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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

262<br />

„Wenn wir dann was finden, dann kommen wir auf die Staatsanwaltschaft unter<br />

diesem Gesichtspunkt natürlich zu.“<br />

Das sei sozusagen eine beruhigende Information gewesen, dass diese Sache sozusagen<br />

in der Betreuung der Steuerfahndung gewesen sei. Er habe den Sachgebietsleiter<br />

zumindest so verstanden, dass er bei den weiteren Untersuchungen der<br />

Steuerfahndung die Frage des Kreditbetrugs im Auge behalten werde, dass man<br />

diesen Dingen nachgehe <strong>und</strong> dass die Staatsanwaltschaft dann darüber informiert<br />

werde.<br />

Vielleicht sei noch zu erwähnen, dass die Steuerfahndung ja normalerweise Steuerdelikte<br />

aufzuklären habe. Der Gesichtspunkt des Kreditbetrugs, den seines Erachtens<br />

der Sachgebietsleiter der Steuerfahndungsstelle, Schmidt, <strong>von</strong> sich aus<br />

angesprochen habe, sei ein nicht steuerliches Delikt. Nun gebe es da immer die<br />

Diskussion: „Inwieweit kann die Steuerfahndung auch nicht steuerliche Delikte<br />

aufklären?“<br />

Nun, es sei so: Wenn derselbe Sachverhalt unter verschiedenen rechtlichen Gesichtspunkten<br />

zu prüfen sei, dann sei im Gr<strong>und</strong>e die Aufklärungsarbeit die Gr<strong>und</strong>lage<br />

für verschiedene rechtliche Konsequenzen daraus. Wenn beispielsweise jemand<br />

gefälschte Urk<strong>und</strong>en herstelle <strong>und</strong> mit diesen gefälschten Urk<strong>und</strong>en Steuern<br />

hinterziehe, dann sei natürlich die Fälschung ein Mittel der Steuerverkürzung.<br />

Das könne nicht auseinander gesplittet werden.<br />

Ein weiteres Beispiel sei ein ihm bekannter Fall der Bestechung. Dieser Fall sei herausgekommen<br />

durch die sehr tüchtige Steuerfahndung Mannheim. Anknüpfungspunkt<br />

sei eine steuerliche Frage gewesen, nämlich der Eingang einer Scheinrechnung.<br />

Daran haben dann verwendungsmäßig Zuwendungen <strong>und</strong> Bestechungsgelder<br />

gehangen. Das Geld zur Bestechung sei aus Scheinrechnungen geschöpft worden.<br />

Das habe alles die Steuerfahndung gemacht, weil sie natürlich denselben Sachverhalt<br />

ermittelt habe, der gleichzeitig Gr<strong>und</strong>lage für die Beurteilung der Bestechung –<br />

nämlich der Zuwendung der Gelder – als auch der Steuerverkürzung gewesen sei.<br />

Das heiße, der Sachverhalt für die beiden rechtlichen Gesichtspunkte sei derselbe<br />

gewesen.<br />

Auf den im späteren Verlauf der Vernehmung erfolgten Vorhalt, dass Finanzbeamte<br />

vor dem Untersuchungsausschuss ausgesagt haben, dass sie nicht steuerliche<br />

Straftaten nicht ermitteln dürften, erwiderte der Zeuge, dass dieses Thema teilweise<br />

auch Gegenstand <strong>von</strong> Tagungen, die die Staatsanwaltschaft mit der Finanzverwaltung<br />

einmal im Jahr bis zum Jahr 1999 gehabt habe, gewesen sei. Da seien<br />

viele kluge Referate gehalten worden <strong>und</strong>, da sei er sich sicher, dass dieses Thema,<br />

inwieweit die Finanzverwaltung, Steuerfahndung auch nicht steuerliche Delikte<br />

mit ermitteln solle oder dürfe oder könne, Gegenstand <strong>von</strong> irgendwelchen<br />

theoretischen Ausführungen gewesen sei. Also, wie gesagt: Es komme in der Praxis<br />

schon vor – <strong>und</strong> die Beispiele habe er genannt –, dass die Fahndung solche<br />

Dinge mit ermittle wegen des Sachverhaltzusammenhangs.<br />

Auf Vorhalt <strong>von</strong> Punkt 4 seines Aktenvermerks vom 21. Mai 1996<br />

„Laut einer anonymen Anzeige ... sollen in den Büchern der KSK ... 1.000 Bohreinheiten<br />

als Bestandteil erfasst sein; tatsächlich existieren aber nur 129 Bohreinheiten.<br />

Die Betriebsprüfung ersucht derzeit die Lieferfirmen dieser Geräte,<br />

Fa. Daimler-Benz, Fa. Doll, Fa. Wackerhut um Auskunft, wie viele Bohreinheiten<br />

tatsächlich geliefert wurden. Sollte sich die Differenz bestätigen, wird dieser<br />

Vorgang/Sachverhalt unter dem Gesichtspunkt des Kreditbetrugs zu prüfen<br />

sein, die Geräte wurden geleast <strong>und</strong> u. U. finanziert.“<br />

<strong>und</strong> dem ergänzenden Vorhalt, also das heiße, er habe eigentlich damals schon<br />

exakt den Punkt getroffen, sagte der Zeuge, es habe ein Kreditbetrug im Raum gestanden.<br />

Auf den weiteren Vorhalt, er habe sogar das Muster erfasst gehabt, nämlich:<br />

geleast <strong>und</strong> finanziert, führte der Zeuge aus, wenn man zu einer Bank gehe <strong>und</strong> finanziere<br />

ein Auto, dann werde dieses Auto sicherungsübereignet <strong>und</strong> man bekomme<br />

dafür einen Kredit. Leasing sei halt eine andere Form der Finanzierung.<br />

Deshalb habe er sich wohl da nicht so festgelegt, ob die Finanzierungsform Bankkredit<br />

oder Leasing gewesen sei.

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