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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

720<br />

Am 17. Februar 2005 ist die Genehmigung des <strong>Landtag</strong>s <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />

zur Strafverfolgung des Herrn Döring erfolgt, <strong>und</strong> deswegen haben wir<br />

dann unsere Strafbefehlsanträge gestellt mit Datum vom selben, vom darauf<br />

folgenden Tag. Am 18. Februar 2005 gegen Herrn Dr. Döring. Und da jetzt zuvor<br />

am 9. Februar 2005 gegen Dr. Steinwede, Smid, Dr. Hausmann <strong>und</strong> Hunzinger.“<br />

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart beantragte beim Amtsgericht Stuttgart den Erlass<br />

eines Strafbefehls gegen Frau Dr. Margot Haussmann wegen einer uneidlichen<br />

Falschaussage vor dem Untersuchungsausschuss des <strong>Landtag</strong>s <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />

am 22. April 2004, eine Freiheitsstrafe <strong>von</strong> sieben Monaten, deren Vollstreckung<br />

zur Bewährung ausgesetzt werde <strong>und</strong> einer Bewährungsauflage <strong>von</strong><br />

10.000 € an die Stiftung Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender wegen eines<br />

Vergehens der falschen uneidlichen Aussage, strafbar nach § 153 Abs. 1, 2 StGB.<br />

Wegen desselben Vorwurfs beantragte die Staatsanwaltschaft Stuttgart beim<br />

Amtsgericht Stuttgart den Erlass eines Strafbefehls gegen Herrn Dr. Walter Döring<br />

mit dem Strafmaß einer Freiheitsstrafe <strong>von</strong> neun Monaten, deren Vollstreckung<br />

zur Bewährung ausgesetzt werden könne <strong>und</strong> einer Auflage <strong>von</strong> 20.000 €, zu zahlen<br />

an den Förderkreis Krebskranke Kinder. Gegen Herrn Menno Smid beantragte<br />

die Staatsanwaltschaft Stuttgart beim Amtsgericht Stuttgart wegen desselben Sachverhalts<br />

<strong>und</strong> Delikts einen Strafbefehl in Höhe <strong>von</strong> einer Freiheitsstrafe <strong>von</strong> sechs<br />

Monaten, die ebenfalls zur Vollstreckung ausgesetzt werden kann, mit einer Bewährungsauflage<br />

<strong>von</strong> 15.000 €, zahlbar an die Staatskasse <strong>und</strong> gegen Herrn Moritz<br />

Hunzinger wegen desselben Delikts, allerdings in zwei rechtlich selbstständigen<br />

Handlungen, da er als Zeuge zweimal vor dem Untersuchungsausschuss ausgesagt<br />

habe, einen Strafbefehl in Höhe einer Gesamtfreiheitsstrafe <strong>von</strong> einem Jahr gebildet<br />

aus den Einzelstrafen <strong>von</strong> jeweils neun Monaten, deren Vollstreckung ebenfalls<br />

zur Bewährung ausgesetzt werden kann <strong>und</strong> eine Auflage, 20.000 € an die<br />

Staatskasse zu bezahlen.<br />

Im Wesentlichen begründete die Staatsanwaltschaft Stuttgart ihren Tatvorwurf<br />

damit, dass bereits bei dem mehrstündigen Gespräch am 6. Mai 1999 zwischen<br />

Moritz Hunzinger, Herrn Dr. Döring <strong>und</strong> Frau Dr. Haussmann vereinbart worden<br />

sei, dass infas eine Umfrage zur Wirtschaftspolitik durchführen solle, <strong>und</strong> dass<br />

die Kosten für die für das Ministerium durchzuführende Umfrage inklusive Mehrwertsteuer<br />

40.194 DM betragen würden. Hierbei soll vereinbart worden sein, dass<br />

Moritz Hunzinger den Betrag <strong>von</strong> 30.194 DM trägt <strong>und</strong> die Firma FlowTex den<br />

Restbetrag <strong>von</strong> 10.000 DM übernehmen solle. Entsprechend dieser Vereinbarung<br />

seien die Beträge auch an infas bezahlt worden. Herrn Smid wird in diesem Zusammenhang<br />

vorgeworfen, da er nicht selbst am Gespräch am 6. Mai 1999 teilgenommen<br />

hat, dass er über die Absprache am 6. Mai 1999 inhaltlich Bescheid<br />

wusste <strong>und</strong> er, um die Beteiligung der Firma „FlowWaste“ an den Umfragekosten<br />

in Höhe <strong>von</strong> 10.000 DM zu verschleiern, mit Datum vom 2. Juni 1999 der Firma<br />

„FlowWaste“ 10.000 DM inklusive Mehrwertsteuer für eine Marktanalyse für<br />

Wertstoffe in Ägypten in Rechnung stellte, obwohl es dieses Projekt tatsächlich<br />

nicht gab.<br />

Den Beteiligten wird somit vorgeworfen, im Bewusstsein dessen, was am 6. Mai<br />

1999 geschehen sei, dem Ausschuss im Rahmen der Zeugenaussagen einen anderen<br />

Sachverhalt geschildert zu haben. Bei Herrn Moritz Hunzinger kommt noch<br />

hinzu, dass die Staatsanwaltschaft ihm zusätzlich vorwirft, dass er diese ersten<br />

unwahren Angaben in seiner zweiten Vernehmung vor dem Ausschuss am<br />

29. September 2004 wiederholte <strong>und</strong> er zusätzlich der Wahrheit zuwider im Rahmen<br />

dieser zweiten Aussage behauptete, dass Auftraggeber für die Umfrage <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />

die Hunzinger PR GmbH <strong>und</strong> nicht das Wirtschaftsministerium<br />

gewesen sei. Die <strong>von</strong> der Staatsanwaltschaft beantragte Strafe gegen den Projektleiter,<br />

Herrn Dr. Steinwede, ist dem Ausschuss offiziell nicht bekannt. Aus einer<br />

Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Stuttgart vom 15. Februar 2005 ergibt<br />

sich, dass gegen Herrn Dr. Steinwede, ebenfalls wegen dem Tatvorwurf der<br />

falschen uneidlichen Aussage vor dem Untersuchungsausschuss beim Amtsgericht<br />

Stuttgart die Verurteilung zur Zahlung einer Geldstrafe im Wege eines Strafbefehls<br />

beantragt wurde.

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