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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

habe, antwortete die Zeugin, sie habe nicht zu seinen Gunsten unterstellt, sie habe<br />

ihm nicht widerlegen können, dass er diese beiden Täter nicht gekannt – nicht erkannt<br />

habe.<br />

2. Der Zeugin wurde aus dem Abschlussbericht der Polizei vorgehalten:<br />

„Während die Hausangestellte sofort <strong>von</strong> einem der Täter die Augen verb<strong>und</strong>en<br />

bekam, führten sie diese Maßnahme bei Herrn Schmider erst kurz<br />

vor Verlassen des Tatortes durch. Dies spricht dafür, dass sie bei Frau<br />

Eldracher unbedingt vermeiden wollten, dass sie erkannt bzw. wiedererkannt<br />

werden, während es ihnen bei Herrn Schmider nicht darauf ankam.“<br />

Dazu sagte die Zeugin, möglicherweise sei es aber auch so gewesen – das seien<br />

alles Spekulationen –, dass Schmider deshalb nicht die Augen verb<strong>und</strong>en wurden,<br />

weil er zunächst noch den Tresor öffnen musste. Sie wisse nicht, warum es sich so<br />

abgespielt habe.<br />

3. Der Zeugin wurde aus dem Schlussbericht der Polizei weiter vorgehalten:<br />

„Im Wohnhaus des Geschädigten gingen die Täter zielstrebig zum Tresor,<br />

obwohl dieser im Nebenraum stand. Er, Schmider, konnte sich dies nur so<br />

vorstellen, dass Frau Eldracher die Täter unterrichtete. Dies war jedoch<br />

nicht der Fall.“<br />

Dazu führte die Zeugin Scheck aus, dass die Täter, wie man es <strong>von</strong> Räubern erwarte,<br />

wirklich das gesamte Haus – <strong>und</strong> zwar zielstrebig, ja –, jeden Raum nach<br />

Stehlenswertem, nach Schmuck, Silber, Pelzen <strong>und</strong> Bargeld durchsucht hätten.<br />

Das würde wahrscheinlich jeder Räuber so tun, wenn er eine Villa ausnehmen<br />

wolle.<br />

4. Aus dem Abschlussbericht der Polizei wurde weiter vorgehalten:<br />

„Die Täter hatten sich getrennt <strong>und</strong> standen ca. 300 m auseinander.“<br />

Auf Vorhalt, dass dies doch völlig verrückte <strong>und</strong> unnormale Tatumstände seien,<br />

sagte die Zeugin Scheck, ob diese Tatumstände „völlig unnormal“ seien, könne<br />

sie nicht beurteilen. In dem Fall sei es so gewesen, es habe zuvor eine Verabredung,<br />

eine telefonische gegeben, damit Schmider an dieses Bauprojekt hinfuhr.<br />

Aber ob das ein völlig unnormaler Ablauf <strong>von</strong> so einem Raub sei, das könne sie<br />

nicht beantworten.<br />

5. Aus dem Schlussbericht der Polizei wurde weiter vorgehalten:<br />

„Manfred Schmider fragte am 9. Mai 1986 (also drei Tage vor der Tat) bei<br />

der Allianz Versicherung in Stuttgart nach, ob Versicherungsschutz bestünde,<br />

wenn der Ersatzschlüssel für den Tresor im Haus versteckt sei.“<br />

Auf Vorhalt, dass dies ein starkes Indiz sei, antwortete die Zeugin Scheck, auf<br />

dieses Indiz hätte sie eine Anklage nicht stützen können. Wenn Schmider mit diesen<br />

beiden Tätern einen Raub verabredet hätte, würde sie es nicht als Indiz für<br />

einen Tatnachweis erachten, wenn man sage, drei Tage vorher rufe Schmider dort<br />

an, frage nach dem Schlüssel <strong>und</strong> lasse den Schmuck nachversichern. Sie glaube,<br />

so viel Blödheit könne man selbst dem Herrn Schmider nicht zutrauen – dass er<br />

das getan hätte, wenn er wirklich eine Abrede getroffen hätte.<br />

Auf Vorhalt, dass man die Tatsache, dass Schmider sich drei Tage vorher bei der<br />

Versicherung erk<strong>und</strong>igt habe, aufgr<strong>und</strong> der kriminellen Intelligenz des Schmider<br />

geradezu entlastend für ihn habe werten müssen, erwiderte die Zeugin, sie habe<br />

das nicht mit der kriminellen Intelligenz <strong>von</strong> Herrn Schmider begründet, sondern<br />

habe ausgeführt, dass man auch bei einem Herrn Schmider, der später derartig<br />

kriminelle Dinge hingelegt habe, nicht unterstellen könne, dass er so dumm gewesen<br />

wäre, zuerst einen Raub abzureden, den für drei Tage später zu terminieren<br />

<strong>und</strong> dann anzurufen bei der Versicherung <strong>und</strong> Schmuck nachzuversichern. Weiter<br />

habe sie nicht ausgeführt, dass dieser Anruf bei der Versicherung drei oder vier<br />

Tage vor dem Raubüberfall ein entlastendes Moment gewesen sei. Sie habe völlig<br />

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