09.12.2012 Aufrufe

Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

4. Zuständigkeit für das gesamte Verfahren<br />

Abgabe an Steufa Durlach, da in deren Zuständigkeit der „Haupttatort“<br />

liegt. Entsprechend erfolgt Abgabe an die Staatsanwaltschaft Mannheim<br />

(Schwerpunkt Staatsanwaltschaft).<br />

Auf Frage, wie dies diskutiert worden sei, <strong>und</strong> was zu dieser Entscheidung geführt<br />

habe, antwortete die Zeugin Hess, sie könne sich nicht erinnern. Weiter wurde<br />

aus diesem Aktenvermerk vorgehalten:<br />

6. Problem, ob weiter zu prüfen ist, oder ob Steufa aktiv wird.<br />

Auf Frage, ob dies ein Vorschlag oder eine Entscheidung des Staatsanwalts gewesen<br />

sei, antwortete die Zeugin Hess, sie könne sich nicht erinnern. Weiter wurde<br />

vorgehalten:<br />

Erschwernisse im Prüfungsgeschäft, wenn im Rahmen der Fahndung geprüft<br />

wird. Die BP hat Interesse daran, den tatsächlichen Geldfluss festzustellen.<br />

Dazu erläuterte die Zeugin Hess, dass unter „Erschwernisse im Prüfungsgeschäft“<br />

gemeint sei, dass die Auskunftspflichten des Steuerpflichtigen dann nicht mehr so<br />

umfassend sind wie im Rahmen einer Betriebsprüfung. Auf Nachfrage, wer diesen<br />

Gesichtspunkt in die Diskussion eingebracht habe, die Staatsanwaltschaft, die<br />

Steuerfahndung oder die Betriebsprüfung, gab die Zeugin Hess an, das wisse sie<br />

nicht mehr. Auf die weitere Frage, ob sie sich über den Inhalt des Aktenvermerks<br />

hinaus an den Verlauf der Besprechung erinnere, an Argumente, wer was gesagt<br />

habe, antwortete die Zeugin Hess, dass sie darüber hinaus keine Erinnerung habe.<br />

Der Zeugin wird die Aussage des Zeugen Sake vorgehalten, dass er mit ihr eine<br />

Besprechung gehabt habe, bei der es darum gegangen sei, abzuklären, wie weiter<br />

dort vorgegangen werde, <strong>und</strong> dass sie als Betriebsprüferin ebenfalls der Auffassung<br />

gewesen sei, dass über die Durchsuchungsmaßnahmen die für die Betriebsprüfung<br />

nötigen Unterlagen beschafft werden sollten. Die Zeugin Hess sagte dazu,<br />

dass sie kein persönliches Gespräch mit dem Zeugen Sake geführt habe. Auf<br />

Frage, ob sie den Eindruck des Zeugen Sake teile, dass bei der Besprechung am<br />

10. Mai eine Karlsruher Front da gewesen sei, die in Erfurcht erstarrt sei, vor dem<br />

bedeutsamen Steuerpflichtigen, um den es ginge, <strong>und</strong> dass man vorsichtig agieren<br />

müsste, antwortete die Zeugin Hess, die sei ihr Eindruck nicht gewesen. Auf die<br />

Frage, ob dann in der Besprechung am 10. Mai etwas <strong>von</strong> kommunalen Größen,<br />

<strong>von</strong> Politikern, <strong>von</strong> Geburtstagsfeiern usw. gesprochen worden sei, gab die Zeugin<br />

Hess an, sie könne sich nicht an ein Beknien der Fahndung oder der Betriebsprüfung<br />

an die Fahndung erinnern. Aus ihrer Sicht sei das auf keinen Fall so gewesen.<br />

Auch der Zeugin Hess wurde der <strong>Bericht</strong> der OFD Erfurt vom 12. September<br />

2001 vorgehalten. Danach haben sich keine Anhaltspunkte für die Darstellung<br />

des Nachrichtenmagazins der Spiegel ergeben, wonach baden-württembergische<br />

Finanzbeamte 1996 Behörden des Landes Thüringen bekniet haben sollen, die<br />

Finger <strong>von</strong> der Vorzeigefirma zu lassen. Weiter habe es keine Anhaltspunkte für<br />

eine Äußerung baden-württembergischer Beamter gegeben, die Firma FlowTex<br />

habe beste Beziehungen zur Politik <strong>und</strong> es sei in <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> deshalb üblich,<br />

vorher das Finanzministerium zu informieren.<br />

Die Frage, ob sie dafür Anhaltspunkte habe, ob sie das gehört habe, ob darüber in<br />

der Besprechung am 10. Mai gesprochen worden sei, verneinte die Zeugin Hess.<br />

Auf Vorhalt, dass sie in der <strong>Landtag</strong>sdrucksache 13/176 als Teilnehmerin an der<br />

Besprechung am 25. April 1996 im Finanzamt Erfurt genannt sei, gab die Zeugin<br />

Hess an, dass sie sich an diese Besprechung nicht erinnern könne.<br />

Auf die Frage, ob es bei der Besprechung im Mai 1996 oder im Umfeld dieser Besprechung<br />

<strong>von</strong> irgendeiner Seite eine irgendwie geartete politische Beeinflussung<br />

gegeben habe, zu diesem oder zu jenem Ergebnis zu gelangen, antwortete die<br />

Zeugin Hess, da<strong>von</strong> habe sie nichts gemerkt. Dazu könne sie nichts sagen. Auf<br />

Nachfrage, wer bei dieser Besprechung bezüglich der Frage der Durchsuchungsmaßnahmen<br />

welche Position vertreten habe, gab die Zeugin Hess an, dass sie sich<br />

daran nicht erinnern könne. Soweit sie sich erinnere, sei das Klima der Besprechung<br />

völlig normal <strong>und</strong> neutral gewesen. Wenn es solche Differenzen zwischen<br />

den einzelnen Ermittlungsbehörden oder Ermittlungsabteilungen in der Fi-<br />

367

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!