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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

gel-<strong>Bericht</strong>s: „Also ich kann nur wieder betonen: Von einem Beknien der Thüringer<br />

Beamten kann keine Rede sein“ (vgl. Apr. 4. UA-Sitzung S. 224). Das Klima<br />

während der Besprechung am 10. Mai 1996 beschrieb sie sogar mit den Worten:<br />

„... völlig normal <strong>und</strong> neutral (...). Und wenn es zu einer solchen Differenz zwischen<br />

den einzelnen Ermittlungsbehörden [...] gegeben hätte, dann würde ich mich<br />

daran ganz sicher erinnern ...“ (vgl. zum Ganzen Apr. 4. UA-Sitzung S. 239).<br />

Allein StOI Sake <strong>von</strong> der Steuerfahndung Erfurt bekräftigte also mit seinen anfänglichen<br />

Angaben den oben erwähnten <strong>Bericht</strong> im Spiegel (33/32001, 44f., 45),<br />

während dessen Dienstvorgesetzten <strong>und</strong> die Mitprüferin StOI’in Hess die Gr<strong>und</strong>aussage<br />

des <strong>Bericht</strong>s, die Beamten aus Thüringen seien <strong>von</strong> Kollegen aus <strong>Baden</strong>-<br />

<strong>Württemberg</strong> zur Abstandnahme <strong>von</strong> Zwangsmaßnahmen bedrängt worden, gerade<br />

nicht bestätigen konnten.<br />

Gegen eine Glaubwürdigkeit der Angaben des Zeugen StOI Frank Sake spricht<br />

auch, dass dessen Aussage nicht immer den Tatsachen entsprach. Es besteht vor<br />

allem der Eindruck, dass die Darstellung der damaligen Wahrnehmung des Sachverhalts<br />

teils mit aktueller (vornehmlich <strong>von</strong> der Presse bestimmter) Kenntnis vermischt<br />

wurde. So gab etwa der Zeuge im Zusammenhang mit einer Ortsbesichtigung<br />

der Steufa Erfurt 1996 in Karlsruhe bzw. Ettlingen an: „Man hat sich ja<br />

vorher, auch schon in der Besprechung, die also in Karlsruhe stattfand, darüber<br />

unterhalten, dass es sich dabei wirklich um eine kommunale Größe handle, was<br />

für ein großes Haus er hätte <strong>und</strong> wie groß das Gr<strong>und</strong>stück wäre <strong>und</strong> wie toll seine<br />

50. Geburtstagsfeier war mit Feuerwerk <strong>und</strong> allem Drum <strong>und</strong> Dran.“ Der Zeuge<br />

verkannte dabei, dass in Wahrheit der 50. Geburtstag des Manfred Schmider nicht<br />

im Jahr 1996, sondern erst am 1. Juli 1999 war. Darauf aufmerksam gemacht, antwortete<br />

der Zeuge Sake: „Dann muss es mir jemand im Nachgang erzählt haben.<br />

Aber das ist meine Erinnerung, die ich noch habe. [...] Ja, es ist richtig, das ist ein<br />

Widerspruch. Das glaube ich ihnen gern. Ja.“<br />

Bei einer Bewertung der Aussagen des Steuerfahnders Sake ist zudem dessen<br />

Motivationslage für die <strong>von</strong> ihm empf<strong>und</strong>ene ablehnende Haltung der Beamten<br />

aus <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> zu geplanten Durchsuchungsmaßnahmen zu berücksichtigen.<br />

Nach umfangreicher Vorarbeit in einem außergewöhnlichen Großfall wurde<br />

der Vorgang aufgr<strong>und</strong> einer Entscheidung der StA Mühlhausen nach Mannheim<br />

abgegeben <strong>und</strong> ihm der Fall damit entzogen. Die dadurch aufgekommene<br />

negative Stimmung beschrieb StOI Sake im UA FlowTex mit den Worten: „Ich<br />

meine, der Fall hätte mir sicherlich auch ganz gut getan, was meine Laufbahn angeht,<br />

wenn das alles ordentlich gelaufen wäre. Insofern ist man doch schon ein<br />

bisschen verärgert“ (vgl. APr. 4. UA-Sitzung S. 134); in diesem Sinne drückte er<br />

sich auch in der Vernehmung gegenüber der StA MA v. 16. April 2002 aus (vgl.<br />

LO GStA KA Js 15/01 Bd. IV Bl. 1609 ff., 1615): „... ich habe mich auch geärgert,<br />

denn dieses Verfahren wäre für mich eine Möglichkeit gewesen, mich zu<br />

profilieren.“ Es ist daher durchaus verständlich, dass angesichts der Enttäuschung<br />

diejenigen als Verantwortliche angesehen werden, die seine favorisierte Ermittlungstaktik,<br />

die sich heute auch als die richtige erwiesen hat, bei der StA Mühlhausen<br />

nicht frühzeitig unterstützten.<br />

Schließlich mangelte es der Aussage des Zeugen Sake an hinreichender Klarheit.<br />

StOI Sake hatte es verstanden, sich durch Ausdrücke, wie „das ist mein Eindruck“,<br />

„ich bin mir nicht h<strong>und</strong>ertprozentig sicher“ oder „das glaube ich jedenfalls“,<br />

nicht eindeutig festlegen zu müssen.<br />

Ähnlich bewertete das LG KA in dem Nichteröffnungsbeschluss v. 10. Dezember<br />

2003 betreffend das Strafverfahren gegen den seinerzeitigen Sachgebietsleiter der<br />

Steuerfahndung beim FA KA-Durlach die Angaben des Zeugen Sake, die dieser<br />

ganz vergleichbar in einer zeugenschaftlichen Vernehmung gegenüber der StA<br />

MA machte: „Zum einen schildert der Zeuge im Wesentlichen seine persönlichen<br />

Eindrücke, wobei aus dem Gesamtzusammenhang seiner Aussage deutlich wird,<br />

dass er sich angesichts seines damaligen Engagements <strong>und</strong> der <strong>von</strong> ihm erbrachten<br />

aufwändigen Vorleistungen über mehrere Begleitumstände des Verfahrens<br />

(...) geärgert hatte <strong>und</strong> insbesondere darüber enttäuscht war, dass sich die Steufa<br />

Erfurt seinerzeit mit ihren Argumenten nicht gegenüber der Steuerfahndungsstelle<br />

Karlsruhe-Durlach <strong>und</strong> den anderen beteiligten Finanzbehörden durchzusetzen<br />

vermochte. Zum anderen ergeben sich (...) auch aus der Darstellung dieses Zeugen<br />

keine hinreichenden objektiven Anhaltspunkte dafür, dass die <strong>von</strong> dem Angeschuldigten<br />

<strong>und</strong> seinen Mitarbeitern Gaukel <strong>und</strong> Siebler im April/Mai 1996 ver-<br />

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