09.12.2012 Aufrufe

Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

340<br />

3. Anzeige Krumes vom 2. Juli 1996 <strong>und</strong> 3. Juli 1996<br />

Die Steuerfahndungsstelle des Finanzamts Karlsruhe-Durlach hat die Aktenvermerke<br />

über die Vorsprache des Finanzbeamten Krumes nicht an die Staatsanwaltschaft<br />

Karlsruhe weitergeleitet.<br />

Bei Durchsicht der Akten der Steuerfahndungsstelle am 1. August 2001 zur Beantwortung<br />

einer Anfrage im <strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> wurden die Vermerke<br />

aufgef<strong>und</strong>en <strong>und</strong> am 2. August 2001 der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe<br />

übergeben.<br />

II. Regierungsbericht vom 31. Mai 2002<br />

Zu den Maßnahmen der Steuerbehörden im Zusammenhang mit den Anzeigen<br />

wird auf die Seiten 1018 bis 1023 verwiesen (Allgemeine Anlage 1).<br />

III. Zeugenaussagen<br />

Die Zeugen Amtsrat Volker Gaukel, Oberamtsrat Hartmut Siebler (beide Steuerfahndungsstelle<br />

des Finanzamts Karlsruhe-Durlach), Regierungsdirektor Markus<br />

Schmidt (ehemals Sachgebietsleiter der Steuerfahndungsstelle des Finanzamts<br />

Karlsruhe-Durlach), Amtsrat Manfred Seyfried (Betriebsprüfer beim Finanzamt<br />

Karlsruhe-Stadt) <strong>und</strong> Regierungsdirektor Rolf Blum (Sachgebietsleiter der Betriebsprüfungshauptstelle<br />

des Finanzamts Karlsruhe-Stadt) haben sich auf ihr<br />

Auskunftsverweigerungsrecht gemäß § 55 StPO berufen <strong>und</strong> vor dem Untersuchungsausschuss<br />

keine Angaben gemacht. Gegen diese Zeugen waren Ermittlungsverfahren<br />

der Staatsanwaltschaft anhängig. Die Verfahren gegen Amtsrat<br />

Gaukel, Oberamtsrat Siebler <strong>und</strong> Regierungsdirektor Blum wurden zwischenzeitlich<br />

gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Gegen Amtsrat Seyfried <strong>und</strong> Regierungsdirektor<br />

Schmidt hat die Staatsanwaltschaft Mannheim Anklage erhoben.<br />

1. Eleonore Moritz<br />

Amtsrätin Eleonore Moritz, damals Sachbearbeiterin im Steuerfahndungs-Referat<br />

der Oberfinanzdirektion Karlsruhe, teilte dem Ausschuss mit, dass sie an insgesamt<br />

drei Sitzungen teilgenommen habe, nämlich am 20. Mai 1996, am 26. September<br />

1996 <strong>und</strong> am 5. Februar 1997.<br />

Die Besprechung am 20. Mai 1996 habe auf Anregung der Betriebsprüfung des<br />

Finanzamts Karlsruhe-Stadt stattgef<strong>und</strong>en <strong>und</strong> sollte nach ihrer Auffassung dazu<br />

dienen, die Oberfinanzdirektion zu informieren. In dieser Besprechung habe sie<br />

auch Kenntnis <strong>von</strong> der Selbstanzeige der Frau Neumann erhalten. Auch sei die<br />

Rede <strong>von</strong> einer anonymen Anzeige gewesen, die bei der Staatsanwaltschaft eingegangen<br />

sein soll, die aber zu diesem Zeitpunkt der Oberfinanzdirektion noch nicht<br />

vorgelegen habe.<br />

Ergebnis der Besprechung aus ihrer Sicht sei gewesen, zu veranlassen, den Rastätter<br />

Firmenkreis der Firmengruppe Schmider mit zu prüfen, das weitere Vorgehen<br />

in diesem Kreis abzustimmen, wer was prüfen solle.<br />

Auf Frage, ob näher besprochen worden sei, wie die Frage der behaupteten erheblichen<br />

Differenzen zwischen den in den Büchern aufgeführten Bohrsystemen <strong>und</strong><br />

den tatsächlich produzierten abgeklärt werden solle, erklärte die Zeugin, dies sei<br />

schon ein Thema gewesen, wobei man bedenken müsse, dass der Prüfungszeitraum<br />

der der Jahre 1990 bis 1993 gewesen sei <strong>und</strong> die Anzeige aus dem Jahr 1996<br />

datierte. Man habe nicht gewusst, in welchem Zeitraum die 1.000 Bohrsysteme<br />

sein sollten. Aus der Betriebsprüfung sei bekannt gewesen, dass in der Buchführung<br />

der Jahre 1990 <strong>und</strong> 1991 etwa 370 Bohrmaschinen vorhanden sein sollten.<br />

Auf Frage, wie dieser Sachverhalt aufgeklärt werden sollte, führte die Zeugin<br />

aus, dass seitens der Bp erklärt worden sei, dass viele dieser Maschinen gar nicht<br />

im Inland seien. Es sei körperlich gar nicht nachvollziehbar, diese alle aufzulisten.<br />

Man habe deshalb darüber nachgedacht, wie man per Stichprobe oder einer Methode,<br />

die gängig sei, zu einem Gesamtergebnis komme, weil man nicht leisten<br />

könne, 370 Bohrgeräte wirklich körperlich zu zählen. Auf Nachfrage, ob man vor<br />

der Zahl der 370 Bohrgeräte kapituliert habe, erwiderte die Zeugin, dem sei nicht

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!