09.12.2012 Aufrufe

Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

Am 15. Juli 1999 fand eine gemeinsame Besprechung beim Finanzamt Karlsruhe-<br />

Stadt statt, bei der folgende Personen anwesend waren:<br />

• für das B<strong>und</strong>eskriminalamt:<br />

Herren Kriminalhauptkommissar Kriegeskorte <strong>und</strong> sein Vorgesetzter, Kriminaldirektor<br />

Thomas<br />

• für das Zollkriminalamt:<br />

Herren Zolloberamtsrat Zimmer <strong>und</strong> Zollamtsrat Bouzelha<br />

• für die LPD Karlsruhe:<br />

Herr Erster Kriminalhauptkommissar Sassenhagen<br />

• für die Finanzverwaltung:<br />

Herr Oberregierungsrat Baur, damals stellv. Leiter des Finanzamts Karlsruhe-Stadt,<br />

Herr Regierungsdirektor Blum, Sachgebietsleiter der Betriebsprüfung des<br />

Finanzamts Karlsruhe-Stadt,<br />

die Herren Amtsrat Seyfried, Betriebsprüfer, Oberamtsrat Siebler <strong>und</strong> Amtsrat<br />

Gaukel, Steuerfahnder.<br />

Herr EKHK Sassenhagen <strong>von</strong> der LPD Karlsruhe <strong>und</strong> Herr ZOAR Zimmer <strong>und</strong><br />

ZAR Bouzelha nahmen zwar für ihre jeweiligen Behörden an der Besprechung<br />

teil, innerhalb ihrer Behörden sind sie jedoch miteinander zuständig im Rahmen<br />

der „Gemeinsamen Finanzermittlungsgruppe“ (GFG), die als Ermittlungseinheit<br />

<strong>von</strong> beiden Behörden gebildet wurde.<br />

Inhalt der Besprechung war zunächst die ausführliche Erörterung <strong>und</strong> Prüfung<br />

<strong>von</strong> § 30 AO.<br />

So vermerkte der Betriebsprüfer Herr Seyfried in einem Aktenvermerk vom 17. Juli<br />

1999 hierzu:<br />

„Die Frage des Steuergeheimnisses, Offenbarung gegenüber Ermittlungsbehörden<br />

wurde umfangreich diskutiert. Durch das BKA wurde eine Kommentierung<br />

zu § 30 Abs. 4 Nr. 5 b AO, Bekämpfung der nationalen <strong>und</strong> internationalen Geldwäsche<br />

durch Polizei <strong>und</strong> Zoll übergeben. Hierin wird unter anderem der BMF-<br />

Erlass vom 22. Dezember 1994 IV A 4 S 0062-14/94 zitiert, welcher hinsichtlich<br />

der Verfolgung der Geldwäsche nach § 261 Strafgesetzbuch es der Finanzverwaltung<br />

ermöglicht, der zuständigen Behörde Erkenntnisse <strong>und</strong> Anhaltspunkte,<br />

welche sie im Besteuerungsverfahren erlangt hat, zu offenbaren. Voraussetzung<br />

ist, die Finanzermittlungsgruppe hat den Sachverhalt ihrer Ermittlungen dargestellt.<br />

Das BKA hat umfangreich dargelegt (...), welche Umstände bzw. Anhaltspunkte<br />

für das Vorliegen eines Geldwäschedelikts sprechen. Die Vertreter der<br />

Steuerfahndung hatten keine Bedenken im Hinblick auf § 30 Abs. 4 AO zu den<br />

vom BKA vorgetragenen Punkten auszusagen“.<br />

In dieser ersten Besprechung teilten die Mitarbeiter des BKA mit, dass nach Erkenntnissen<br />

der spanischen Behörden Horizontalbohrmaschinen zwischen Spanien<br />

<strong>und</strong> Deutschland (Ettlingen) hin <strong>und</strong> her transportiert würden, wobei Maschinen,<br />

die in Portugal erworben worden seien, in Ettlingen aufgeladen <strong>und</strong> zum Sitz<br />

der Firma „ „La Maquinista“ de Levante S.A.“ in Spanien verbracht worden seien<br />

<strong>und</strong> nach zwei oder drei Tagen wieder nach Ettlingen zurück verbracht worden<br />

wären. Aus Sicht der Vertreter des BKA ergeben sich hierbei keine Anhaltspunkte<br />

für das Vorliegen einer Straftat gemäß § 261 StGB in Deutschland.<br />

Aus Sicht der Betriebsprüfung stellte der Betriebsprüfer, Herr Seyfried, zunächst<br />

die Erkenntnisse aus der vorangegangenen Betriebsprüfung für den Prüfungszeitraum<br />

1990 bis 1993 dar. Im Einzelnen wurde die Größe des „FlowTex“-Konzerns<br />

betont, ferner wies Herr Seyfried darauf hin, dass das steuerliche Mehrergebnis<br />

der letzten Betriebsprüfung sehr beachtlich gewesen sei.<br />

407

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!