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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

300<br />

Am 28. Dezember 2001 erweiterte die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe das<br />

Verfahren Js 15/01 auf Oberstaatsanwalt Arnold. In der Verfügung vom 28. Dezember<br />

2001 vermerkte der Sachbearbeiter des Verfahrens, Oberstaatsanwalt<br />

Dr. Schäfer, Folgendes:<br />

„Aufgr<strong>und</strong> des in der Presse erhobenen Vorwurfs einer Aktenmanipulation im<br />

Zusammenhang mit dem Ermittlungsverfahren – 609 Js 145/96 – der Staatsanwaltschaft<br />

Mannheim ... ist es erforderlich, die vorliegende Anzeigesache,<br />

welche die Sachbehandlung des vorgenannten Verfahrens bereits zum Gegenstand<br />

hat, auch auf Oberstaatsanwalt Arnold zu erstrecken.“<br />

Am 26. Februar 2002 vernahm Oberstaatsanwalt Dr. Schäfer in dem Verfahren Js<br />

15/01 Richterin am Landgericht Krenz als Beschuldigte. Wie bereits in ihrer Zeugenvernehmung<br />

bei der Staatsanwaltschaft Mannheim am 31. August 2001 <strong>und</strong><br />

ihrem ergänzenden Schreiben vom 19. September 2001 gab sie an, der handschriftliche<br />

Aktenvermerk <strong>von</strong> Oberstaatsanwalt Arnold vom 21. Mai 1996 <strong>und</strong><br />

die handschriftliche Aktennotiz eines Mitarbeiters des Finanzamts Weimar über<br />

die am 25. April 1996 dort eingegangene telefonische anonyme Anzeige seien<br />

nicht Bestandteil der ihr zur Verfügung stehenden Akte 609 Js 145/96 der Staatsanwaltschaft<br />

Mannheim gewesen.<br />

Darüber hinaus erklärte sie, die Verfügungen der Staatsanwaltschaft Mühlhausen<br />

vom 9. Mai 1996 <strong>und</strong> vom 13. Mai 1996 sowie der Aktenvermerk des Finanzamtes<br />

Karlsruhe-Stadt vom 25. April 1996 seien in der <strong>von</strong> ihr 1996 <strong>und</strong> 1997 bearbeiteten<br />

Ermittlungsakte 609 Js 145/96 ebenfalls nicht enthalten gewesen.<br />

Die betreffenden Aktenseiten waren Frau Richterin am Landgericht Krenz<br />

während ihrer Beschuldigtenvernehmung vorgehalten worden. Aus einem Vermerk<br />

Oberstaatsanwalts Dr. Schäfer vom 1. März 2002 ergibt sich, dass die vorgehaltenen<br />

Aktenseiten Ablichtungen aus der <strong>von</strong> ihm beigezogenen Akte 609 Js<br />

145/96 der Staatsanwaltschaft Mannheim waren.<br />

Die Verfügung der Staatsanwaltschaft Mühlhausen vom 13. Mai 1996 beinhaltet<br />

die Abgabe an die Staatsanwaltschaft Mannheim. Sie wurde <strong>von</strong> dem damaligen<br />

Sachbearbeiter bei der Staatsanwaltschaft Mühlhausen, Staatsanwalt Müller<br />

– heute Müller-Wolfsen – unterzeichnet. Die Verfügung ist mit den Aktenseiten<br />

25 <strong>und</strong> 26 blattiert. Auf der zweiten Seite der Verfügung (Blatt 26) ist der Eingangsstempel<br />

der Staatsanwaltschaft Mannheim mit dem Datum 15. Mai 1996<br />

<strong>und</strong> dem Zuweisungsvermerk zum Dezernat 609 mit dem Handzeichen Oberstaatsanwalts<br />

Arnold <strong>und</strong> dem Datum 30. Mai 1996 angebracht.<br />

Zur Überprüfung der Angaben <strong>von</strong> Frau Krenz zog Oberstaatsanwalt Dr. Schäfer<br />

die Originalakte im Verfahren gegen Angelika Neumann bei der Staatsanwaltschaft<br />

Mühlhausen – 540 Js 41175/97 – bei. Bei der Rückabgabe des Verfahrens<br />

bezüglich der Beschuldigten Neumann hatte die damalige Dezernentin Krenz die<br />

Originalakte an die Staatsanwaltschaft Mühlhausen zurück übersandt <strong>und</strong> für das<br />

bei der Staatsanwaltschaft Mannheim verbleibende Verfahren 609 Js 145/96 Kopien<br />

fertigen lassen. In der Originalakte waren die Verfügungen der Staatsanwaltschaft<br />

Mühlhausen vom 9. <strong>und</strong> 13. Mai 1996, der Aktenvermerk des Finanzamts<br />

Karlsruhe-Stadt vom 25. April 1996 sowie die Notiz eines Mitarbeiters des Finanzamts<br />

Weimar über die anonyme telefonische Anzeige vom 25. April 1996,<br />

mit derselben Blattierung enthalten wie in der bei der Staatsanwaltschaft Mannheim<br />

verbliebenen Kopie, die in Ablichtung auch dem Untersuchungsausschuss<br />

vorliegt.<br />

Mit Vermerk vom 12. April 2002 hält Oberstaatsanwalt Dr. Schäfer Folgendes<br />

fest:<br />

„... Bei der Vorbereitung des <strong>Bericht</strong>s für den <strong>Landtag</strong>s-Untersuchungsausschuss<br />

zum FlowTex-Komplex habe ich in den <strong>Bericht</strong>shandakten MA 4/00 einen<br />

<strong>von</strong> mir gefertigten Aktenvermerk vom 27. Juli 2001 vorgef<strong>und</strong>en (Bd. IV, AS.<br />

1933 bis 1939), der in Ablichtung nachfolgend zur Akte genommen wird. Darin<br />

habe ich u. a. den Inhalt eines Telefonats mit Oberstaatsanwalt Jobski vom<br />

25. Juli 2001 festgehalten, in dem es um die anonyme telefonische Anzeige beim<br />

Finanzamt Weimar vom 25. April 1996 ging. Der Vermerk hat in einer für das<br />

vorliegende Verfahren bedeutsamen Passage folgenden Inhalt: Oberstaatsanwalt<br />

Jobski teilte am 25. Januar 2001 telefonisch mit, er habe wegen des Sach-

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