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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

VIII. Bewertung des Untersuchungsgegenstandes A. III. 1.: „Erkenntnisse im<br />

Februar 2000 für die Begründung eines Anfangsverdachts gegen Manfred<br />

Schmider u. a. in Sachen FlowTex“<br />

Auslöser für die Annahme eines Anfangsverdachts der Finanzbehörde bzw. der<br />

Staatsanwaltschaft gegen Verantwortliche der KSK GmbH <strong>und</strong> FTT GmbH<br />

(& Co KG) wegen Betrugs <strong>und</strong> Steuerhinterziehung waren im November 1999 im<br />

Rahmen der dritten Betriebsprüfung bei der KSK GmbH festgestellte Eingangsrechnungen<br />

über 913 HBS eines spanischen Unternehmens mit dem Handelsnamen<br />

La Maquinista de Levante (= Male) aus den Jahren 1994 bis 1996 in Höhe<br />

<strong>von</strong> 142 Millionen DM. Ausweislich des Rechnungswesens der KSK GmbH war<br />

die Fa. Male Hersteller <strong>von</strong> Horizontalbohrsystemen. Diese spanische Fa. Male<br />

fand gegenüber der Finanzbehörde zwar bereits im Juli 99 in Besprechungen mit<br />

dem BKA/ZKA Erwähnung anlässlich eine Geldwäscheverdachts der Polizei aufgr<strong>und</strong><br />

auffälliger internationaler Liefergeschäfte betreffend die Jahre 1998/99,<br />

doch war im Sommer 1999 der Betriebsprüfung noch keine Geschäftsverbindung<br />

der KSK GmbH oder FTT GmbH mit einer Fa. Male bekannt; schließlich begann<br />

die dritte Betriebsprüfung bei der KSK GmbH betreffend den Besteuerungszeitraum<br />

1994 bis 1997 erst am 2. November 1999. Ferner fanden sich im Verlauf<br />

dieser Betriebsprüfung in der Buchhaltung der KSK GmbH des Jahres 97 gebuchte<br />

Verbindlichkeiten aus Lieferungen einer Fa. Male in Höhe <strong>von</strong> über 137 Millionen<br />

DM (Stand: 31. Dezember 1997), denen keine Rechnungen zugr<strong>und</strong>e gelegt<br />

werden konnten, darüber hinaus gebuchte Geldabflüsse 1997 in Höhe <strong>von</strong><br />

29,8 Millionen DM als Zahlungen an den Lieferanten Male sowie gebuchte<br />

Verkaufserlöse veräußerter Systeme des Herstellers Male (vgl. den Aktenvermerk<br />

der Steufa v. 3. Februar 2000 im LO FM). Auffällig erschien, dass über einen längeren<br />

Zeitraum keine Zahlungen der KSK GmbH auf die Verbindlichkeiten aus<br />

Lieferungen <strong>von</strong> Systemen der Fa. Male geleistet wurden <strong>und</strong> sich der Buchhaltung<br />

keine rechtlichen Maßnahmen der Fa. Male zur Durchsetzung des Kaufpreisanspruchs<br />

entnehmen ließen. Zudem wurde bei Überprüfung der Geldverwendung<br />

festgestellt, dass entgegen der Darstellung in den Steuerbilanzen die<br />

Lieferantenverbindlichkeiten der Jahre 1994 bis 1997 gegenüber der Fa. Male insgesamt<br />

etwa 240 Millionen DM betragen mussten.<br />

Eine daher am 24. November 1999 bei der Informationszentrale Ausland beim<br />

B<strong>und</strong>esamt für Finanzen (= IZA) erbetene Wirtschaftsauskunft zur Fa. Male, die<br />

am 26. Januar 2000 bei der BP einging, ergab sodann, dass zwei Unternehmen<br />

mit dem Handelsnamen La Maquinista de Levante in Spanien bekannt waren, wobei<br />

das eine Unternehmen (= Fa. Sociedad Minerva Y Metallurgica de Penarroya<br />

Espana SA) seit 1992 aufgelöst <strong>und</strong> das andere (= Fa. La Maquinista de Levante<br />

SA in La Union) zwar 1996 gegründet worden sein soll, aber erst 1998, also<br />

außerhalb des Prüfungszeitraums der 3. BP, den operativen Betrieb aufgenommen<br />

haben soll (Umsatz 1998: 55,3 Millionen DM). Danach konnte eine Fa. Male als<br />

Lieferant der 1.553 Horizontalbohrsysteme, die ausweislich der Rechnungen aus<br />

den Jahren 1994 bis 1996 bzw. der Buchhaltung der KSK GmbH aus dem Jahr<br />

1997 an KSK geliefert worden sein sollen <strong>und</strong> die für 1,5 Mrd. DM an Leasinggesellschaften/Banken<br />

verkauft worden waren, nicht in Frage kommen (vgl. dazu<br />

auch AV der BP v. 23. Februar 2000 S. 6 in LO L2-021). Angesichts dieser Information<br />

wurde nach sofortiger Unterrichtung der OFD KA <strong>und</strong> des FM am 31. Januar<br />

2000 die StA MA über den Vorgang informiert, die am 1. Februar 2000 ein<br />

Ermittlungsverfahren gegen Schmider, Kleiser <strong>und</strong> Neumann wegen des Verdachts<br />

des Betrugs <strong>und</strong> der Steuerhinterziehung einleitete.<br />

Zu beachten ist, dass im Gegensatz zur zweiten Betriebsprüfung mit der Auskunft<br />

der IZA zur Fa. Male erstmalig ein Fremdnachweis für die fehlende Existenz <strong>von</strong><br />

HBS erbracht schien <strong>und</strong> dass bei einer nun in Frage stehenden Menge <strong>von</strong> 1.553<br />

HBS aus den Jahren 1994 bis 1997 die Testate über 43 angeblich im Ausland vorhandene,<br />

in den Jahren 1991 bis 1993 hergestellte Bohrsysteme keine Rolle spielen<br />

konnten. Demgegenüber hatten zum Zeitpunkt der zweiten Betriebsprüfung<br />

die Testate bei einer in Frage stehenden Menge <strong>von</strong> etwa 300 Bohrsystemen betreffend<br />

die Jahre 1991 bis 1993 (= Prüfungszeitraum der zweiten Betriebsprüfung)<br />

durchaus beweiserhebliche, einen Verdacht entkräftende Bedeutung.<br />

Eine ausführliche auf die Erkenntnisse zur Fa. Male gestützte Begründung des<br />

Betrugsverdachts findet sich in einem Vermerk der Steufa v. 3. Februar 2000, der<br />

offenbar federführend vom Betriebsprüfer AR Seyfried gefertigt wurde <strong>und</strong> der<br />

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