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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

762<br />

Herr Dr. Döring ja immer ein Anschreiben, wenn es Spenden <strong>von</strong> Dritten waren,<br />

mit dazu gegeben habe, <strong>und</strong> dann eben drauf stand: Spender, Name, Anschrift,<br />

mit der Bitte, entsprechend eine Spendenempfangsbestätigung für den Dritten<br />

auszustellen. Sofern Herr Dr. Döring selbst gespendet habe, hat er nur den Einzahlungsbeleg<br />

geschickt. Wenn es Spenden <strong>von</strong> Dritten waren, dann habe ihm<br />

Dr. Döring Name <strong>und</strong> Anschrift des Dritten mitgeteilt.<br />

Auf Nachfrage, wie es denn dann unter diesen Gesichtspunkten mit dieser<br />

10.000-DM-Scheckspende <strong>von</strong> der Firma Hunzinger bezüglich der Spendenquittung<br />

hätte sein müssen, erklärte der Zeuge:<br />

„Im Normalfall hätte ich bekommen <strong>von</strong> der Firma Hunzinger die Anschrift dazu<br />

<strong>und</strong> an wen das dort gehen soll bei der Firma Hunzinger. Ich habe Derartiges<br />

nicht in Händen gehabt. Demnach war ich der Meinung, diese 10.000 DM, <strong>von</strong><br />

denen Sie gerade sprechen, sei eine Privatzahlung Döring gewesen <strong>und</strong> habe<br />

entsprechend die Spendenempfangsbestätigung ausgestellt <strong>und</strong> auch natürlich<br />

das weitere Verfahren in Gang gesetzt.“<br />

Auf weitere Nachfrage, weil er sich ja mal gegenüber der Polizei dahin gehend<br />

eingelassen habe, dass er bei der Überweisung aus dem Konto hätte entnehmen<br />

können, genauer, aus der Kontonummer, dass es eigentlich nicht das Konto <strong>von</strong><br />

Herrn Döring sein konnte, sondern es sich hier um ein Konto eines anderen bezogenen<br />

Kreditinstitutes gehandelt habe, ergänzte der Zeuge:<br />

„Ja, ich habe das damals nicht geprüft. Ich habe nicht darauf – – Oder ich prüfe<br />

es im Normalfall ja auch nicht, ja, muss Ihnen ehrlich gestehen. Da kommt<br />

einiges im FDP-Kreisverband – oder „kam“, muss man ja jetzt sagen aus heutiger<br />

Sicht – zusammen, <strong>und</strong> ich habe erst, nachdem Herr Dr. Döring mich gebeten<br />

hatte, die Buchhaltung noch mal durchzuschauen im fraglichen Jahr,<br />

dann erst festgestellt, dass es eine fremde Kontonummer <strong>und</strong> eine fremde Bankleitzahl<br />

eben war, dass also dieser Scheck nicht <strong>von</strong> ihm persönlich stammen<br />

konnte.“<br />

Ergänzend zu dieser Sicht der Dinge fügte der Zeuge hinzu, dass ihm ja die Kontonummer<br />

<strong>von</strong> Herrn Dr. Döring geläufig gewesen sei.<br />

Im Verlauf der weiteren Vernehmung stellte sich heraus, dass die Konten des<br />

FDP-Kreisverbandes Schwäbisch Hall <strong>von</strong> der internen Revisionsstelle der FDP<br />

für die fraglichen Jahre gerade geprüft werden. Der Prüfungsbericht wurde aber<br />

dem Ausschuss nicht zur Verfügung gestellt. Von einer zwangsweise Beschlagnahme<br />

durch das Amtsgericht wurde abgesehen, da ein unmittelbarer Zusammenhang<br />

zum Untersuchungsauftrag aus damaliger Sicht der Dinge schwierig herzustellen<br />

war.<br />

Ferner erklärte der Zeuge, dass sich Herr Dr. Döring zum damaligen Zeitpunkt<br />

bei ihm, nachdem er diese Spendenquittung über 10.000 DM erhalten habe, nicht<br />

gemeldet habe <strong>und</strong> ihn darauf aufmerksam gemacht habe, dass diese Spende nicht<br />

<strong>von</strong> ihm sei. Allerdings sei es durchaus üblich, dass gerade zum Jahresende aus<br />

steuerlichen Gründen mehr gespendet wird. Nochmals auf das Stichwort „Autorenhonorar“<br />

angesprochen, welches als Anlage dem Schreiben vom 5. Dezember<br />

1999 beigefügt war, erklärte der Zeuge, dass im Kreisverband Schwäbisch Hall<br />

keine Veranstaltung stattgef<strong>und</strong>en habe, für die die Firma Hunzinger ein „Autorenhonorar“<br />

hätte bezahlen müssen. Insoweit sei ihm nichts erinnerlich. Auf weitere<br />

Nachfrage, ob er unter dem Stichwort „Autorenhonorar“ in irgendeiner Weise<br />

mit Herrn Dr. Döring im Nachhinein darüber gesprochen habe, dass gegebenenfalls<br />

eine Autorenlesung stattgef<strong>und</strong>en habe <strong>und</strong> er dafür 10.000 DM hätte bekommen<br />

sollen, entgegnete der Zeuge:<br />

„Ist mir gar nichts bekannt.“<br />

Abschließend erklärte der Zeuge, dass es beim FDP-Kreisverband Schwäbisch<br />

Hall immer noch insgesamt vier Konten gebe <strong>und</strong> bezüglich dieses einen Kontos,<br />

das hier relevant sei, Herr Dr. Döring nach wie vor allein zeichnungsberechtigt<br />

sei, wie auch er selbst <strong>und</strong> der Kreisvorsitzende, <strong>und</strong> allein Herr Dr. Döring die<br />

Post <strong>und</strong> Kontenunterlagen <strong>von</strong> der Bank zugesandt bekomme.

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