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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

hand seiner eigenen Unterlagen nachvollziehen. Von diesen Sachverhalten, insbesondere<br />

anonyme Anzeige, WP-Testate, sei ihm nur <strong>von</strong> Herrn Seyfried berichtet<br />

worden. Einzelne Testate seien ihm <strong>von</strong> Herrn Seyfried gezeigt worden, weil er<br />

ihn darauf angesprochen habe. Zu den Ergebnissen dieser Besprechung gab der<br />

Zeuge an, dass Besprechungsnotizen vorgelegt worden seien, welche tabellarisch<br />

bzw. stichwortartig gegliedert gewesen seien. Herr Seyfried habe den Bereich<br />

FlowTex/KSK zusammengestellt. Er habe den Bereich Rastatt/Powerdrill zusammengestellt.<br />

Nach diesen Notizen wurde im Wesentlichen verfahren <strong>und</strong> wurde<br />

vorgetragen. Was im Einzelnen zu den jeweiligen Punkten gesprochen worden<br />

sei, habe er sich nicht notiert.<br />

Dem Zeugen wurde aus einer <strong>von</strong> ihm am 25. Mai 2000 abgegebenen Stellungnahme<br />

Folgendes vorgehalten:<br />

„Vor Prüfungsbeginn bei der Gruppe Matthias Schmider/Powerdrill wurde ich<br />

<strong>von</strong> Herrn Gartner <strong>und</strong> Herrn Seyfried über die wesentlichen Prüfungshandlungen<br />

der laufenden Prüfung bei FlowTex, soweit diese für die Aktenvorbereitung<br />

<strong>und</strong> für die anstehende Prüfung bei Matthias Schmider <strong>von</strong> Bedeutung<br />

waren, in Kenntnis gesetzt. Dazu gehörten insbesondere:<br />

...<br />

Nachweis <strong>von</strong> Bohrsystemen im Ausland durch Testate <strong>von</strong> unabhängigen<br />

Wirtschaftsprüfern. (Die Auswahl der zu überprüfenden Systeme war <strong>von</strong><br />

Herrn Seyfried getroffen, die Industrie- <strong>und</strong> Verkehrstreuhand, München, wurde<br />

mit der körperlichen Abnahme der Bohrsysteme – im Auftrag der FlowTex –<br />

betraut.)“<br />

Auf Frage, ob es richtig sei, dass Herr Schmider persönlich den Auftrag an das<br />

Prüfungsunternehmen erteilt habe, der sozusagen seiner eigenen Entlastung oder<br />

Überprüfung dienen sollte, sagte der Zeuge, es sei so, wie es der Fragesteller formuliert<br />

habe. Allerdings sei dies mit der Oberfinanzdirektion besprochen gewesen,<br />

auch in der Besprechung am 5. Februar sei dies, zumindest am Rande, Gesprächsgegenstand<br />

gewesen.<br />

Auf Vorhalt, dass man allen Ernstes zur Klärung der Frage, ob es „Scheinsysteme“<br />

gebe, Herrn Schmider erlaubt habe, sich selber das Wirtschaftsprüfungsunternehmen<br />

herauszusuchen <strong>und</strong> es auch zu beauftragen, formulierte der Zeuge als<br />

Gegenfrage, wie die Finanzverwaltung, die im hoheitlichen Bereich nur in<br />

Deutschland aktiv werden könne, im Ausland eine körperliche Abnahme <strong>von</strong><br />

Bohrmaschinen, die sich auch noch im Eigentum <strong>von</strong> fremden Dritten befinden,<br />

bewerkstelligen solle? Wie würde der Fragesteller vorgehen? Würde er auf Kosten<br />

<strong>von</strong> Herrn Schmider, wie es der Betriebsprüfung angeboten worden sei, mit<br />

dessen Flugzeug hinfliegen, um die Maschinen anzugucken?<br />

Auf weitere Frage, ob man mindestens auf die Idee hätte kommen können, die zu<br />

beauftragenden Wirtschaftsprüfer selbst auszusuchen <strong>und</strong> auch selber den Auftrag<br />

zu erteilen, gab der Zeuge an, dazu könne er nichts sagen. Er sei nicht beteiligt gewesen.<br />

Auf Nachfrage, ob es rechtlich überhaupt möglich gewesen wäre, Maschinen,<br />

welche sich im Eigentum einer Leasingfirma im Ausland befinden, zu überprüfen,<br />

führte der Zeuge aus, ob dies rechtlich möglich sei, mit diesem Thema habe er<br />

sich noch nicht auseinandergesetzt. Aber es sei nun einmal so, dass eine Betriebsprüfung<br />

sich in erster Linie mit steuerlichen Angelegenheiten des zu prüfenden<br />

Steuerpflichtigen beschäftige.<br />

Diese Vorgehensweise, die Überprüfung auf die tatsächliche Existenz <strong>von</strong> Wirtschaftsgütern,<br />

falle eigentlich nicht originär in den Aufgabenbereich der Betriebsprüfung.<br />

Man habe diese Aufgabe aufgr<strong>und</strong> der vorhandenen anonymen Anzeigen,<br />

die Herr Seyfried geschildert habe, in den Bereich der Prüfungen übernommen<br />

<strong>und</strong> versucht, ob man im Rahmen ihrer Prüfungen weitere Erkenntnisse gewinnen<br />

könne, die darauf schließen lassen, ob Bohrsysteme in großer Zahl fehlten.<br />

Man sei aber zunächst an den Buchnachweis geb<strong>und</strong>en <strong>und</strong> habe schwer die<br />

Möglichkeit, bei beweglichen Wirtschaftsgütern, die sich auf Baustellen befinden,<br />

einen Kassensturz zu machen <strong>und</strong> zu sagen, wo diese Wirtschaftgüter sich befinden.<br />

Auch habe man sich im Jahre 1996 bef<strong>und</strong>en <strong>und</strong> sein Prüfungszeitraum in<br />

Rastatt sei einschließlich 1994 gewesen. Die Wirtschaftsgüter, wo er die Baustel-<br />

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