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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

148<br />

Abschließend ist zu berichten, dass Schöntag in jüngster Zeit erneut ein Verhalten<br />

gezeigt hat, das die oben ausführlich dargestellten Zweifel an der<br />

Glaubwürdigkeit seiner Person wiederum bestätigt. In einem Fernsehinterview<br />

im Februar 2001 hat er angebliche Einzelheiten zum Tatgeschehen <strong>und</strong> der Art<br />

seiner Beteiligung geschildert <strong>und</strong> sein Unrechtsverhalten zu bagatellisieren<br />

versucht, wobei diese jetzige Version in zentralen Punkten in krassem Gegensatz<br />

zu seinen früheren Angaben steht.“<br />

Der Zeugin wurden bei ihrer Aussage vor dem Untersuchungsausschuss vier<br />

Punkte aus dem <strong>Bericht</strong> des Ersten Kriminalhauptkommissars Nagel vorgehalten,<br />

aus denen zu schließen sei, dass sowohl Schenk als auch Schöntag vorher genaue<br />

Kenntnis vom Tatort hatten <strong>und</strong> auch Schmider gekannt haben müssen. Diese vier<br />

Punkte seien der Unimog, die Vorführung einer Betonschneidemaschine, eine roter<br />

Stein mit Bohrlöchern <strong>und</strong> eine Büste. Die Zeugin Scheck verwies zu diesen<br />

Punkten auf die Ausführungen in ihrer Einstellungsverfügung vom 10. September<br />

2001 <strong>und</strong> trug die dort dargelegten Argumente erneut vor.<br />

3.3. Klaus Armbrust<br />

Oberstaatsanwalt Klaus Armbrust, seit 1. Oktober 1996 Leiter der Abteilung 2 der<br />

Staatsanwaltschaft Karlsruhe, gab an, dass er erstmals im Februar 2000 mit dem<br />

Raubverfahren Schmider befasst worden sei. Er habe sich die Akte zum ersten<br />

Mal angesehen im Zusammenhang mit der Anzeige des Rechtsanwalts Kunz. Dabei<br />

habe ihn natürlich interessiert, wie das Verfahren bisher gelaufen sei. Er habe<br />

dann gemerkt, dass es 1996 deswegen nicht gereicht habe, weil es nichts Objektivierbares<br />

gab, außer diesen beiden Geständnissen <strong>und</strong> die Aussage des Zeugen<br />

Schöntag.<br />

Der Zeuge machte vor dem Ausschuss detaillierte Ausführungen zur Glaubwürdigkeit<br />

der Geständnisse <strong>von</strong> Schenk <strong>und</strong> Schöntag sowie zu den Indizien, wie sie sich<br />

aus dem Abschlussbericht des Kriminalbeamten Mayer sowie dem Schlussbericht<br />

des Zeugen Nagel ergeben, wobei seine Angaben nach Inhalt <strong>und</strong> Schlussfolgerungen<br />

die Darlegungen der Staatsanwältin Scheck in der Einstellungsverfügung<br />

vom 10. September 2001 bestätigten. Auf Nachfrage, was für ihn das Hauptkriterium<br />

gewesen sei, dass es eben nicht zur Anklage geführt habe, sagte der Zeuge<br />

Armbrust, dies sei die nicht konstante Aussage des Schöntag gewesen. Innerhalb<br />

<strong>von</strong> einem Tag habe er sich in wesentlichen Punkten widersprochen. Die Aussagen<br />

des Schöntag müssen nicht falsch sein, <strong>und</strong> Schmider stehe nach wie vor im<br />

Verdacht. Nur allein auf solche Widersprüche, auf solch widersprüchliche Aussagen<br />

eine Anklage zu stellen, das reiche nicht zum hinreichenden Tatverdacht.<br />

Auf Frage, ob er nach Wiederaufnahme des Falles im Jahr 2000 die Akte sorgfältig<br />

studiert <strong>und</strong> die Dinge aufgearbeitet habe, antwortete der Zeuge, er habe dies<br />

nicht <strong>von</strong> A bis Z getan, sondern er habe die Akte damals punktuell gelesen. Interessanterweise<br />

halte sich die Einstellungsverfügung aus dem Jahr 1996 in ihrer<br />

Begründung auch relativ kurz. Das mag seinen Gr<strong>und</strong> wohl darin haben, dass ja<br />

der Tatverdacht weiter bestanden habe, dass man ja immer noch wieder mit etwas<br />

Neuem habe rechnen <strong>und</strong> dann wieder auf diese zwei Zeugen zurückgreifen müssen.<br />

Er habe darüber mit Frau Scheck nie intensiv gesprochen. Aber ihm sei aufgefallen,<br />

dass die Einstellungsverfügung 1996 kurz gewesen war <strong>und</strong> er habe deshalb<br />

Frau Scheck gebeten, die Einstellung im Jahr 2000 ausführlicher zu machen,<br />

nochmals den alten Stoff mit einzubauen.<br />

Auf Nachfrage, dass er mit Frau Scheck auch eingehend über den Fall gesprochen<br />

habe, antwortete der Zeuge, das könne man so nicht sagen. Frau Scheck sei ja<br />

noch im Stoff drin gewesen. Es sei klar gewesen, was für Ermittlungshandlungen<br />

vorgenommen werden. Er sei teilweise als Vertreter der Staatsanwaltschaft mit<br />

zum Amtsrichter gegangen, weil er sich einen persönlichen Eindruck habe verschaffen<br />

wollen.<br />

Auf Frage, ob es einen intensiven Kontakt mit Frau Scheck über diesen Fall gegeben<br />

habe, führte der Zeuge aus, er sei laufend informiert gewesen, was diese<br />

neuen Ermittlungen gebracht haben.<br />

Auf weitere Frage, ob er mit Frau Scheck, bevor sie endgültig eingestellt habe,<br />

über das Verfahren noch einmal gesprochen habe, sagte der Zeuge, nein, das sei

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