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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

werden konnte, ob Steufa oder BP die überwiegend formalen Mängel der Testate<br />

überhaupt erkannten. Vieles spricht dafür, dass die Testate <strong>von</strong> BP <strong>und</strong> Steufa<br />

nicht sorgfältig geprüft wurden, sondern der eingeschalteten redlichen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

Industrie- <strong>und</strong> Verkehrstreuhand GmbH vertraut wurde.<br />

Schließlich wies diese auf keinerlei Unstimmigkeiten hin, sondern hielt in<br />

einem „Zwischenbericht“ an FlowTex v. 2. Dezember 1996 ausdrücklich fest,<br />

„dass mit Ausnahme <strong>von</strong> Italien <strong>und</strong> Tschechien sämtliche Anfragen ohne Beanstandung<br />

bestätigt sind“, wobei sie diese Einschätzung in dem Schlussbericht v.<br />

17. Januar 1997, nachdem alle Testate eingegangen waren, nicht widerrief (vgl.<br />

Schreiben der Industrie- <strong>und</strong> Verkehrstreuhand GmbH an Dr. Kleiser v. 2. Dezember<br />

1996 <strong>und</strong> 17. Januar 1997 in LO LI-020 oder 022). Dass Mängel an den<br />

Testaten offenbar BP bzw. Steufa nicht aufgefallen waren <strong>und</strong> auch nicht verheimlicht<br />

werden sollten, lässt sich auch damit belegen, dass die Testate offenbar<br />

sogar der StA KA zur Übernahme in die staatsanwaltschaftliche Sachakte angeboten<br />

wurden (vgl. den Besprechungsvermerk der Steufa v. 10. April 1997).<br />

hhh) mangelndes Misstrauen der beteiligten Beamten<br />

Ein nicht vorhandenes gr<strong>und</strong>sätzliches Misstrauen der Finanzbehörde an der<br />

Richtigkeit der Testate <strong>und</strong> der Arbeitsweise der Industrie- <strong>und</strong> Verkehrstreuhand<br />

GmbH lässt sich auch mit dem Erscheinungsbild <strong>von</strong> FlowTex im Jahr 1996 in<br />

der Öffentlichkeit erklären, wobei heute bekannt ist, dass dieses ganz gezielt bei<br />

der Entstehung <strong>und</strong> Aufrechterhaltung des Betrugs eingesetzt wurde. FlowTex<br />

suggerierte sich in der Öffentlichkeit Mitte der 90er Jahre, also in einer Zeit allgemeinen<br />

Börsenbooms, als äußerst finanzstarkes, innovatives <strong>und</strong> expandierendes<br />

Unternehmen mit wegweisender Technologie der Zukunft. Stellvertretend kann<br />

insoweit aus dem Urteil des LG MA v. 18. Dezember 2001, Seite 20 f., zitiert<br />

werden: „Mit Finanzinstituten (...) fanden (...) so genannte Bilanzgespräche statt.<br />

Anlässlich dieser Gespräche stellten die Angeklagten Manfred Schmider <strong>und</strong><br />

Dr. Kleiser – dem gemeinsamen Tatplan entsprechend – bewusst wahrheitswidrig<br />

die FTT als erfolgreiches, expandierendes <strong>und</strong> finanzstarkes Unternehmen dar.<br />

[...] FTT erziele stetig wachsende Umsatzerlöse in dreistelliger Millionenhöhe;<br />

der Jahresüberschuss <strong>und</strong> Gewinn wachse ebenso kontinuierlich in zwei- bzw.<br />

dreistelliger Millionenhöhe. Die Marktchancen für FTT seien vor dem Hintergr<strong>und</strong><br />

<strong>von</strong> Infrastrukturmaßnahmen wie der Neuerschließung der Telekommunikation<br />

<strong>und</strong> Gasversorgung sowie der Sanierung der öffentlichen Abwasser- <strong>und</strong><br />

Kanalisationssysteme im In- <strong>und</strong> Ausland hervorragend. [...] Das Bild eines florierenden,<br />

finanzstarken Unternehmens bestätigten – scheinbar – die den Finanzinstituten<br />

übergebenen Geschäftsunterlagen.“<br />

iii) Besprechung der Steufa KA-Durlach mit der StA Karlsruhe am 10. April<br />

1997<br />

Aus einem Aktenvermerk der Steufa v. 10. April 1997 ist jedenfalls ersichtlich,<br />

dass u. a. folgende Besprechungspunkte für ein Gespräch am 10. April 1997 mit<br />

OStA Zimmermann, in dem keine Schriftstücke zur Akte gegeben wurden, vorgesehen<br />

waren (Auszüge der Stichpunkte aus dem Aktenvermerk): 1. „Eingeleitete<br />

Steuerstrafverfahren“, 2. „StA Mannheim [...] wegen Selbstanzeige KSK“,<br />

3. „StA Mühlhausen [...] Verfahren <strong>von</strong> StA MA [...] abgetrennt – neuere Entwicklung<br />

Erfurt“, 4. „Strabu Karlsruhe-Durlach [...] gegen Steuerberater Wawra<br />

wegen Nichtverbuchung <strong>von</strong> 15,8 Millionen DM – Verdacht der Beihilfe zur<br />

Steuerhinterziehung, Erweiterung des Strafverfahrens bei Frau Neumann ...“,<br />

5. „Ermittlungen wegen anonymer Anzeige vom Mai 1996 [...] – Systemabgleich<br />

erbrachte zunächst z. B., dass per 31. Dezember 1993 <strong>von</strong> KSK an FTI angeblich<br />

370 veräußerten Systemen nach Hochrechnung des Wareneinsatzes aber nur<br />

77 Systeme tatsächlich geliefert worden sein konnten“, 6. „... weiter wenigstens<br />

Vermutung, dass keine Lieferung der vielen Systeme [...]“, 7. „keine steuerliche<br />

Komponente [...] – daher unter bestimmten Umständen Kreditbetrug der eingeschalteten<br />

Refinanzierungsbanken <strong>und</strong> Leasingfirmen“ (vgl. AV v. 10. April 1997<br />

in LO L2-004). Angesichts der handschriftlich auf dem Vermerk <strong>von</strong> OAR<br />

Siebler gefertigten Notiz, „im einzelnen besprochen 14.00 bis 15.00 Uhr“, ist da<strong>von</strong><br />

auszugehen, dass die genannten Punkte mit StA Zimmermann auch tatsächlich<br />

diskutiert wurden, selbst wenn sich dieser an den Inhalt der Besprechung<br />

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