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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

860<br />

für die StA MA als Gr<strong>und</strong>lage für einen Haftbefehlsantrag gedacht war (vgl. LO<br />

FM; inhaltlich ganz ähnlich ein Aktenvermerk v. 11. Februar 2000 des EKHK<br />

Nagel, seinerzeit Leiter der Soko FlowTex bei der LPD KA, über eine die Durchsuchung<br />

vorbereitende Besprechung der Polizei mit der Steuerfahndung beim Finanzamt<br />

KA-Durlach am 1. Februar 2000; vgl. LO I-001). In dem Vermerk sind<br />

die Erkenntnisse über FlowTex <strong>und</strong> die verantwortlichen Personen festgehalten<br />

worden, die aus den Betriebsprüfungen gewonnen werden konnten. Gestützt wird<br />

danach der Betrugsverdacht auf die Erkenntnisse im Zusammenhang mit der Fa.<br />

Male nach Eingang der IZA Auskunft am 26. Januar 2000. In dem Aktenvermerk<br />

v. 3. Februar 2000 wird Manfred Schmider als verantwortlich für den Betrug auch<br />

im Bezug auf KSK bezeichnet: „Manfred Schmider [...] muss als der Kopf <strong>und</strong><br />

Finanzier der Gruppe bezeichnet werden. Ohne seine Zustimmung sind finanzielle<br />

Transaktionen in der Flowtex GmbH/KG <strong>und</strong> der KSK GmbH nicht möglich.<br />

Hierbei kann <strong>von</strong> der BP die Aussage getroffen werden, dass Anweisungen gegenüber<br />

der KSK GmbH <strong>und</strong> deren GF Frau Angelika Neumann, egal ob Gesellschafterstellung<br />

oder nicht, befolgt werden. Die Finanzgespräche mit den Banken<br />

wurden nach Kenntnis der BP initiiert <strong>und</strong> durchgeführt <strong>von</strong> Manfred Schmider.<br />

Er wird auch im Außenverhältnis als ‚der Unternehmer‘ der Firmengruppe angesehen.“<br />

Keine Rolle bei der Einleitung des Ermittlungsverfahrens am 1. Februar 2000<br />

spielte eine Anzeige des ehemaligen Bankangestellten der BFG-Bank KA, Wolfgang<br />

Tuechter, die am 18. November 1999 bei der StA MA, beim Abteilungsleiter<br />

der Wirtschaftsabteilung OStA Jobski, einging (vgl. StA Dr. Hofmann, Apr.<br />

23. UA-Sitzung S. 192). In der Anzeige werden Hinweise auf die „faulen Factoring-Forderungen“<br />

im Hinblick auf das bevorstehende Rating <strong>und</strong> die geplante<br />

Auflage der Bonds gegeben, auch wird ein Vergleich zum Fall „Balsam“ in NRW<br />

hergestellt. Ausweislich eines <strong>Bericht</strong>s der StA MA an das JuZ soll zwischen dem<br />

Anzeigenerstatter Tuechter <strong>und</strong> OStA Jobski in Folge ein Telefongespräch stattgef<strong>und</strong>en<br />

haben, in welchem der Anzeigenerstatter allerdings keine zusammenhängenden<br />

Angaben habe machen <strong>und</strong> die erhobenen Vorwürfe nicht habe konkretisieren<br />

können (vgl. <strong>Bericht</strong> der StA MA an GStA/JM v. 24. Januar 2001 in<br />

LO JM 410E-27/00 Bd.1). Dem <strong>Bericht</strong> ist weiter zu entnehmen, dass der Anzeigenerstatter<br />

<strong>von</strong> Herbst 99 bis Frühjahr 00 in psychiatrischer Behandlung gewesen<br />

sein soll. Erst am 12. Januar 2000 erfolgte im Hinblick auf die Anzeige des<br />

Wolfgang Tuechter ein Eintrag in das Js-Register der StA Mannheim (Az.: 622 Js<br />

34753/99). Vom zuständigen Dezernenten OStA Arnold wurde jedoch kein Ermittlungsverfahren<br />

gegen Manfred Schmider u. a. eingeleitet. Eine förmliche Vernehmung<br />

des Zeugen Wolfgang Tuechter erfolgte nicht, es fand lediglich eine<br />

fernmündliche Unterredung des Dezernenten OStA Arnold mit RA Daude, Beistand<br />

des Anzeigenerstatters, statt, wobei RA Daude ebenfalls keinen Anfangsverdacht<br />

für Straftaten des Manfred Schmider u. a. sah. Der Vorgang wurde daher<br />

schließlich ohne weitere Ermittlungen weggelegt (s. LO I-310).

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