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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

Auch bei der Staatsanwaltschaft in Frankfurt soll ein Verfahren gegen den o. G.<br />

anhängig sein.<br />

Zu einer Besprechung des weiteren Vorgehens stehe ich gerne zur Verfügung.“<br />

Die Vermerke über die Angaben des Amtsrats Krumes wurden der Staatsanwaltschaft<br />

Karlsruhe nicht übermittelt. Aus den Akten ergibt sich kein Hinweis, dass<br />

der Inhalt der Vermerke Oberstaatsanwalt Zimmermann mitgeteilt wurde.<br />

Am 10. April 1997 fand eine Besprechung zwischen Mitarbeitern der Steuerfahndungsstelle<br />

des Finanzamtes Karlsruhe-Durlach <strong>und</strong> Oberstaatsanwalt Zimmermann<br />

statt. In einem diese Besprechung vorbereitenden Aktenvermerk vom<br />

10. April 1997, der <strong>von</strong> den Steuerfahndern Siebler <strong>und</strong> Gaukel erstellt worden<br />

war, werden unter der Überschrift „Eingeleitete Steuerstrafverfahren“ das Verfahren<br />

bei der Staatsanwaltschaft Mannheim – 609 Js 145/96 – gegen Manfred<br />

Schmider, Dr. Klaus Kleiser <strong>und</strong> Armin S., das Verfahren der Staatsanwaltschaft<br />

Mühlhausen gegen Angelika Neumann <strong>und</strong> unter Hinweis auf die Straf- <strong>und</strong><br />

Bußgeldsachenstelle des Finanzamtes Karlsruhe-Durlach das Verfahren gegen<br />

Steuerberater W. aufgelistet. Zu der anonymen Anzeige, die am 4. Mai 1996 bei<br />

der Staatsanwaltschaft Karlsruhe einging, wird Folgendes ausgeführt:<br />

„2. Ermittlungen wegen anonymer Anzeige vom Mai 1996 an StA KA<br />

– Durch Betriebsprüfer im Rahmen der laufenden Bp – Begründungen d. Überprüfung<br />

mit steuerl. Komponente – (Inhalt anon. Anzeige bei Schm./Dr. K. über<br />

auch bei Banken eingegangene Anzeigen bekannt)<br />

– Systemabgleich erbrachte zunächst z. B., dass per 31. Dezember 1993 <strong>von</strong> KSK<br />

an FTI angeblich 370 veräußerten Systemen nach Hochrechnung des Wareneinsatzes<br />

aber nur 77 Systeme tatsächlich geliefert worden sein konnten –<br />

– Hinweise Schmider/Dr. Kleiser insbesondere auf Lizenzprozesse in den USA<br />

<strong>und</strong> Frankfurt in 1991/93 – Schadensersatzprozess in 100 Mio. DM-Höhe<br />

stand aus, deshalb entsprechende Bereinigung des Buchhaltungs- <strong>und</strong> Rechnungswesens<br />

– trotzdem weiter wenigstens Vermutung, dass keine Lieferung der vielen Systeme;<br />

da viele Systeme angeblich im Ausland (schlecht zu überprüfen), Überprüfung<br />

der ins Ausland angeblich gelieferten Systeme durch neutrale sog. „Auditors“<br />

– Überprüfungsergebnis: vgl. Anlage 2<br />

– Keine steuerliche Komponente (vgl. Anlage 1) – daher unter bestimmten Umständen<br />

Kreditbetrug der eingeschalteten Refinanzierungsbanken <strong>und</strong> Leasingfirmen“<br />

Der vorbereitende Vermerk vom 10. April 1997 enthält auf der ersten Seite neben<br />

dem Punkt Anlagen, in dem ein Band Unterlagen über Standortbestätigungen der<br />

„FlowTex“-Horizontalbohrgeräte aufgelistet ist, folgende handschriftliche Ergänzung:<br />

„für StA (wird dort laut Herrn Zimmermann nicht benötigt. Schreiben Steufa<br />

an StA 10. April 1997 Siebler)“. Auf der zweiten Seite ist unter dem Punkt 2<br />

„Ermittlungen wegen anonymer Anzeige vom Mai 1996 an StA KA“ Folgendes<br />

ergänzt:<br />

„im Einzelnen besprochen 14.00 bis 15.00 Uhr 10. April 1997“<br />

Als „Verteiler für Bespr.“ sind handschriftlich ergänzt: Sachgebietsleiter, Prüfer<br />

<strong>und</strong> StA Zimmermann.<br />

Ein Hinweis auf die Angaben des Amtsrats Krumes ist in dem vorbereitenden<br />

Vermerk nicht enthalten.<br />

Oberstaatsanwalt Zimmermann, der am 7. März 2002 in dem <strong>von</strong> der Generalstaatsanwaltschaft<br />

Karlsruhe geführten Verfahren Js 15/01 zu dem Inhalt der Besprechung<br />

am 10. April 1997 vernommen worden war, hatte keine konkrete Erinnerung<br />

mehr daran. Die beiden Steuerfahnder sowie deren damaliger Sachgebietsleiter<br />

haben <strong>von</strong> ihrem Auskunftsverweigerungsrecht gem. § 55 StPO Gebrauch gemacht.<br />

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