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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

856<br />

Mit den vorgenannten Aussagen werden die Angaben des RD Vetter bestätigt, der<br />

in der 23. UA-Sitzung klar erklärte, weder mit der StA Mannheim, noch der StA<br />

Erfurt ein Gespräch in Sachen FlowTex geführt zu haben. Erst nach Durchführung<br />

der Durchsuchung im März 1997 betreffend die KSK GmbH durch die<br />

Steufa Erfurt soll es ein klärendes Gespräch mit einem Kollegen in der OFD Erfurt<br />

gegeben haben über die Notwendigkeit der Einhaltung der Anweisungen im<br />

Straf- <strong>und</strong> Bußgeldverfahren (Steuer), hier: Nr. 145 AStBV (vgl. Apr. 23. UA-Sitzung<br />

S. 24; vgl. auch die Aussage des seinerzeitigen Referenten für Steuerfahndungssachen<br />

sowie Bußgeld- <strong>und</strong> Strafsachen in der OFD Erfurt, Manfred<br />

Schmidt, in dessen Vernehmung vor der StA MA vom 18. September 2002 in LO<br />

StA MA, 401 Js 22627/01, Hauptakte Bd. 6, Bl. 2461 ff., 2474; vgl. dazu auch die<br />

handschriftliche Notiz des Sachbearbeiters in der OFD Erfurt, OAR Kanold, v.<br />

18. März 1997 für den Referenten in der OFD Erfurt, RD Schmidt, über ein Telefonanruf<br />

des RD Vetter in LO StA MA, 401 Js 22627/01, Hauptakte Bd. 6, Bl.<br />

2456 f: „Herr Vetter, RD OFD Karlsruhe – verärgert über Verhalten der Steufa<br />

EF i. S. KSK GmbH, Angelika Neumann – bitte am Montag, 24. März 1997 vormittags,<br />

anrufen! – vorher Conrad befragen!“).<br />

Des Weiteren überzeugt der Hinweis, es habe in der OFD Karlsruhe Angst vor<br />

Steuererstattungen geherrscht, nicht: Zum einen ist die steuerliche Auswirkung<br />

der Luftgeschäfte des Manfred Schmider bis heute nicht abschließend geklärt,<br />

zum anderen ist einem Schneeballsystem ein Scheitern geradezu immanent <strong>und</strong><br />

damit ein wesentlich höherer Steuerausfall mit längerem Zuwarten zu befürchten.<br />

Nicht zuletzt ist anzumerken, dass RD Vetter nach wie vor als Referent in der<br />

OFD KA tätig ist <strong>und</strong> nicht als Gruppenleiter oder Abteilungsleiter, wie <strong>von</strong> Manfred<br />

Schmider behauptet, was freilich auch den Betriebsprüfern bekannt war.<br />

Schließlich verlieren die Angaben des Manfred Schmider vom 14. Mai 2003 an<br />

Glaubwürdigkeit, da sie im Widerspruch stehen zu einer früheren Einlassung am<br />

27. September 2001 vor der 22. Großen Strafkammer des LG Mannheim. In dem<br />

schriftlichen Geständnis <strong>von</strong> Manfred Schmider, vorgelesen in der Hauptverhandlung<br />

am 27. September 2001, heißt es auszugsweise (vgl. LO I-505): „Ich möchte<br />

klarstellen <strong>und</strong> dies gilt nach meiner Überzeugung auch für alle übrigen, die ich in<br />

die Tathandlungen eingeb<strong>und</strong>en habe, dass die <strong>von</strong> mir zu verantwortenden Betrugstaten<br />

in keiner Weise auf mittelbare oder unmittelbare, durch die Kenntnis<br />

oder fahrlässige Unkenntnis meines Betrugssystems geprägte Unterstützung seitens<br />

der Politik zurückgehen. Dies gilt ebenso für die <strong>von</strong> mir betrogenen Banken,<br />

Leasinggesellschaften <strong>und</strong> Wirtschaftsprüfungsgesellschaften. Wir haben zu keinem<br />

Zeitpunkt mittelbar oder unmittelbar korrumpiert. Diese uneingeschränkt<br />

richtige Feststellung bitte ich Sie auch auf die Finanzverwaltung, insbesondere<br />

auf die in 1996, 1997 <strong>und</strong> 1999, 2000 im FTT-Bereich tätigen Betriebsprüfer zu<br />

übertragen. [...] Nach meinem Verständnis war spätestens zum Zeitpunkt der<br />

Selbstanzeige, die Frau Neumann im Februar 1996 auf sich genommen hatte, das<br />

betrügerische System [...] entdeckt, aber rechtlich wohl nicht zu beweisen [...] Ich<br />

glaube nicht, dass den Betriebsprüfern das bereits zu diesem Zeitpunkt existente<br />

Volumen der virtuellen Maschinen nachvollziehbar bekannt war <strong>und</strong> meine auch,<br />

dass sicher die Ausweitung der Betrugshandlungen, wie sie sich in den Folgejahren<br />

‚schneeballbedingt‘ einstellte, nicht die Billigung der Betriebsprüfer gef<strong>und</strong>en<br />

hätte. [...] Der Verlauf der Betriebsprüfung <strong>und</strong> die mit der drohenden Entdeckung<br />

verb<strong>und</strong>enen Ängste haben nach meiner heutigen Auffassung buchstäblich<br />

zu einer Wesensveränderung bei uns allen geführt. [...] Dabei muss ich allerdings<br />

betonen, dass spätestens seit KPMG als Prüfer <strong>und</strong> Sonderprüfer für die Gesellschaften<br />

<strong>und</strong> Leasingengagements beschäftigt waren, die Aussagekraft der<br />

manipulierten Testate bezüglich des Risikos <strong>von</strong> insistierenden Rückfragen nachhaltig<br />

entlastend wirkten. Dieser Entlastungseffekt wurde nach dem Rating durch<br />

Standard & Poors noch verstärkt. ...“<br />

Auf die Frage durch den Vorsitzenden Richter Seidling der 25. Großen Strafkammer<br />

des LG MA in der Hauptverhandlung am 14. Mai 2003, warum die Einlassung<br />

des Angeklagten vom 14. Mai 2003 derjenigen vom 27. September 2001 widerspreche,<br />

erklärte Manfred Schmider: Durch die zwangsweise Verbringung in<br />

die JVA Stuttgart-Stammheim <strong>und</strong> die dort erfahrene Behandlung sei er ihn in<br />

eine psychische Ausnahmesituation versetzt worden. Er sei nicht mehr in der Lage<br />

gewesen, eigenständige Entscheidungen zu treffen. Deshalb habe sein damaliger<br />

Verteidiger RA Dr. Schiller für ihn das Geständnis geschrieben <strong>und</strong> auch am<br />

27. September 2001 verlesen, ohne dass ihm, Manfred Schmider, die Tragweite

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