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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

Auf den Vorhalt, dass Generalstaatsanwalt Hertweck in seiner Vernehmung vor<br />

dem Untersuchungsausschuss gemeint habe, so eine Anzeige wäre berichtspflichtig<br />

gewesen, erwiderte der Zeuge, wenn er den Vorgang jetzt hätte, könnte er ja<br />

oder nein sagen, weil er sich zutraue, das zu beurteilen. Der Zeuge erklärte, er<br />

könne da nur seine Meinung sagen. Er beurteile die Dinge heute auch anders unter<br />

dem Stichwort „Aus Erfahrung klug“. Die Staatsanwaltschaft habe aus dem<br />

Verfahren, aus dem ganzen Komplex, in vielfältiger Weise Erfahrungen neuer Art<br />

gewonnen <strong>und</strong> Konsequenzen gezogen. Auf den Vorhalt, dass die Sache nach<br />

Auffassung des Generalstaatsanwalts aufgr<strong>und</strong> der Namen Schmider <strong>und</strong> Kleiser<br />

hätte berichtet werden müssen, erwiderte der Zeuge, er könne keine andere Antwort<br />

geben, als die, die er gegeben habe. Wenn der Herr Generalstaatsanwalt der<br />

Auffassung sei, dann sei er der Auffassung. Er sei, wenn der Fragesteller das aus<br />

den Akten entnehme, ersichtlich nicht beteiligt gewesen. Er wisse nicht, wie er<br />

entschieden hätte. Schmider <strong>und</strong> Kleiser seien für die Staatsanwaltschaft Mannheim,<br />

es tue ihm schrecklich leid, so bedeutend nicht gewesen. Das sei für den<br />

Herrn Hertweck etwas ganz anderes, der aus der Region komme <strong>und</strong> gewusst habe,<br />

welche segensreichen Taten die beiden Herren – wie sich später herausgestellt<br />

habe, mit gestohlenem Geld – begangen haben. Das habe er nicht gewusst. Er habe<br />

im Laufe des Verfahrens erfahren, wo da die Geldmittel hin geflossen seien,<br />

aber mehr nicht. Deshalb sei es für ihn jedenfalls sehr schwer zu entscheiden. Vor<br />

der Frage stehe er ja täglich. Man könne es sich einfach machen <strong>und</strong> sagen, wir<br />

berichten auf jeden Fall. Dann sei der Ball ein Stück weitergegeben. Aber das könne<br />

ja nicht Sinn der Übung sein. Dafür werde er wohl nicht bezahlt, dass er nicht<br />

versuche, eigenständige, vernünftige Entscheidungen zu treffen. Unter 1.000 seien<br />

natürlich auch 20, die falsch seien, vielleicht auch 50. Dafür sei er auch nur ein<br />

Mensch. Deshalb wisse er nicht, was er getan hätte. Es sei durchaus denkbar, dass<br />

er auch gesagt hätte, nein, das berichten wir nicht. Er habe, um ein Beispiel dafür<br />

zu bringen, das Ergebnis der Vernehmung <strong>von</strong> Frau Richterin am Landgericht<br />

Krenz durch Staatsanwältin Völker falsch eingeschätzt, völlig falsch eingeschätzt.<br />

Wenn er es in der Bedeutung voll erkannt hätte, dann hätte er die ganze Vernehmungsniederschrift<br />

im Entwurf mal fürsorglich gleich via Generalstaatsanwaltschaft<br />

an das Justizministerium per Fax mitgeteilt. Er habe es nicht getan. Das sei<br />

falsch gewesen. Das habe ihm auch nicht gerade eine fre<strong>und</strong>liche Bemerkung des<br />

Herrn Ministers, zumindest habe er das über die Presse erfahren, eingetragen.<br />

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