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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

472<br />

Gegen diesen Beschluss der 22. Großen Strafkammer legte die Staatsanwaltschaft<br />

Mannheim beim Oberlandesgericht Karlsruhe Beschwerde ein. Diese sofortige<br />

Beschwerde wurde mit Schriftsatz vom 18. August 2004 <strong>von</strong> der Generalstaatsanwaltschaft<br />

unverzüglich begründet. Mit Beschluss vom 21. Juli 2005 hob das<br />

Oberlandesgericht Karlsruhe den Beschluss vom 22. Juni 2004 des Landgerichts<br />

Mannheim, soweit die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt worden ist, voll<br />

umfänglich auf. Die Anklage wurde in dem Umfang zur Verhandlung bei der<br />

22. Großen Strafkammer – Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Mannheim<br />

– zur Verhandlung zugelassen, wie dies <strong>von</strong> Anfang an <strong>von</strong> der Staatsanwaltschaft<br />

Mannheim beantragt wurde.<br />

aa) Beihilfe zum Betrug<br />

Die Staatsanwaltschaft wirft Herrn Seyfried vor, dass er im Rahmen der <strong>von</strong> ihm<br />

federführend durchgeführten Betriebsprüfungen des FlowTex-Konzerns im Jahr<br />

1996 bereits erkannt habe, dass eine Vielzahl der im Prüfungszeitraum 1991 bis<br />

1993 <strong>von</strong> der KSK produzierten Horizontalbohrsysteme nur auf dem Papier existierten,<br />

<strong>und</strong> dass diese „Existenz“ dazu diente, sich betrügerisch zum Nachteil <strong>von</strong><br />

den Leasinggesellschaften <strong>und</strong> Banken Geld <strong>und</strong> somit Liquidität zu beschaffen.<br />

Aufgr<strong>und</strong> seiner sehr guten analytischen Fähigkeiten habe Herr Seyfried das hinter<br />

FlowTex stehende Betrugssystem erkannt, zumal er auch 1996 bereits für die<br />

damals außerhalb des Prüfungszeitraumes liegenden Jahre 1994 <strong>und</strong> 1995 festgestellt<br />

habe, dass ein immer größerer Fehlbestand der angeblich vorfinanzierten<br />

Horizontalbohrsysteme vorhanden war. Hierüber habe er im Prüfungszeitraum<br />

1996 regelmäßig Gespräche mit Manfred Schmider <strong>und</strong> Dr. Klaus Kleiser geführt<br />

<strong>und</strong> dabei im Einzelnen seine Kenntnisse über den Fehlbestand bzw. die Nichtexistenz<br />

der HBS mitgeteilt, <strong>und</strong> die mit dem „Schneeballsystem“ verb<strong>und</strong>enen finanziellen<br />

Probleme aufgezeigt.<br />

Im Rahmen dieser Gespräche mit Herrn Manfred Schmider <strong>und</strong> Dr. Klaus Kleiser<br />

habe er in Aussicht gestellt, dass er neben der aktuell laufenden Prüfung auch die<br />

nächste Betriebsprüfung im Jahr 1999 wohl durchführen werde <strong>und</strong> weiterhin keine<br />

Feststellungen im Rahmen des Betriebsprüfungsberichts bezüglich der nicht<br />

existierenden Geräte treffen werde. Ebenso werde er in Zukunft den Abschluss <strong>von</strong><br />

Leasinggeschäften <strong>und</strong> den Abzug <strong>von</strong> Kosten für tatsächlich nicht angeschaffte<br />

bzw. nicht hergestellte Maschinen als Betriebsausgaben auch in der nächsten Prüfung<br />

dulden.<br />

Strafrechtlich habe Herr Seyfried, so die Staatsanwaltschaft, somit zumindest billigend<br />

in Kauf genommen, dass aufgr<strong>und</strong> des immer größer werdenden Finanzierungsbedarfs<br />

des FlowTex-Konzerns weitere „Luftgeschäfte“ durch die Herren<br />

Manfred Schmider <strong>und</strong> Dr. Klaus Kleiser zum Nachteil <strong>von</strong> den Leasinggesellschaften<br />

<strong>und</strong> Banken in immer größerem Umfang erforderlich wurden, da nur so<br />

das Schneeballsystem aufrechterhalten werden konnte. Die Zusage, diese Feststellungen<br />

nicht in den Betriebsprüfungsbericht aufzunehmen <strong>und</strong> somit diese Erkenntnisse<br />

gegenüber seinem Dienstherrn nicht zu offenbaren <strong>und</strong> dies auch in<br />

Folge gegenüber den Strafverfolgungsbehörden nicht getan zu haben, habe, so die<br />

Staatsanwaltschaft, die Verantwortlichen der FlowTex-Gruppe, insbesondere<br />

Herr Manfred Schmider <strong>und</strong> Herrn Dr. Klaus Kleiser, in ihrer weiteren Vorgehensweise<br />

bestärkt <strong>und</strong> Herr Seyfried habe sie somit hierin unterstützt.<br />

Dass die Haupttäter Manfred Schmider <strong>und</strong> Dr. Klaus Kleiser sowie Angelika<br />

Neumann auch wegen dieses Betruges verurteilt worden sind, wurde bereits an<br />

anderer Stelle ausführlich dargestellt <strong>und</strong> wird hier nicht weiter vertieft.<br />

Hinsichtlich dieses Tatvorwurfs stützt sich die Staatsanwaltschaft auf folgende<br />

Umstände:<br />

Bei der Betriebsprüfung im Jahr 1996 habe im September 1996 eine Vorführaktion<br />

<strong>von</strong> 44 bis 45 Maschinen stattgef<strong>und</strong>en.<br />

Hierzu gab Herr Manfred Schmider in seiner Vernehmung vom 21. Juni 2003 an:<br />

„Während dieser Betriebsprüfung 1996 wurde <strong>von</strong> dem damaligen Betriebsprüfer,<br />

Herrn Seyfried, erkannt, aufgr<strong>und</strong> der ihm vorliegenden Unterlagen <strong>und</strong> der<br />

Gespräche, die er mit uns geführt hat, ebenso mit den Angestellten, speziell mit

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