09.12.2012 Aufrufe

Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

II. Regierungsbericht vom 31. Mai 2002<br />

Insoweit wird auf den <strong>Bericht</strong> des Justizministeriums, Seiten 1031 <strong>und</strong> 1032 (Allgemeine<br />

Anlage 1), verwiesen.<br />

III. Zeugenaussagen<br />

1. Hubert Jobski<br />

Oberstaatsanwalt Jobski, Leiter der Schwerpunktabteilung für Wirtschaftsstrafsachen<br />

bei der Staatsanwaltschaft Mannheim, führte aus, er habe angeregt, anstelle<br />

der Oberfinanzdirektion Karlsruhe die Oberfinanzdirektion Stuttgart zu beauftragen.<br />

Dem habe nicht die Besorgnis der Befangenheit im Sinne der Strafprozessordnung<br />

zugr<strong>und</strong>e gelegen, sondern die Überlegung, die damit befassten<br />

Beamten da<strong>von</strong> zu befreien, Rücksichten nehmen zu müssen. Der Staatsanwaltschaft<br />

wäre es recht gewesen, wenn beispielsweise eine niedersächsische Steuerfahndung<br />

mit diesem Komplex hätte befasst werden können. Das sei aber nicht<br />

gegangen. Es sei dann die Überlegung geblieben, sich an die Stuttgarter Oberfinanzdirektion<br />

zu wenden, um die Beamten unvoreingenommen die Sache verfolgen<br />

zu lassen. Der Zungenschlag „Besorgnis der Befangenheit“ sei nicht der<br />

Gr<strong>und</strong> gewesen. Seitens der Finanzverwaltung sei dann der Vorschlag gekommen,<br />

die weit entfernten Freiburger Kollegen zu beauftragen. Er habe keine Besorgnis<br />

gehabt, dass die Kollegen das dort nicht machen würden. Nur aus den bereits<br />

geschilderten Gründen habe die Staatsanwaltschaft es zunächst einmal anders<br />

versucht.<br />

Auf die Frage, ob irgendwann auch einmal eine Situation eintrete, in der Staatsanwälte<br />

befangen seien, antwortete der Zeuge, für die Staatsanwaltschaft sei es<br />

natürlich sehr schwierig, wenn sie Ermittlungsverfahren gegen einen bestimmten<br />

Kreis führen solle. Diese Frage habe sich ja gestellt, wenn auch nicht wegen der<br />

Besorgnis der Befangenheit, sondern einfach die Gr<strong>und</strong>überlegung, dass der Kollege,<br />

der in einem anderen Verfahren die beiden Steuerfahnder mit Ermittlungen<br />

beauftragt habe, gegen diese nun nicht ermitteln könne. Deswegen sei die tragende<br />

Erwägung gewesen, jemanden, der nun seit eh <strong>und</strong> je diese Leute kenne, mit<br />

denen schon manches Verfahren gemacht habe, dass der nun nicht unbedingt gegen<br />

die ermitteln solle.<br />

2. Dr. Horst Kühner<br />

Leitender Oberstaatsanwalt Dr. Kühner führte aus, sein Abteilungsleiter, Oberstaatsanwalt<br />

Jobski, habe <strong>von</strong> vornherein gewusst, dass Herr Oberstaatsanwalt<br />

Arnold, der schon zwei Jahrzehnte in der Schwerpunktabteilung für Wirtschaftsstrafsachen<br />

Steuerstrafsachen bearbeitet habe <strong>und</strong> für den die beiden Steuerfahnder<br />

G. <strong>und</strong> S. als Ermittler tätig gewesen seien, als Sachbearbeiter in dem Verfahren<br />

gegen diese ausgeschieden sei. Bei ihm habe natürlich ein Interessenkonflikt<br />

vorgelegen. Ob man das als Befangenheit ansehe, halte er für fraglich, es sei auf<br />

jeden Fall ein Interessenkonflikt, wenn man gegen jemanden auch nur ein Überprüfungsverfahren<br />

führe, mit dem man zusammenarbeite. Das Verfahren gegen<br />

die Steuerfahnder sei daher <strong>von</strong> vornherein einem anderen Staatsanwalt, nämlich<br />

Staatsanwalt Rensch, zugewiesen worden. Dieser sei nach einiger Zeit nur deshalb<br />

ausgeschieden, weil er mit Herrn Dr. Hofmann in die Hauptverhandlung gegangen<br />

sei <strong>und</strong> habe entlastet werden müssen. Er habe dann die Zeit, die für diese<br />

Verfahren erforderlich gewesen sei, nicht übrig gehabt. Zur Entlastung des Herrn<br />

Rensch sei Frau Staatsanwältin Völker eingesetzt worden.<br />

Auf Vorhalt eines Vermerks des Oberstaatsanwalts Dr. Schäfer, Generalstaatsanwaltschaft<br />

Karlsruhe, vom 27. Juli 2001 im Auszug<br />

„... gab Oberstaatsanwalt Jobski ergänzend an, die Steuerfahndung im Bereich<br />

der Oberfinanzdirektion Stuttgart solle in die Ermittlungen eingeb<strong>und</strong>en werden.<br />

Man wolle die Steuerfahndung im Bereich der Oberfinanzdirektion“ – gemeint<br />

sei die OFD Karlsruhe – „damit nicht mehr befassen, um neutrale Ermittlungen<br />

zu gewährleisten“<br />

527

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!