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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

4. Wiederaufnahme am 17. Januar 2002 <strong>und</strong> Einstellung am 12. August 2002<br />

4.1. Petra Scheck<br />

Staatsanwältin Petra Scheck führte dazu vor dem Untersuchungsausschuss aus,<br />

Gr<strong>und</strong> für die Wiederaufnahme des Verfahrens am 17. Januar 2002 war eine anonyme<br />

Anzeige, welche unterzeichnet war mit „Eine Mitarbeiterin“, <strong>und</strong> damit war<br />

gemeint, eine Mitarbeiterin eines Versicherungsunternehmens in Karlsruhe, Assekuranz<br />

Herrmann.<br />

In der anonymen Anzeige waren drei Behauptungen aufgestellt. Die Täter des<br />

Raubüberfalls, also Schenk <strong>und</strong> Schöntag, seien Schmider durch den Betreiber<br />

dieser Firma Assekuranz Herrmann vermittelt worden. Herr Herrmann habe dann<br />

in der Folge auch den Schaden aus dem Raubüberfall abgerechnet über die Versicherung,<br />

<strong>und</strong> zwar über die Baseler Versicherung. Die beiden Täter des Raubüberfalls<br />

hätten in der Folgezeit dann Geld erhalten <strong>und</strong> daraufhin ihre Angaben<br />

geändert, was dann auch erfolgt sei.<br />

Sie habe zu diesen Behauptungen Herrn Herrmann als Zeugen vernommen. Der<br />

habe bestritten, die beiden Täter an Schmider vermittelt zu haben. Er habe angegeben,<br />

er kenne Schöntag, weil er selber auch schon dessen detektivische Leistungen<br />

in Anspruch genommen habe. Dies habe er festgestellt, als er als Zuhörer an<br />

der Hauptverhandlung gegen Schöntag im Dezember 1996 teilgenommen habe.<br />

Seine Teilnahme sei auf persönlichen Wunsch <strong>von</strong> Manfred Schmider erfolgt.<br />

Zur zweiten Behauptung, nämlich der Abrechnung des Schadens über Herrn<br />

Herrmann <strong>und</strong> die Baseler Versicherung, führte die Zeugin aus, schon aus der Ermittlungsakte,<br />

aus einem der ersten Bände aus dem Jahr 1986, ergebe sich, dass<br />

die Versicherung die Allianz war <strong>und</strong> dass die Abrechnung über eine Versicherungsagentur<br />

in Karlsruhe erfolgt sei. Den Namen dieser Agentur bekomme sie<br />

jetzt nicht mehr zusammen, jedenfalls sei es nicht die Assekuranz Herrmann gewesen.<br />

Zum dritten Punkt, die Täter hätten Geld erhalten, um ihre Angaben zu ändern,<br />

sagte die Zeugin, Schöntag habe seine Angaben nie widerrufen. Schenk habe widerrufen,<br />

das stimme, aber aus ganz anderen, offensichtlich aus ganz anderen Motiven.<br />

Eine Geldzahlung habe nie im Raum gestanden.<br />

Nach dem Ergebnis dieser Ermittlungen habe sie das Verfahren am 12. August<br />

2002 erneut eingestellt.<br />

4.2. Hans-Dieter Herrmann<br />

Versicherungskaufmann Hans-Dieter Herrmann gab vor dem Ausschuss an, dass<br />

er keine Kenntnisse darüber habe, ob Herr Schmider Täter gedungen habe, um<br />

diesen Raubüberfall auf sich oder in seinem Haus durchführen zu lassen. Schmider<br />

habe sicherlich ab <strong>und</strong> zu mal mit ihm über diesen Raubüberfall gesprochen.<br />

Aber das sei selbstverständlich nach diesem Raubüberfall gewesen, <strong>und</strong> Schmider<br />

habe ihn auch gebeten, bei diesem Prozess im Jahr 1996 dabei zu sein. Das sei der<br />

Prozess gegen Herrn Schöntag gewesen, da sei ihm zum ersten Mal bewusst geworden,<br />

dass der Detektiv Schöntag der sei, mit dem er auch schon zusammengearbeitet<br />

habe.<br />

Auf Frage, warum er an diesem Prozess teilgenommen habe, sagte der Zeuge, das<br />

sei ein Fre<strong>und</strong>schaftsdienst gewesen.<br />

Der Zeuge verneinte die Frage, ob er mit der Schadensregulierung des Überfalls<br />

etwas zu tun gehabt habe. Zu dieser Zeit habe die Familie Schmider keinerlei Privatversicherungen<br />

bei ihm gehabt. Auch habe sich Schmider niemals an ihn gewandt<br />

mit der Frage, ob er ihm einen Detektiv empfehlen könne. Auch habe er<br />

Schöntag dem Schmider niemals vermittelt.<br />

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