09.12.2012 Aufrufe

Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

488<br />

Hinreichende Verdachtsmomente dafür, dass der Kaufpreis, den der Angeschuldigte<br />

für den Laptop zahlte, objektiv zu niedrig, dem Zeitwert des gebrauchten<br />

Notebooks nicht angemessen war, sind aus Sicht des Gerichts nicht vorhanden.<br />

Ein Wertgutachten hätte die Anklagebehörde hierzu nicht einzuholen brauchen,<br />

da es einen „Markt für gebrauchte Notebooks mit festen Listenpreisen“, ähnlich<br />

wie der „Schwacke-Liste“, 1996 <strong>und</strong> 1997 für Computergeräte nicht existierte.<br />

Hinsichtlich des „korrekten“ Wertes des r<strong>und</strong> ein Jahr alten Notebooks habe der<br />

Zeuge Alexander Höner, der ehemalige Lieferant des fraglichen Notebooks, in<br />

seiner Vernehmung am 3. April 2002 wie folgt Stellung genommen:<br />

„Dazu kann ich keine konkreten Angaben machen. Der zu realisierende Kaufpreis<br />

eines Gerätes hängt <strong>von</strong> verschiedenen Faktoren ab. Da es meines Wissens<br />

keine „Schwacke-Liste“ für Notebooks gibt, wäre die Angabe einer pauschalen<br />

<strong>und</strong> zudem nachträglichen Bewertung als „Schuss ins Blaue“ mehr als<br />

unseriös zu werten. Eine reine buchhalterische Zeitwertermittlung ist nach<br />

meinem Dafürhalten für die Wertschätzung <strong>von</strong> gebrauchten Notebooks wenig<br />

hilfreich. ... Der <strong>von</strong> Ihnen genannte Kaufpreis (1.000 DM brutto) fällt nach<br />

meinem Dafürhalten jedoch in den Bereich des Möglichen.“<br />

Aus Sicht des Gerichts sei ferner noch zu berücksichtigen, welche Angaben der<br />

Zeuge G<strong>und</strong>lach, zum fraglichen Zeitpunkt EDV-Spezialist der FlowTex-Gruppe,<br />

zu einem Gespräch mit Herrn Seyfried in seiner schriftlichen Zeugenaussage vom<br />

20. März 2002 machte:<br />

„Ich habe mit Herrn Seyfried einmal allgemein über den Wert <strong>von</strong> gebrauchten<br />

Laptops gesprochen. ... Ich glaube, Herrn Seyfried gesagt zu haben, ... dass gebrauchte<br />

Laptops ... aufgr<strong>und</strong> des hohen Wertverlustes dieser Geräte bereits<br />

ab ca. 1.000 DM zu bekommen sind. ...“<br />

Bei der Befragung des Zeugen G<strong>und</strong>lach sei zu berücksichtigen, dass Herr Seyfried<br />

im Rahmen der informatorischen Äußerungen gesagt habe, dass er, bevor er<br />

das Gerät kaufte, sich nach dem Wert des Notebooks unter anderem beim Zeugen<br />

G<strong>und</strong>lach erk<strong>und</strong>igt habe.<br />

Zusammenfassend stellt das Gericht fest, dass auch eine eigene Einholung eines<br />

Sachverständigengutachtens zur Bestimmung des Zeitwerts des anklagegegenständlichen<br />

Notebooks, wie <strong>von</strong> der Staatsanwaltschaft nunmehr angeregt, nicht<br />

zielführend sei. Denn eine Verurteilung des Angeschuldigten, sollte sich tatsächlich<br />

ein deutlich höherer Zeitwert feststellen lassen, wofür zurzeit keine hinreichenden<br />

Anhaltspunkte bestehen, erfordere des Weiteren auch, dass sich der<br />

Angeschuldigte des Preisvorteils bewusst war bzw. einen solchen zumindest für<br />

möglich hielt. Dies wird im Angesicht des vorliegenden Ermittlungsergebnisses,<br />

so das Gericht, nicht nachzuweisen sein.<br />

Hinsichtlich des Erwerbs des Pkw VW Golf 4, 1.9 l TDI am 13. August 1998 geht<br />

die Staatsanwaltschaft <strong>von</strong> folgendem Sachverhalt aus:<br />

In den vergangenen Jahren hatte Herr Seyfried im regelmäßigen Turnus <strong>von</strong> ca.<br />

zwei Jahren bei seinem VAG-Vertragshändler ein Fahrzeug der Marke VW Golf<br />

erworben, wobei er jedes Mal den üblichen Landesrabatt <strong>von</strong> 13 % in Anspruch<br />

genommen hatte.<br />

Im Jahr 1998 habe Herr Seyfried offensichtlich <strong>von</strong> dem Angebot des Herrn Manfred<br />

Schmider Gebrauch gemacht, ihm beim Erwerb eines neuen Pkw „behilflich“<br />

zu sein, nachdem er gegenüber Herrn Dr. Klaus Kleiser äußerte, er brauche ein<br />

neues Auto.<br />

Infolgedessen suchte Herr Manfred Schmider offensichtlich im Beisein des Zeugen<br />

Karl Schmitz vor dem 20. Mai 1998 seinen Geschäftspartner für VW-Fahrzeuge<br />

<strong>und</strong> langjährigen Bekannten Rolf Stoppanski auf <strong>und</strong> besprach die entsprechenden<br />

Modalitäten für den geplanten Fahrzeugkauf <strong>und</strong> der beabsichtigten „Zuwendung“<br />

an Herrn Seyfried.<br />

Der Zeuge Schmid hat in seiner Vernehmung vom 26. September 2002 angegeben,<br />

dass er anlässlich des gemeinsamen Besuches beim Autohaus mitbekommen<br />

habe, dass Herr Schmider mit dem Autohändler eine Absprache dahin gehend getroffen<br />

habe, dass er einen Zuschuss zu einem zu kaufenden Wagen tätigen wolle.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!