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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

522<br />

„Wenn ich danach gefragt werde, ob ich nicht aus den dargestellten Zahlungsflüssen<br />

den Schluss gezogen habe, dass es sich um ein fatales System handeln<br />

könnte, so würde ich dazu sagen: Wenn das System nicht unterbrochen wird,<br />

dann ja. Ich glaube, dass wir das damals schon gesehen haben, weiß aber<br />

nicht, ob wir dies diskutiert haben. Uns ist aber glaubhaft dargestellt worden,<br />

dass sich die Firmengruppe in einer Übergangsphase befindet <strong>und</strong> im Ausland<br />

verstärkte Aktivitäten entfalten wird, sodass wir nicht da<strong>von</strong> ausgegangen sind,<br />

dass das System nicht unterbrochen werden kann. Dass es sich um ein betrügerisches<br />

System handeln könnte, haben wir aber nicht gesehen.“<br />

Auf unmittelbare Nachfrage zu dieser Einlassung erklärte der Zeuge weiter:<br />

„Es gibt Unternehmen, die in Schwierigkeiten kommen <strong>und</strong> in Insolvenz geraten,<br />

das bedeutet aber nicht, dass sie betrügerisch gehandelt haben. Wenn mir<br />

vorgehalten wird, dass das System darauf hinauslief, nicht existente Bohreinheiten<br />

zu verkaufen bzw. zu finanzieren, so muss ich dazu sagen: Für uns waren<br />

die Systeme da, daher haben wir kein betrügerisches System erkannt.“<br />

2.6. Peter Zimmermann<br />

Zu der Frage, ob er <strong>von</strong> der Steuerfahndung die Wirtschaftsprüfertestate erhalten<br />

habe, erklärte der Zeuge Zimmermann, Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft<br />

Karlsruhe, am 16. Juni 2005 vor dem Landgericht Karlsruhe:<br />

„Wenn mir vorgehalten wird, dass nach Angaben <strong>von</strong> Herrn Schmidt ich zum<br />

Ausdruck gebracht hätte, ich brauche die Wirtschaftsprüfertestate nicht, so<br />

mag dies zutreffen. Ich halte dies für äußerst wahrscheinlich, tatsächlich sind<br />

die Wirtschaftsprüfertestate ja auch nicht zu den Akten gelangt. Ich habe sie<br />

auch nicht selbst überprüft, ich sehe dies, auch wenn ich heute die Sache im<br />

Nachhinein betrachte, auch nicht als meine Aufgabe an, nachdem mir die Steuerfahndung<br />

die klare Angabe gemacht hatte, die Überprüfung hätte zu keinen<br />

Beanstandungen geführt.“<br />

Auf Nachfrage zu den Wirtschaftsprüfertestaten erklärte der Zeuge:<br />

„Ich kann heute die Frage nicht mehr unbefangen beurteilen, wie ich es eingeschätzt<br />

hätte, wenn mir statt des Schreibens der Steuerfahndung vom 14. April<br />

1997 diese Auskunft der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vorgelegt worden wäre.<br />

Ich kann mich heute nicht da<strong>von</strong> frei machen, was ich inzwischen an Fakten<br />

über die FlowTex-Angelegenheit erfahren habe. Ich habe aber keinen Anlass<br />

gesehen, <strong>und</strong> dies sehe ich heute noch so, mir gegebene Mitteilungen der Steuerfahndung,<br />

die mir ja zugearbeitet hat wie etwa die Kriminalpolizei mir zuarbeitet,<br />

in Frage zu stellen <strong>und</strong> selbst nachzuprüfen.“<br />

Diese Aussagen der Zeugen 1 bis 6 waren Teil der Beweisaufnahme in dem<br />

Staatshaftungsprozess gegen das Land <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> vor dem Landgericht<br />

Karlsruhe. In diesem Zivilrechtsverfahren war es <strong>von</strong> Bedeutung, ob das Gericht<br />

nach Abschluss der Beweisaufnahme unter Berücksichtigung der Zeugenaussagen<br />

da<strong>von</strong> überzeugt war, dass u. a. einem Finanzbeamten der Vorwurf der Beihilfe<br />

zum Betrug in Bezug auf das „Schneeballsystem“ nachgewiesen werden<br />

kann.<br />

Das Landgericht sah diesen Nachweis nicht als gegeben an, vielmehr wies es die<br />

Staatshaftungsklage am 26. Juli 2005 unter anderem mit folgenden tragenden<br />

Gründen ab:<br />

„Die Kammer kann nicht feststellen, dass die Finanzbeamten der Betriebsprüfung<br />

<strong>und</strong> der Steuerfahndung, insbesondere der <strong>von</strong> den Klägern besonders belastete<br />

Zeuge AR Seyfried, in dem vorbezeichneten Sinn Kenntnis <strong>von</strong> den betrügerischen<br />

Geschäften mit tatsächlich nicht existierenden HBS hatten.<br />

Eine solche Kenntnis lässt sich keinem der zahlreichen Aktenvermerke <strong>und</strong><br />

sonstigen schriftlichen Unterlagen entnehmen <strong>und</strong> eine solche Kenntnis haben<br />

die als Zeugen vernommenen Beamten auch sämtlich in Abrede gestellt.“

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