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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

Schenk habe Einzelheiten der Tat geschildert, er habe es leicht gehabt zu schildern,<br />

da er als Beschuldigter in dem Verfahren <strong>von</strong> 1990 Akteneinsicht bekommen<br />

habe. Schenk habe zugegeben, dass er die Akteneinsicht dazu verwendet habe,<br />

um Erinnerungslücken zu schließen. Dennoch sei seine Aussage glaubwürdig<br />

rüber gekommen. Schöntag habe zunächst bei seiner Vernehmung keine Aussagen<br />

machen wollen. Er habe zunächst mit seinem Rechtsanwalt, dem Herrn<br />

Rehm sprechen wollen. Der Anwalt sei noch in anderer Sache unterwegs gewesen<br />

<strong>und</strong> gegen 20.00 Uhr am Abend auf der Dienststelle erschienen. Petzold habe ihn<br />

damals empfangen <strong>und</strong> ihm den Sachverhalt erklärt <strong>und</strong> auch kurz die Vernehmung<br />

zu lesen gegeben, sodass er, Rehm, sich einen Überblick verschaffen konnte.<br />

Diese Zeit sei aber so begrenzt gewesen, dass er es bloß quer lesen konnte <strong>und</strong><br />

nicht den umfangreichen Sachverhalt rausnehmen konnte, bloß den Kern der Aussage<br />

<strong>von</strong> Schenk habe lesen können.<br />

Dem Zeugen Mayer wurde aus einem <strong>von</strong> ihm unterzeichneten <strong>Bericht</strong> überschrieben:<br />

„Anregung auf Erlass eines Haftbefehls“ Folgendes vorgehalten:<br />

„Ihm wurde der Sachverhalt erklärt <strong>und</strong> Gelegenheit gegeben, die Vernehmung<br />

des Gerhard Schenk zu lesen. Im Anschluss daran fand ein Gespräch<br />

zwischen Herrn Rehm <strong>und</strong> seinem Mandanten statt. Nach diesem Gespräch<br />

war Herr Schöntag bereit, bei der Polizei Angaben zu machen. Die durchgeführte<br />

Vernehmung ist beigeheftet.“<br />

Auf Frage, ob er sich noch erinnern könne, wie umfangreich oder wie eingehend<br />

das Gespräch zwischen Herrn Rehm <strong>und</strong> Herrn Schöntag gewesen war, ob das so<br />

ausführlich gewesen war, dass er das genau mit Herrn Schöntag durchsprechen<br />

konnte, sagte der Zeuge Mayer, es sei ja eigentlich ein umfangreicher Sachverhalt<br />

gewesen <strong>und</strong> so viel Zeit sei mit Sicherheit nicht gewesen, um den ganzen Sachverhalt<br />

darzulegen.<br />

Auf weitere Frage, ob Rechtsanwalt Rehm denn eine Chance gehabt habe, aufgr<strong>und</strong><br />

des Querlesens anschließend in dieser Besprechung mit seinem Mandanten<br />

diesem irgendwelche Details des Tatablaufs beizubringen, damit die Aussagen<br />

deckungsgleich werden, gab der Zeuge Mayer an, so viel Zeit sei nicht gewesen.<br />

Er habe in diesem Verfahren dann einen Schlussbericht verfasst <strong>und</strong> die aus seiner<br />

Sicht vorliegenden Punkte dargelegt, dass Manfred Schmider die Sache in<br />

Auftrag gegeben haben könnte.<br />

Auf Frage, ob es denn noch Besprechungen oder irgendeinen Austausch mit der<br />

Staatsanwaltschaft gegeben habe, sagte der Zeuge Mayer, es habe zuvor einige<br />

Besprechungen gegeben, dort sei aber eher darüber gesprochen worden, ob er<br />

überhaupt einen Schlussvermerk schreiben sollte. Er habe darauf bestanden.<br />

Staatsanwältin Scheck habe gemeint, dass wäre nicht nötig, sie habe genug Aktenkenntnis.<br />

In seinem Schlussbericht vom 19. Dezember 1995 führt der Zeuge Mayer unter<br />

anderem Folgendes aus:<br />

„1.2 Verdachtsmomente aus dem Jahre 1986, die für eine Tatbeteiligung<br />

des Manfred Schmider sprachen:<br />

Im Zuge der durchgeführten Ermittlungen wurde auch eine Öffentlichkeitsfahndung<br />

in Form <strong>von</strong> Presseberichten veranlasst. Aufgr<strong>und</strong> dieser<br />

Öffentlichkeitsfahndung <strong>und</strong> der eigenen durchgeführten Recherchen<br />

wurden bis zum 3. Juni 1986 57 Spuren registriert. Aufgr<strong>und</strong> des hohen<br />

Spurenaufkommens wurde vom Polizeipräsidium Karlsruhe eine Arbeitsgruppe<br />

eingerichtet. Innerhalb der Ermittlungen kamen Verdachtsmomente<br />

auf, dass Manfred Schmider die Straftat fingiert haben könnte.<br />

Die <strong>von</strong> Manfred Schmider abgegebene Sachverhaltsschilderung sowie<br />

dessen Verhaltensweise ließen diese Zweifel aufkommen.<br />

Die Verdachtsmomente, welche dafür sprachen, dass der Raubüberfall<br />

fingiert war, sind Folgende:<br />

a) Der eigentliche Treffpunkt zwischen Herrn Schmider <strong>und</strong> dem Kaufinteressenten<br />

Mühlbauer war der Parkplatz vor dem Wohnblock in<br />

der Schlesierstraße in Ettlingen. Überfallen wurde Herr Schmider je-<br />

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