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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

Zu A. III. 7.<br />

Ob die Landesregierung, die Ministerien, die Strafverfolgungsbehörden,<br />

Steuerbehörden <strong>und</strong> sonstige Behörden des Landes <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> im<br />

Rahmen <strong>von</strong> Betriebsprüfungen, Strafverfolgungs- <strong>und</strong> Steuerverfahren sowie<br />

sonstigem Verwaltungshandeln, in Zusammenhang mit den Personen<br />

Manfred Schmider <strong>und</strong> Matthias Schmider sowie deren Unternehmungen<br />

ihre Pflichten beachtet haben;<br />

Verhalten <strong>von</strong> Landesregierung <strong>und</strong> Landesbehörden im „FlowTex“-Verfahren<br />

seit Beginn der Betriebsprüfung bei der FlowTex-Gruppe im Oktober<br />

1999, insbesondere<br />

7. ob es im Rahmen der staatsanwaltlichen Ermittlungen über mögliche Ermittlungs-<br />

<strong>und</strong> Prüfungsfehler der Beamten der Steuerverwaltung sowie<br />

der Staatsanwaltschaften in Sachen FlowTex zu Interessenkonflikten im<br />

Sinne einer Befangenheit kommen konnte oder kommen kann <strong>und</strong> inwieweit<br />

dies geprüft wurde oder geprüft wird;<br />

I. Beigezogene Akten<br />

– Akten der Staatsanwaltschaft Mannheim 401 Js 3479/01, 401 Js 1009/01 <strong>und</strong><br />

401 Js 22627/01<br />

– Akten der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe MA 4/00 <strong>und</strong> Js 15/01<br />

– Akten des Justizministeriums <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> 410 E 27/00<br />

a) In einem am 3. August 2001 bei der Staatsanwaltschaft Mannheim geführten<br />

Ermittlungsverfahren gegen drei Steuerfahnder der Steuerfahndungsstelle des<br />

Finanzamtes Karlsruhe-Durlach (401 Js 22627/01) wegen des Verdachts der<br />

versuchten Strafvereitelung im Amt regte das Justizministerium am 9. August<br />

2001 gegenüber der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe an, zu bedenken, dass<br />

unter Umständen der Eindruck einer möglichen Befangenheit <strong>von</strong> Oberstaatsanwalt<br />

Arnold, der mit den Ermittlungen vertretungsweise befasst war, in Betracht<br />

kommen könnte.<br />

Oberstaatsanwalt Arnold hatte am 21. Mai 1996 im Verfahren 609 Js 145/96,<br />

das aufgr<strong>und</strong> der Selbstanzeige <strong>von</strong> Frau Neumann eingeleitet worden war,<br />

über sein Gespräch mit dem Leiter der Steuerfahndungsstelle Karlsruhe-Durlach<br />

einen handschriftlichen Aktenvermerk gefertigt. Der Steuerfahndungsleiter<br />

hatte zum Zeitpunkt dieses Gesprächs bereits Kenntnis <strong>von</strong> dem Eingang<br />

der bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe vorliegenden anonymen Anzeige gegen<br />

Manfred Schmider, hatte Oberstaatsanwalt Arnold hierauf aber nicht hingewiesen.<br />

Das gegen den Leiter der Steuerfahndungsstelle im August 2001 eingeleitete<br />

Ermittlungsverfahren basierte u. a. auf dem Verdacht, er habe ihm zur<br />

Verfügung stehende Informationen im Jahr 1996 nicht an die Staatsanwaltschaften<br />

weitergegeben.<br />

Bei der Prüfung des Vorliegens einer Besorgnis der Befangenheit war ein entscheidender<br />

Gesichtspunkt, ob Oberstaatsanwalt Arnold mit dem im Jahr 1996<br />

bei der Staatsanwaltschaft Mannheim anhängigen Ermittlungsverfahren gegen<br />

Manfred Schmider, Dr. Klaus Kleiser <strong>und</strong> Angelika Neumann (609 Js 145/96)<br />

längere Zeit befasst war oder lediglich kurzzeitig bei Eingang des Verfahrens<br />

als stellvertretender Abteilungsleiter. In einer Besprechung bei der Generalstaatsanwaltschaft<br />

Karlsruhe am 16. August 2001 erklärte der Leitende Oberstaatsanwalt<br />

der Staatsanwaltschaft Mannheim, Dr. Kühner, dass das Verfahren<br />

gegen die drei Steuerfahnder nicht <strong>von</strong> Herrn Oberstaatsanwalt Arnold, sondern<br />

<strong>von</strong> Herrn Staatsanwalt Rensch geführt werde. Aufgr<strong>und</strong> seines engen beruflichen<br />

Kontakts mit den Steuerfahndern in anderen Verfahren sei Oberstaatsanwalt<br />

Arnold dieses Verfahren <strong>von</strong> vorneherein nicht zugeteilt worden.<br />

Oberstaatsanwalt Arnold habe zunächst bei den Vernehmungen bezüglich des<br />

Amtsrat Krumes mitgewirkt, seine unterstützende Tätigkeit jedoch inzwischen<br />

eingestellt. Staatsanwalt Rensch, der ab Ende September zusammen mit Staatsanwalt<br />

(GL) Dr. Hofmann die Sitzungsvertretung in der Strafsache Manfred<br />

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