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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

bei den Betriebsprüfern <strong>und</strong> die Kammer dann zu dem Ergebnis komme, hier sei<br />

ein Betriebsprüfer wissentlich falsch belastet worden, sich das strafmaßmäßig zu<br />

einem ganzen weiteren Nachteil auswirken würde.<br />

Er habe das hohe Risiko gesehen, dass hier aus einem fehlerhaften Nachvollziehen<br />

eines Sachverhalts, wie ihn Herr Schmider erlebt habe, eine solche Entlastungstendenz<br />

entwickelt worden sei, die man letzten Endes in einer Hauptverhandlung<br />

guten Gewissens nicht habe durchhalten können. Aus diesem Gr<strong>und</strong>e<br />

stehe in dem Geständnis, das Herr Schmider über ihn abgegeben habe, auch: „Sie<br />

waren wohl sehr nahe dran, aber wir haben die Beweismittel geliefert, die es<br />

Ihnen unmöglich gemacht haben im Gr<strong>und</strong>e genommen, uns zu überführen“.<br />

Wenn Herr Seyfried ein Mann gewesen wäre, der gewusst hätte, dass H<strong>und</strong>erte<br />

<strong>von</strong> Maschinen nicht existieren, warum habe man dann so prozediert, dass man<br />

im Ausland über eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft testieren gelassen habe,<br />

dass Maschinen existieren <strong>und</strong> dabei noch den Transport <strong>von</strong> den Maschinen <strong>von</strong><br />

einer Nation in die nächste unternommen? Warum lasse man im Ausland zum<br />

Nachweis dafür, dass man an der Finakant nicht beteiligt sei, Originalpapiere<br />

strafrechtlich relevant herstellen? Wenn man einen Betriebsprüfer vor sich habe,<br />

der im Gr<strong>und</strong>e genommen über den Sachverhalt Bescheid wisse, dann brauche<br />

man all das nicht zu unternehmen. Weiter führte der Zeuge aus, woher solle für<br />

den angeblich vom Betriebsprüfer vorgeschlagenen Asset-Deal das Geld genommen<br />

werden, wenn nicht aus weiteren Schneeballgeschäften?<br />

Alles dies sei so unplausibel gewesen, dass er Herrn Schmider geraten habe <strong>und</strong><br />

insoweit auch mit ihm Übereinkunft erzielt habe, dass man im Rahmen einer<br />

Hauptverhandlung an einer derartigen Behauptung guten Gewissens nicht festhalten<br />

könne. Auf die Frage, ob er die Übereinkunft mit Herrn Schmider, dass man<br />

keine Belastung gegenüber dem Herrn Seyfried bringen solle, weil dies straferhöhend<br />

wäre, in Stuttgart getroffen habe, antwortete der Zeuge, Herr Schmider sei<br />

<strong>von</strong> ihm in Stuttgart-Stammheim besucht worden unter hohem Druck. Da haben<br />

Sie keine Sachfragen erörtert. Aber er wolle noch mal klar stellen, er habe nicht<br />

gesagt: „Wenn Sie den Seyfried mit reinziehen, erhöht das das Strafmaß“, sondern<br />

er habe klar gesagt: „Wenn Sie wider besseres Wissen zur Überzeugung des<br />

Gerichts den Seyfried reinziehen, dann ist das ein ganz schwerwiegendes Problem<br />

in dem Zusammenhang.“<br />

Auf den Vorhalt, dass die Staatsanwaltschaft eine andere Einschätzung habe, was<br />

die Mitwisserschaft der Finanzbeamten anbelange, immerhin sei ja Anklage gegen<br />

einen Betriebsprüfer erhoben worden, erwiderte der Zeuge, es sei sein alltägliches<br />

Dasein, dass Staatsanwaltschaften andere Sichten der Dinge praktizieren als er.<br />

Es habe intensive Diskussionen zwischen Herrn Schmider <strong>und</strong> ihm darüber gegeben,<br />

was an dieser Geschichte dran sei. Er denke, sie seien beide zu der Überzeugung<br />

gekommen, sie nicht zu verfolgen, weil sie nicht belastbar gewesen sei, weil<br />

vielleicht falsche Erinnerungen existieren, falsche Rekonstruktionen da gewesen<br />

seien, vielleicht Ängste projiziert worden seien in die Kommunikation mit Herrn<br />

Seyfried, in die Betriebsprüfer, die im Nachhinein ganz anders nachvollzogen<br />

werden <strong>und</strong> dann scheinbar eine Entlastung nach dem Motto darstellen: „Ich habe<br />

doch nur gemacht, was der sagt“. Er habe <strong>von</strong> Herrn Schmider keinen Sachverhalt<br />

mitgeteilt bekommen, der es zugelassen habe, Herrn Seyfried zu belasten.<br />

Auf Vorhalt eines Vermerks der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe vom 7. Dezember<br />

2001 im Auszug<br />

„... Nachdem die Staatsanwaltschaft ihren Schlussvortrag in der Strafverhandlung<br />

gegen Manfred Schmider u. a. gehalten hatte, erschienen am Nachmittag<br />

desselben Tages die Verteidiger der Angeklagten Manfred Schmider, Dr. Klaus<br />

Kleiser <strong>und</strong> Angelika Neumann, die Rechtsanwälte Schiller, Wahle <strong>und</strong> Kullen,<br />

unangemeldet bei Oberstaatsanwalt Jobski. Sie bek<strong>und</strong>eten, die „Schmerzgrenze“<br />

der Staatsanwaltschaft austesten zu wollen, also herausfinden zu wollen,<br />

welches Strafmaß der Strafkammer die Staatsanwaltschaft akzeptieren werde,<br />

ohne Rechtsmittel einzulegen ... Rechtsanwalt Schiller habe behauptet, diese<br />

Vorgehensweise <strong>und</strong> auch eine Absprache sei zuvor abgestimmt gewesen ...“<br />

<strong>und</strong> die anschließende Frage, ob dies so zutreffend sei, erklärte der Zeuge, es haben<br />

Gespräche mit der Kammer stattgef<strong>und</strong>en, dass sie versuchen würden, vor<br />

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