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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

bewusst gewesen sei. Diese Einlassung des Manfred Schmider vermag nicht zu<br />

überzeugen, da zum einen im Verlauf der Hauptverhandlung vor der 22. Großen<br />

Strafkammer des LG MA bis zur Verurteilung am 18. Dezember 2001 das Geständnis<br />

in seiner Gr<strong>und</strong>aussage mündlich <strong>von</strong> Manfred Schmider bestätigt wurde,<br />

zum anderen in dem schriftlich abgefassten Geständnis ausdrücklich Folgendes<br />

erwähnt ist: „Das nachfolgende Geständnis wird aus freien Stücken abgelegt.<br />

... [...] Ich habe meine Verteidiger gebeten, diese Erklärung vorzubereiten <strong>und</strong> in<br />

meinem Namen zu verlesen. Diese Erklärung ist mit mir in vollem Umfange abgestimmt<br />

<strong>und</strong> ich bitte Sie, sie als meine Erklärung anzunehmen.“ Zudem findet<br />

an anderer Stelle des Geständnisses sogar eine Auseinandersetzung mit der eigenen<br />

psychischen Verfassung statt: „Viele Jahre ständigen Lügens bis hin zum<br />

Selbstbetrug, die jahrelange Angst vor den jetzt eingetretenen katastrophalen Folgen,<br />

damit einhergehende Verdrängungsmechanismen <strong>und</strong> schließlich die unmittelbar<br />

körperlich <strong>und</strong> psychisch sich auswirkende Untersuchungshaft haben meine<br />

Fähigkeit, meine Erinnerung präzise aufzuarbeiten, meine Gedanken präzise zu<br />

ordnen <strong>und</strong> mich den Anforderungen eines Strafprozesses gemäß präzise auszudrücken,<br />

nachhaltig beeinträchtigt.“ Angesichts dieser Auseinandersetzung mit<br />

der eigenen psychischen Verfassung in dem nach ausdrücklicher Erklärung dennoch<br />

als eigenverantwortlich abgegebenen Geständnis verw<strong>und</strong>ert die wesentlich<br />

spätere Rücknahme dieser Einlassung mit dem Argument der psychischen Ausnahmesituation.<br />

Auffällig ist schließlich, dass Manfred Schmider als Zeuge in der 23. UA-Sitzung<br />

am 24. September 2003 <strong>von</strong> seinem Auskunftsverweigerungsrecht gem. § 17<br />

UAG BW i. V. m. § 55 StPO Gebrauch machte, er die gegenüber dem LG Mannheim<br />

gemachten Angaben vom 14. Mai 2003 also nicht wiederholte. Zudem revidierte<br />

der seinerzeitige Verteidiger des Manfred Schmider, RA Dr. Schiller, in der<br />

25. UA-Sitzung am 12. November 2003 die Angaben des Manfred Schmider vom<br />

14. Mai 2003 klar (vgl. Apr. 25. UA-Sitzung S. 51 ff.): „Ungeachtet dieser Überlegungen<br />

(...) habe ich mit Herrn Schmider sehr intensiv die Frage diskutiert: Wer<br />

<strong>von</strong> der Finanzverwaltung, <strong>von</strong> den Behörden oder wem auch immer hatte Kenntnis<br />

<strong>von</strong> diesem Sachverhalt? [...] Ich habe (...) nach Ross <strong>und</strong> Reiter gefragt:<br />

Wann ist mit wem, worüber, mit welcher Erkenntnis gesprochen worden? Und<br />

wann ist die Entscheidung getroffen worden: ‚Das ignorieren wir, das geben wir<br />

unter den Tisch.‘ Und dann kommt diese Theorie mit, nicht nachbauen die Maschinen,<br />

sondern Assets kaufen <strong>und</strong> dergleichen. Ich habe gefragt: Wann, wo <strong>und</strong><br />

mit wem sind solche Gespräche geführt worden? Und ich habe keine belastenden<br />

Informationen bekommen. Mir hat Herr Schmider nie sagen können: ‚Mit Herrn<br />

Seyfried habe ich das <strong>und</strong> das an dem <strong>und</strong> dem Tag besprochen.‘ Auch meine intensiven<br />

Fragen: ‚Haben sie Herrn Seyfried in diesem Zusammenhang geschmiert?‘<br />

sind immer eindeutig mit ‚Nein‘ beantwortet worden. [...] Aus diesem<br />

Gr<strong>und</strong>e steht in dem Geständnis, das Herr Schmider über mich abgegeben hat,<br />

auch: Sie waren wohl sehr nahe dran, aber wir haben die Beweismittel geliefert,<br />

die es ihnen unmöglich gemacht haben im Gr<strong>und</strong>e genommen, uns zu überführen.<br />

Was war damit gemeint? Wenn Herr Seyfried ein Mann gewesen wäre, der gewusst<br />

hätte: hier existieren H<strong>und</strong>erte <strong>von</strong> Maschinen nicht, warum prozediert man<br />

dann so, dass man im Ausland über eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft testieren<br />

lässt, dass Maschinen existieren, <strong>und</strong> unternimmt dabei noch den Transport <strong>von</strong><br />

den Maschinen <strong>von</strong> einer Nation in die nächste? Warum lässt man im Ausland<br />

zum Nachweis dafür, dass man nicht beteiligt ist, an der Finakant Originalpapiere<br />

strafrechtlich relevant herstellen? Wenn man einen Betriebsprüfer vor sich hat,<br />

der im Gr<strong>und</strong>e genommen über den Sachverhalt Bescheid weiß, dann brauche ich<br />

all das nicht zu unternehmen. [...] Alles dies war so unplausibel, dass ich Herrn<br />

Schmider geraten habe <strong>und</strong> insoweit auch mit Herrn Schmider Übereinkunft erzielt<br />

habe, dass man an einer derartigen Behauptung guten Gewissens nicht festhalten<br />

kann im Rahmen einer Hauptverhandlung.“<br />

Angesichts dieser mehrfachen Anschuldigungen der Finanzbehörde <strong>und</strong> verschiedenen<br />

Rücknahmen bzw. Relativierungen dieser Angaben sind die Äußerungen<br />

des Manfred Schmider betreffend die Rolle der Finanzverwaltung insgesamt als<br />

unglaubwürdig einzustufen. Die Behauptung, die OFD Karlsruhe habe bewirkt,<br />

dass die Steufa Erfurt <strong>von</strong> geplanten Durchsuchung bei der KSK GmbH im Jahr<br />

1996 Abstand nahm, konnte sogar durch die Vernehmungen unmittelbar beteiligter<br />

Zeugen im UA FlowTex eindeutig widerlegt werden. Folgerichtig ist ein gegen<br />

RD Vetter am 16. Mai 2004 eingeleitetes Ermittlungsverfahren zur Überprü-<br />

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