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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

lage im Jahr 1999) an Ermittlungen wegen des Verdachts international organisierter<br />

Geldwäsche (mit einem Betrug als Vortat des § 261 StGB) mitgewirkt hätte<br />

(für das ZKA ist seit August 2002 die Mitwirkungsbefugnis in §§ 4 I, IV,<br />

16 ZFdG i. V. m. § 1 ZollVG noch klarer geregelt) <strong>und</strong> am Ende der Besprechung<br />

auf eine Einschaltung der StA zum Zwecke der Vorbereitung strafprozessualer<br />

Zwangsmaßnahmen gedrängt, jedenfalls nicht einer Fortführung der rein steuerrechtlich<br />

tätigen BP zugestimmt hätte. Letzteres war aber nach Angaben des KHK<br />

Kriegeskorte in der 22. UA-Sitzung das Ergebnis der Besprechung am 28. September<br />

1999: „Es wurden dann auf Bitten der Betriebsprüfung Karlsruhe [...] vom<br />

BKA Unterlagen, die die spanischen Kollegen uns zuvor schon übergeben hatten<br />

[...] kopiert <strong>und</strong> mit einem Stempel versehen, dass sie nicht in die Kriminal- <strong>und</strong><br />

Ermittlungsakten Eingang finden dürfen, weil sie ja nur inoffiziell übergeben<br />

worden waren. Diese wurden dem Finanzamt Karlsruhe ausgehändigt [...] <strong>und</strong> es<br />

wurde vereinbart, dass bei der Betriebsprüfung, die ja im Oktober/November<br />

stattfinden sollte, zunächst einmal geschaut wird, ob das Gegenstück zu diesen<br />

Unterlagen bei FlowTex <strong>und</strong> KSK gef<strong>und</strong>en werden kann. Und sollte man dort<br />

fündig werden, wollte man im Rahmen der steuerlichen Abkommen in der EU<br />

dann zwischen den Finanzbehörden in Spanien <strong>und</strong> [...] in Deutschland einen entsprechenden<br />

offiziellen Erkenntnisaustausch starten [...]. Und damit sind wir dann<br />

im Prinzip auseinander gegangen (vgl. Apr. 22. UA-Sitzung S. 19 f.; ähnlich auch<br />

KHK Kriegeskorte in der Vernehmung v. 7. März 2002 vor der StA MA, LO JM<br />

410 E-27/00 Bd. IX: „Herr Seyfried [...] wollte dann im Rahmen der Betriebsprüfung<br />

1999 gezielt prüfen <strong>und</strong> nach diesen Maschinen ‚fahnden‘. Es war weiterhin<br />

vereinbart, dass Herr Seyfried während der laufenden Betriebsprüfung eine offizielle<br />

Anfrage an die spanischen Kollegen richten würde.“). Dabei war KHK<br />

Kriegeskorte bewusst, dass im Falle eines Steuerstrafverfahrens die Betriebsprüfung<br />

nicht fortgeführt werden darf (vgl. § 9 BPO a. F. bzw. § 10 BPO aus dem<br />

Jahr 2000), was er in der 22. UA-Sitzung erklärte: „Wobei den spanischen Kollegen,<br />

da sie ja nun mal keine Detailkenntnisse über den Ablauf einer Betriebsprüfung<br />

haben, schon erläutert wurde, dass, wenn die Betriebsprüfung zur Aufdeckung<br />

<strong>von</strong> Straftaten [...] führt, [...] dann automatisch ein entsprechendes Ermittlungsverfahren<br />

eingeleitet würde <strong>und</strong> die Betriebsprüfung an sich damit<br />

natürlich auch sofort zum Ende käme <strong>und</strong> dann [...] eine andere [...] Dienststelle<br />

zuständig wäre“ (vgl. Apr. 22. UA-Sitzung S. 23).<br />

Nach all dem liegt nahe, dass (auch) nach Einschätzung des BKA/ZKA die Erkenntnisse<br />

der BP gerade noch nicht für die Annahme eines Anfangsverdachts im<br />

Hinblick auf Betrugstraftaten ausreichten. In diesem Sinne wurde die Beweissituation<br />

<strong>von</strong> KHK Kriegeskorte ja auch in der 22. UA-Sitzung beschrieben auf<br />

Nachfrage, wie die damals vorherrschende Ansicht zu verstehen sei, dass der<br />

„Boden“ für strafprozessuale Ermittlungshandlungen „noch zu dünn“ gewesen<br />

sei: „Das war eine Einschätzung dieser Besprechung, der Besprechungsteilnehmer<br />

gewesen, dass man sich aufgr<strong>und</strong> des rechtlichen Charakters der Ermittlungen<br />

in Spanien <strong>und</strong> Portugal dort in Vorermittlungen bef<strong>und</strong>en hat, die nicht gerichtsverwertbar<br />

nach Deutschland weiter getragen werden konnten, <strong>und</strong> dass<br />

man halt quasi auf diese rein polizeiliche Information hin zu diesem Zeitpunkt<br />

nicht tätig werden konnte, weil diese Information <strong>von</strong> deutscher Seite her nicht<br />

belegt oder widerlegt worden war“ (vgl. Apr. 22. UA-Sitzung S. 52).<br />

Widersprüche in den Angaben des KHK Kriegeskorte zeigen sich auch darin ,<br />

dass er einerseits <strong>von</strong> einer „sehr offenen <strong>und</strong> sehr fachk<strong>und</strong>igen“ Darstellung des<br />

Sachverhalts durch die BP <strong>und</strong> einem entsprechenden „Interesse <strong>und</strong> [...] Wollen“<br />

sprach (vgl. KHK Kriegeskorte Apr. 22. UA-Sitzung S. 17, 26), andererseits die<br />

Hinweise der BP auf Verflechtungen <strong>von</strong> FlowTex in die Politik als „lasst es lieber“,<br />

Ermittlungsmaßnahmen gegen FlowTex zu unternehmen, verstand. In diesem<br />

Sinne äußerte sich KHK Kriegeskorte jedenfalls noch zu Beginn der Befragung<br />

in der 22. UA-Sitzung (vgl. Apr. 22. UA-Sitzung S. 15). Später relativierte<br />

er dann seine Aussage: „Wir haben das dahin gehend verstanden, dass man halt<br />

sehr gut positioniert <strong>und</strong> auf einer sehr guten Gr<strong>und</strong>lage arbeiten muss, wenn man<br />

in Richtung FlowTex irgendetwas, was auch immer, unternehmen möchte oder<br />

unternehmen muss, weil diese Verbindungen eben bestehen“ (vgl. Apr. 22. UA-<br />

Sitzung S. 40). Auch der Zollkollege, ZOAR Zimmer, der ebenfalls an den Besprechungen<br />

am 15. Juli 1999 <strong>und</strong> 28. September 1999 mit der BP teilnahm,<br />

konnte den anfänglichen Eindruck <strong>von</strong> KHK Kriegeskorte nicht teilen. Er verwies<br />

in der 22. UA-Sitzung auf den „sehr offenen <strong>und</strong> kooperativen“ Vortrag <strong>von</strong> AR<br />

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