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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

moch?“. Er (Dr. Hofmann) habe das doch gar nicht gewusst. Er habe nur einen<br />

dünnen <strong>Bericht</strong> gehabt <strong>und</strong> den mündlichen Vortrag des Herrn Seyfried.<br />

Die Frage, ob die Anzeige Tuechter bei der Einleitung des Ermittlungsverfahrens<br />

eine Rolle gespielt habe, verneinte der Zeuge. Auf die Feststellung, dass die Anzeige<br />

am 18. November 1999 eingegangen sei, erwiderte der Zeuge, das sei zutreffend.<br />

Er habe sie aber nicht gesehen <strong>und</strong> habe nicht damit gearbeitet. Heute<br />

sage man natürlich, es stehe viel drin. Man müsse aber sehen, was eine solche<br />

vage Anzeige hergebe im Verhältnis zu dem, was man unternehme, wenn man<br />

das Unternehmen mit Durchsuchungen <strong>und</strong> Verhaftungen zerschlage. Die Anzeige<br />

müsse man also schon mit Samthandschuhen anfassen <strong>und</strong> dann aber auch<br />

überprüfen. Er gehe da<strong>von</strong> aus, dass man das damals zu Recht nicht aufgegriffen<br />

habe. Natürlich habe man nach dem 4. Februar 2000 gefragt, warum man nichts<br />

gemacht habe. Aber da sei doch der Punkt, dass der Herr Tuechter psychische<br />

Probleme bis hin zur psychologischen-psychiatrischen Behandlung gehabt habe.<br />

Hätte sich die Staatsanwaltschaft damals auf jemanden, der vielleicht psychisch<br />

krank oder angeschlagen sei, gestützt, dann hätte man ihr, wenn es schief gegangen<br />

wäre, auch Vorwürfe machen können.<br />

3. Hubert Jobski<br />

Oberstaatsanwalt Jobski, Leiter der Schwerpunktabteilung für Wirtschaftsstrafsachen<br />

bei der Staatsanwaltschaft Mannheim, führte auf die Tuechter-Anzeige<br />

vom 18. November 1999 angesprochen aus, als die Anzeige hereingekommen sei,<br />

habe man den Vorgang geprüft. Herr Tuechter habe ihn angerufen <strong>und</strong> ihm in<br />

ähnlicher Form, wie diese Anzeige, die sicher nicht sehr flüssig zu lesen sei, das<br />

am Telefon auch geschildert. Er habe noch erklärt, dass er das dem Behördenleiter<br />

in Landau auch schon alles erzählt habe, aber der sei provinziell. Er (Jobski)<br />

habe dann mit dem Behördenleiter in Landau gesprochen, wie dieser die Dinge<br />

einschätze. Der habe ihm auch nur sagen können, Herr Tuechter könne das offenbar<br />

nicht richtig darstellen. Er sei dann noch mit dem Anwalt <strong>von</strong> Herrn Tuechter,<br />

dem Herrn Daude, ins Gespräch gekommen <strong>und</strong> habe ihn gefragt, ob er ergänzend<br />

etwas sagen könne. Herr Daude habe erklärt, dass sein Mandant krank sei <strong>und</strong> es<br />

keinen Sinn habe. Er könne das auch nicht weiter erläutern. Nachdem dann keine<br />

weiteren Erklärungen haben eingeholt werden können, habe er die Anzeige<br />

zunächst einem Wirtschaftsreferenten gegeben, damit der sich Gedanken mache,<br />

wie das überhaupt zu verstehen sei. Das sei ja alles nicht so einfach gewesen.<br />

Wenn er es recht wisse, sei es ja so gemeint, dass eine amerikanische Firma die<br />

FlowTex gewissermaßen missbraucht habe, um mit faulen Forderungen zu handeln,<br />

<strong>und</strong> das Geld, das dann vielleicht über Factoring-Unternehmen hereinkomme,<br />

in die USA abziehe. Was deutlicher zu verstehen gewesen sei, sei diese<br />

Bond-Geschichte gewesen. Nachdem der Wirtschaftsreferent ihm gesagt habe, er<br />

sehe da nichts, habe er das dem Kollegen Arnold gegeben, seinem Vertreter,<br />

einem in seinen Augen sehr erfahrenen Mann. Der habe das dann auch noch einmal<br />

sehr genau <strong>und</strong> gründlich durchgesehen. Herr Arnold sei dann sogar zur Beamtenbank<br />

gegangen <strong>und</strong> habe nachgesehen, ob an diesem 25. November dieser<br />

Bond begeben worden sei oder nicht. Das sei natürlich auch nicht der Fall gewesen,<br />

wie sie später erfahren haben, deswegen nicht, weil die Zeiten ungünstig<br />

gewesen seien.<br />

Herr Tuechter habe in seiner Anzeige Formulierungen wie „meines Erachtens“<br />

<strong>und</strong> „wahrscheinlich ist die Rating-Agentur wohl gekauft worden“ verwendet,<br />

womit die Staatsanwaltschaft nichts habe anfangen können. Von der Einleitung<br />

eines Ermittlungsverfahrens sei dann, <strong>und</strong> er habe das ja auch abgezeichnet, abgesehen<br />

worden.<br />

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