hauptverfahren gegen Matthias Schmider <strong>und</strong> Massimo Corbari (= Powerdrill-<br />

Komplex) zu sehen (vgl. GStA a. D. Hertweck, Apr. 25 UA-Sitzung S. 7 ff.).<br />

VRiLG Meyer sprach am vierten Prozesstag vor allem gerichtet an den in der Sitzung<br />

anwesenden Dezernenten StA Dr. Kollmar <strong>von</strong> einer sog. Außensteuerung:<br />

Er fände es bedauerlich, dass die Kammer seit dem 20. Dezember 2001 den Eindruck<br />

gewonnen habe, dass eine Außensteuerung stattfinde, was er gegebenenfalls,<br />

wenn das angezweifelt werden sollte, belegen könne. Gemeint war mit dieser<br />

Äußerung offenbar, dass er dem Sitzungsvertreter StA Dr. Kollmar die Befugnis<br />

absprach, verbindlich eine Entscheidung gemäß § 154 StPO treffen zu können,<br />

da die Handlungen der StA MA aus Sicht des VRiLG Meyer <strong>von</strong> der GStA KA<br />

gesteuert würden (vgl. auch zu einer ähnlichen Äußerung des VRiLG Meyer in<br />

der Urteilsbegründung den <strong>Bericht</strong> der StA MA an das JuM v. 13. März 2002 in<br />

LO VII, StA MA 602 Js 15705/00, <strong>Bericht</strong>shefte). Anhaltspunkte dafür, dass die<br />

StA MA in dem Verfahren gegen Matthias Schmider <strong>und</strong> Massimo Corbari <strong>von</strong><br />

der GStA KA oder dem JuM „gesteuert“ wurde, lassen sich den Akten nicht entnehmen<br />

(derart auch GStA a. D. Hertweck, Apr. 25 UA-Sitzung S. 12). Ohnehin<br />

sind sachfremde staatsanwaltschaftliche Entschließungen in dem Verfahren gegen<br />

Matthias Schmider <strong>und</strong> Massimo Corbari nicht ersichtlich.<br />

5. Aussageverhalten des Manfred Schmider zur Mitwisserschaft der Finanzbehörde<br />

Im Gegensatz zur gemeinsamen Beschuldigtenvernehmung <strong>von</strong> Manfred Schmider<br />

<strong>und</strong> Dr. Klaus Kleiser v. 31. März 2000 (vgl. LO I-004 Bl. 3875 ff., 3935 ff.)<br />

schwächte Manfred Schmider in seiner geständigen Einlassung v. 27. September<br />

2001 gegenüber der 22. Strafkammer des LG MA (vgl. LO I-505) seine Vorwürfe<br />

gegen den Betriebsprüfer AR Seyfried stark ab. In der Hauptverhandlung vor der<br />

25. Strafkammer im Jahre 2003 belastete Manfred Schmider dann aber die Betriebsprüfung<br />

erneut schwer. Die Widersprüche in den geständigen Einlassungen<br />

soll Manfred Schmider in der Hauptverhandlung vor der 25. Strafkammer des<br />

LG MA damit erklärt haben, dass die zwangsweise Verbringung in die JVA Stuttgart-Stammheim<br />

<strong>und</strong> die dort erfahrene Behandlung ihn in eine psychische Ausnahmesituation<br />

versetzt hätten. Er sei daher im Jahre 2001 nicht mehr in der Lage<br />

gewesen, eigenständige Entscheidungen zu treffen. Deshalb habe sein damaliger<br />

Verteidiger RA Dr. Schiller für ihn das Geständnis v. 27. September 2001 geschrieben<br />

<strong>und</strong> auch verlesen, ohne dass ihm, Manfred Schmider, die Tragweite<br />

bewusst gewesen sei.<br />

Im Einzelnen:<br />

Manfred Schmider <strong>und</strong> vor allem Dr. Klaus Kleiser sagten am 31. März 2000 vor<br />

der StA MA klar aus, dass der Betriebsprüfer AR Seyfried schon 1996/1997 positive<br />

Kenntnis <strong>von</strong> der Nichtexistenz der Systeme gehabt habe, er zum Aufbau<br />

sog. Assets geraten habe <strong>und</strong> „verklausuliert“ vor der geplanten Festnahme gewarnt<br />

habe (vgl. LO I-004 Bl. 3875 ff., 3935 ff.).<br />

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