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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

116<br />

unbesehen <strong>von</strong> der Person, die in Frage stehe, nicht unterstellt, dass jemand, der<br />

einen Raub abredet, sich so dumm <strong>und</strong> plump verhält, dass er vorher anruft.<br />

6. Der Zeugin wurde weiter vorgehalten, dass Schmider bereits in der Vergangenheit<br />

durch Merkwürdigkeiten in Versicherungsangelegenheiten aufgefallen sei,<br />

die immer wieder zu Streitigkeiten mit den Versicherungen geführt hätten, beispielsweise<br />

verschw<strong>und</strong>ene Rolex-Uhren, aus der Fassung gefallene Brillanten,<br />

für die Schmider auf Cash-Zahlung statt Sachleistung bestanden habe. Diese Vorfälle<br />

seien bei der Polizei aktenk<strong>und</strong>ig gewesen. Dazu erklärte die Zeugin Scheck,<br />

<strong>von</strong> der verschw<strong>und</strong>enen Rolex <strong>und</strong> den verloren gegangenen Brillanten wisse sie<br />

nichts. Von einer Rolex-Uhr, die ins Klo gefallen sei oder so, habe sie letztes Mal<br />

gehört, als sie draußen auf dem Gang vor dem Sitzungszimmer gewartet habe.<br />

Da<strong>von</strong> soll Herr Petzold berichtet haben.<br />

7. Der Zeugin wurde vorgehalten, dass bereits im Elternhaus des Schmider, dass<br />

er lange Zeit mit seinem Vater bewohnt hat, jahrelang Einbrüche mit entsprechenden<br />

Versicherungsleistungen solange an der Tagesordnung gewesen<br />

seien, bis sich die Polizei näher darum gekümmert habe.<br />

Die Zeugin führte dazu aus, für einen Tatnachweis gegen Manfred Schmider helfe<br />

es ihr überhaupt nicht, dass im Elternhaus <strong>von</strong> Schmider mehrfach in Urlaubsabwesenheit<br />

oder auch sonst eingebrochen worden sei. Sie könne nicht nach dessen<br />

Leum<strong>und</strong> fragen.<br />

8. Weiter wurde vorgehalten, dass am Tage des Einbruchs Frau Schmider nicht<br />

wie sonst, gegen 17.00 Uhr, ins Haus zurück gekehrt sei <strong>und</strong> sich auch nicht, wie<br />

sonst in solchen Fällen, telefonisch gemeldet habe. Außerdem seien am Einbruchstag<br />

zu dieser Zeit ausnahmsweise keine Beschäftigten <strong>von</strong> Schmider im<br />

Haus <strong>und</strong> bei Gartenarbeiten gewesen.<br />

Die Zeugin Scheck sagte dazu, selbst wenn es ungewöhnlich war, dass Frau<br />

Schmider gerade an diesem Tag außer Haus war, so sei sie doch außer Haus gewesen,<br />

<strong>und</strong> sie, die Zeugin Scheck, habe keine Anhaltspunkte dafür festgestellt,<br />

dass Herr Schmider die Abwesenheit veranlasst hätte. Im Zuge der neuen Ermittlungen<br />

im Frühjahr 2000 habe sie die Tante <strong>von</strong> Frau Schmider vernommen, die<br />

Frau Schmider just an diesem Tag zum Bahnhof gefahren hat, weil die Tante über<br />

das Wochenende bei den Schmiders zu Besuch war anlässlich der Taufe des Sohnes.<br />

Um 15.00 Uhr an jenem Tag, an dem es zum Überfall kam, hat Frau Schmider<br />

diese Tante zunächst zum Bahnhof gefahren <strong>und</strong> dann selbst zunächst einen<br />

Arztbesuch absolviert, um sich dann mit einer Bekannten, ihrer Fre<strong>und</strong>in, Frau<br />

Morlock, zu treffen. Es habe keinerlei Anhaltspunkt dafür gegeben, dass Schmider<br />

seine Frau veranlasst hätte, diese Abwesenheit auf seinen Wunsch hin zu inszenieren.<br />

Auf Vorhalt, dass angesichts der Indizienlage <strong>und</strong> der beiden Geständnisse <strong>von</strong><br />

allen Polizeibeamten Fassungslosigkeit über die erfolgte Einstellung geäußert<br />

wurde, <strong>von</strong> Beamten, die auch umfassende Sachkenntnis <strong>und</strong> Aktenkenntnis haben<br />

<strong>und</strong> damals gehabt hätten. Die Zeugin sagte dazu, viele hätten sich zu dem<br />

Fall eine Meinungsäußerung zugetraut, ohne konkret mit den Fakten vertraut gewesen<br />

zu sein.<br />

Auf Frage, ob ihr die Herren Schmider <strong>und</strong> Kleiser als Wirtschaftsgrößen bekannt<br />

gewesen seien, sagte die Zeugin, sie habe zu dieser Zeit noch nicht so lange in<br />

Karlsruhe gewohnt. Sie habe gewusst, dass beide in der Wirtschaft in der Karlsruher<br />

Region tätig seien. Auf Nachfrage, ob ihr bekannt gewesen sei, welche wirtschaftliche<br />

<strong>und</strong> gesellschaftliche Stellung Schmider gehabt habe, gab die Zeugin<br />

an, sie kannte <strong>und</strong> kenne nach wie vor die damalige wirtschaftliche Stellung<br />

Schmiders oder auch seine persönliche nicht. Ihr sei bekannt gewesen, dass er ein<br />

Unternehmen in Karlsruhe gehabt habe. Sie habe noch nicht einmal gewusst, mit<br />

was er sich beschäftigte. Sie habe nicht gewusst, welche Geschäfte er betreibe.<br />

Für sie sei er ein unbeschriebenes Blatt gewesen. Auf Frage, ob ihr zu dem Zeitpunkt,<br />

als sie die Einstellung verfügt habe, bekannt gewesen sei, dass bei der<br />

Staatsanwaltschaft Karlsruhe eine Anzeige vorlag, in der umfänglich die betrügerischen<br />

Geschäfte des Herrn Schmider dargestellt wurden, gab die Zeugin an, dies<br />

sei ihr nicht bekannt gewesen. Ebenso verneinte sie, <strong>von</strong> einem Verfahren bei der<br />

Staatsanwaltschaft <strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong> aus dem Jahre 1994, bzw. <strong>von</strong> einer Anklage ge-

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