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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

<strong>und</strong> auf Vorhalt der auf der Rückseite datierten Wiedervorlage: „20. Januar 1997“<br />

<strong>und</strong> dem Schreiben der Steuerfahndung vom 14. April 1997 im Auszug<br />

„Sehr geehrter Herr Zimmermann,<br />

eine nach dem Zufallsprinzip erfolgte Überprüfung <strong>von</strong> 43 Horizontalbohrsystemen<br />

im Ausland hat keine Beanstandungen ergeben. Die Systeme wurden vor<br />

Ort in Augenschein genommen. Dies wurde durch Wirtschaftsprüfungsgesellschaften<br />

testiert. Nachrichtlich teile ich Ihnen nochmals mit ...“<br />

sowie dem weiteren Vorhalt der Einstellungsverfügung gemäß § 170 Abs. 2 StPO<br />

vom 24. April 1997<br />

„Das Verfahren wird gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.<br />

Gründe: Hinweise auf außersteuerliche Straftaten – insoweit ist bereits bei der<br />

Staatsanwaltschaft Mannheim ein Ermittlungsverfahren anhängig – haben sich<br />

nicht ergeben.“<br />

<strong>und</strong> dem Hinweis, dass ein Außenstehender ohne persönliche Rückfrage bei<br />

demjenigen, der das gemacht habe, nicht nachvollziehen könne, warum das Verfahren<br />

eingestellt worden sei, sagte der Zeuge, da müsse man Oberstaatsanwalt<br />

Zimmermann fragen. Auf nochmalige Nachfrage, ob nicht aus der Akte selbst in<br />

groben Zügen jedenfalls ersichtlich dokumentiert sein müsse, was unternommen<br />

worden sei, mit welchem Ergebnis, erklärte der Zeuge, er würde es so interpretieren,<br />

dass sich Oberstaatsanwalt Zimmermann auf das Ergebnis der Überpüfung<br />

der 43 überprüften Bohrsysteme bezogen habe.<br />

Auf die Frage, was der Gr<strong>und</strong> gewesen sei, warum der Fall ausgerechnet an den<br />

zukünftigen Abteilungsleiter abgegeben worden sei, führte der Zeuge aus, <strong>von</strong><br />

den sechs oder sieben Dezernenten in der Abteilung haben, wenn er das richtig in<br />

Erinnerung habe, heute sei es jedenfalls so, zwei Personen das Wirtschaftsstrafrecht<br />

abgedeckt. Von diesen beiden sei mit Sicherheit Herr Zimmermann der erfahrenste.<br />

Möglicherweise sei es aber auch eine Buchstabenverteilung gewesen.<br />

Dies müsse man anhand des Geschäftsverteilungsplans nachvollziehen.<br />

Auf die weitere Frage, ob dann, wenn in einer Einstellungsverfügung auf eine andere<br />

Verfahrenssituation hingewiesen werde, man nicht vor der Einstellungsverfügung<br />

Kontakt aufnehme, antwortete der Zeuge, das könne man machen. Das<br />

müsse man nicht machen. Das komme ganz auf die Lage an, in der man sich gerade<br />

befinde, ob man es für sinnvoll halte <strong>und</strong> ob man sich da<strong>von</strong> etwas verspreche.<br />

Wie es bei Staatsanwalt Zimmermann speziell gewesen sei, wisse er<br />

nicht.<br />

8. Dagomar Kaiser<br />

Leitender Oberstaatsanwalt a. D. Kaiser, ehemaliger Behördenleiter der Staatsanwaltschaft<br />

Karlsruhe, führte auf die Frage, wie er jetzt, ex post, die Einstellung<br />

des Verfahrens beurteile, aus, es sei zu bedenken, dass er nicht mehr Dienstvorgesetzter<br />

sei. Er glaube deshalb, nun kein Urteil abgeben zu sollen, das nach den<br />

Vorschriften erst dann fällig sei, wenn vorrangig andere Ermittlungen im förmlichen<br />

Verfahren abgeschlossen seien. Er habe deswegen auch keine dienstrechtliche<br />

förmliche Prüfung unternommen, weil nach der Disziplinarordnung <strong>und</strong><br />

nach allen Vorschriften, die hier einschlägig seien, das strafrechtliche Ermittlungsverfahren<br />

Vorrang habe. Dies sei abgeschlossen worden, nachdem er schon<br />

im Ruhestand gewesen sei. Er wisse also nicht, was drin stehe <strong>und</strong> ob das, was da<br />

drin stehe, Anlass geben könnte, diese Prüfung nun aufzugreifen.<br />

Auf die weitere Frage, ob aus seiner Sicht eine Absprache zwischen der Staatsanwaltschaft<br />

Karlsruhe <strong>und</strong> der Staatsanwaltschaft Mannheim hier angezeigt gewesen<br />

wäre, antwortete der Zeuge, dies sei immer zweckmäßig, das zu tun. Wenn<br />

er diese Sache bekommen hätte, diese Frage hätte er wahrscheinlich mit Herrn<br />

Zimmermann besprochen, ob sie nicht die Mannheimer fragen <strong>und</strong> den Mannheimern<br />

zumindest die Akten mal schicken. Die Mannheimer wären ja, wenn es zu<br />

einem Ermittlungsverfahren gekommen wäre, schon damals wie auch dann später<br />

zuständig gewesen.<br />

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