09.12.2012 Aufrufe

Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

fertigen <strong>und</strong> übersenden. Diese liegt noch nicht vor. Prognosen über die Art <strong>und</strong><br />

den Zeitpunkt eines Verfahrensabschlusses können derzeit nicht abgegeben werden.<br />

7. ob es im Rahmen der staatsanwaltlichen Ermittlungen über mögliche Ermittlungs-<br />

<strong>und</strong> Prüfungsfehler der Beamten der Steuerverwaltung sowie der<br />

Staatsanwaltschaften in Sachen FlowTex zu Interessenkonflikten im Sinne einer<br />

Befangenheit kommen konnte oder kommen kann <strong>und</strong> inwieweit dies geprüft<br />

wurde oder geprüft wird;<br />

Im Anschluss an die erwähnte Verfügung der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe<br />

nach § 145 GVG vom 3. August 2001 wurden bei der Staatsanwaltschaft<br />

Mannheim Oberstaatsanwalt Arnold <strong>und</strong> Staatsanwalt Rensch mit den Ermittlungen<br />

beauftragt. Am 3. August 2001 verfügte Oberstaatsanwalt Arnold den Registereintrag<br />

hinsichtlich der beschuldigten Steuerfahnder für das <strong>von</strong> Staatsanwalt<br />

Rensch bearbeitete Dezernat 620.<br />

Im Hinblick auf den handschriftlichen Aktenvermerk <strong>von</strong> Oberstaatsanwalt Arnold<br />

vom 21. Mai 1996 im Verfahren 609 Js 145/96 über das Gespräch mit dem Steuerfahnder<br />

Markus Schmidt hat die Generalstaatsanwaltschaft in Karlsruhe auf eine<br />

entsprechende Anregung des Justizministeriums vom 9. August 2001 hin die Frage<br />

nach einer möglichen Befangenheit <strong>von</strong> Oberstaatsanwalt Arnold am 10. August<br />

2001 zum Gegenstand einer Anfrage bei der Staatsanwaltschaft Mannheim gemacht.<br />

Leitender Oberstaatsanwalt Dr. Kühner teilte Oberstaatsanwalt Dr. Schäfer<br />

dabei telefonisch mit, dass das nach der Zuweisungsverfügung der Generalstaatsanwaltschaft<br />

Karlsruhe am 3. August 2001 gegen die Steuerfahnder Markus<br />

Schmidt, Gaukel <strong>und</strong> Siebler eingeleitete Ermittlungsverfahren mit dem Aktenzeichen<br />

620 Js 22672/01 durch Staatsanwalt Rensch geführt werde. Da der Jahresurlaub<br />

<strong>von</strong> Staatsanwalt Rensch unmittelbar bevorstehe, werde die eilbedürftige<br />

<strong>und</strong> bereits auf den 13. August 2001 vor dem Amtsgericht Karlsruhe-Durlach anberaumte<br />

richterliche Vernehmung des Amtsrats Krumes noch <strong>von</strong> Oberstaatsanwalt<br />

Arnold wahrgenommen. Hiergegen erhoben sich aus der Sicht der Generalstaatsanwaltschaft<br />

keine Bedenken, da Oberstaatsanwalt Arnold bis dahin das seit<br />

Anfang April 2000 anhängige Ermittlungsverfahren gegen Betriebsprüfer geführt<br />

hatte <strong>und</strong> deshalb über die für eine sinnvolle Befragung <strong>von</strong> Amtsrat Krumes erforderlichen<br />

Kenntnisse in diesem Zusammenhang am ehesten verfügte. Über diese<br />

Mitteilung des Leitenden Oberstaatsanwalts Dr. Kühner unterrichtete die Generalstaatsanwaltschaft<br />

noch am 10. August 2001 das Justizministerium telefonisch.<br />

Die Frage einer möglichen Befangenheit <strong>von</strong> Oberstaatsanwalt Arnold war kurz<br />

darauf auch Gegenstand einer Besprechung, die am 16. August 2001 bei der Generalstaatsanwaltschaft<br />

in Karlsruhe zwischen Leitendem Oberstaatsanwalt<br />

Schwarz, Leitendem Oberstaatsanwalt Dr. Kühner, Oberstaatsanwalt Jobski <strong>und</strong><br />

Oberstaatsanwalt Dr. Schäfer stattfand. Leitender Oberstaatsanwalt Dr. Kühner<br />

teilte dabei mit, aufgr<strong>und</strong> des engen beruflichen Kontakts <strong>von</strong> Oberstaatsanwalt<br />

Arnold mit den Steuerfahndern Gaukel <strong>und</strong> Siebler in anderen Verfahren sei das<br />

gegen diese eingeleitete Verfahren <strong>von</strong> vorneherein Staatsanwalt Rensch zugeteilt<br />

worden. Oberstaatsanwalt Arnold habe zunächst bei den Vernehmungen bezüglich<br />

Amtsrat Krumes mitgewirkt, seine unterstützende Tätigkeit jedoch inzwischen<br />

eingestellt. Staatsanwalt Rensch, der ab Ende September zusammen mit<br />

Staatsanwalt (GL) Dr. Hofmann die Sitzungsvertretung in der Strafsache gegen<br />

Manfred Schmider u. a. wahrnehme, werde noch ein weiterer Staatsanwalt oder<br />

eine weitere Staatsanwältin der Abteilung für Wirtschaftskriminalität zur Unterstützung<br />

beigegeben.<br />

Wegen der Eilbedürftigkeit der Sache <strong>und</strong> der anderweitigen Belastung <strong>von</strong><br />

Staatsanwalt Rensch durch seine Mitarbeit im FlowTex Komplex wandte sich der<br />

Leiter der Wirtschaftsabteilung Oberstaatsanwalt Jobski am 17. August 2001 an<br />

die spätere Dezernentin Staatsanwältin Völker <strong>und</strong> beauftragte sie mit der Unterstützung<br />

<strong>und</strong> Entlastung <strong>von</strong> Staatsanwalt Rensch. Das Verfahren wurde mit Verfügung<br />

vom 21. August 2001 in ihr Dezernat (609) umgetragen <strong>und</strong> fortan <strong>von</strong><br />

Staatsanwältin Völker in eigener Zuständigkeit unter dem Aktenzeichen 609 Js<br />

22627/01 bearbeitet.<br />

Die Ermittlungen gegen die Betriebsprüfer waren <strong>von</strong> diesen personellen Maßnahmen<br />

nicht erfasst. Zum Zeitpunkt des Gesprächs bei der Generalstaatsanwalt-<br />

1031

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!