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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

3. Konrad Vetter<br />

Regierungsdirektor Konrad Vetter, zum damaligen Zeitpunkt Betriebsprüfungs<strong>und</strong><br />

Steuerfahndungs-Referent bei der OFD Karlsruhe, teilte dem Ausschuss mit,<br />

dass er mit dem Fall FlowTex erstmals Ende 1995/Anfang 1996 befasst gewesen<br />

sei. Sein Problem sei heute, wenn er über den Fall berichte, dass er viele Dinge<br />

nicht mehr aus eigener Erinnerung wisse, sondern sich diese wieder erst aus den<br />

Akten aneignen konnte.<br />

Die Selbstanzeige der Frau Neumann sei ihm im Jahr 1996 bekannt geworden, die<br />

Selbstanzeige sei der OFD mitgeteilt <strong>und</strong> auch in Kopie übersandt worden, er<br />

glaube, im März 1996.<br />

Am 20. Mai 1996 habe es dann eine Besprechung in der Oberfinanzdirektion gegeben.<br />

Gegenstand der Besprechung seien zum einen die Gesellschaftsverhältnisse<br />

bei der Firma KSK gewesen, weiter sei es um die Firma Finakant AG in Liechtenstein<br />

gegangen, die Betriebsprüfung in Karlsruhe habe angeregt, dass man<br />

parallel zu FlowTex die Powerdrill-Gruppe prüfe, was in der Sitzung dann auch<br />

so beschlossen worden sei. Weiter wurde <strong>von</strong> der Betriebsprüfung vorgetragen,<br />

dass es ein Problem mit der Zahl der Bohrsysteme gebe. Schließlich habe man in<br />

der Sitzung noch besprochen, auf welche Art die Systeme oder die Existenz <strong>von</strong><br />

Systemen überprüft werden kann. In dieser Sitzung habe er auch darauf hingewiesen,<br />

dass er Herrn Kleiser persönlich kenne, dass er diesen duze <strong>und</strong> dass die Kinder<br />

in die gleiche Klasse gingen.<br />

Zur Frage der Gesellschaftsverhältnisse bei der Firma KSK wisse er noch, dass<br />

man der Betriebsprüfung gesagt habe, sie solle innerhalb einer bestimmten Frist<br />

die Frage klären. Für ihn sei die Sache relativ klar gewesen, entweder es gebe<br />

einen Treuhandvertrag oder es gebe keinen. Da brauche man nicht lange rum zu<br />

machen.<br />

Auf Frage, was in der Besprechung mit den Betriebsprüfern über die Stellung des<br />

Herrn Schmider bei KSK berichtet wurde, führte der Zeuge aus, ob hier Einzelheiten<br />

berichtet wurden, wisse er nicht mehr. Es sei natürlich ganz klar erkennbar<br />

gewesen, dass die KSK wirtschaftlich abhängig gewesen sei <strong>von</strong> FlowTex.<br />

Dem Zeugen wurde aus dem Schreiben der Angelika Neumann vom 5. Juni 1996<br />

zur Frage der Treuhandverhältnisse Folgendes vorgehalten:<br />

„Wir, Frau Angelika Neumann, Herr Manfred Schmider <strong>und</strong> Herr Dr. Klaus<br />

Kleiser sind nach eingehender Erörterung der Sach- <strong>und</strong> Rechtslage <strong>und</strong> entsprechender<br />

Beratung durch unsere Rechtsanwälte nunmehr zu der Überzeugung<br />

gekommen, dass hinsichtlich der Gesellschaftsanteile der KSK GmbH<br />

kein Treuhandverhältnis mit Frau Neumann besteht <strong>und</strong> nie bestanden hat.<br />

Eine Treuhandvereinbarung wurde weder schriftlich noch mündlich geschlossen.<br />

Eine Weisungsbefugnis der früher als Treugeber bezeichneten Herren<br />

Manfred Schmider <strong>und</strong> Dr. Klaus Kleiser gegenüber der als Treuhänderin bezeichneten<br />

Frau Neumann bestand nicht.“<br />

Weiter wurde dem Zeugen aus einem Schreiben der Rechtsanwälte Widmann <strong>und</strong><br />

Partner vom 5. April 1994 an das Finanzamt Ettlingen Folgendes vorgehalten:<br />

„Die finanzielle Eingliederung ergibt sich aus der beherrschenden Stellung des<br />

Gesellschafter-Geschäftsführers/Kommanditisten Manfred Schmider, dessen Anteilsmehrheit<br />

es ihm ermöglicht, seinen Willen in beiden Gesellschaften durchzusetzen.<br />

Die organisatorische Eingliederung ist bereits dadurch sichergestellt,<br />

dass Herr Manfred Schmider beide Unternehmen auch tatsächlich leitet.“<br />

Auf Frage, ob ihm das Schreiben aus dem Jahr 1994 bekannt gewesen sei, als er<br />

die Erklärung vom 5. Juni 1996 zur Kenntnis erhalten habe, gab der Zeuge an, das<br />

Schreiben aus dem Jahr 1994 sei ihm nicht bekannt gewesen. Auch habe er keine<br />

Akten über die umsatzsteuerlichen Vorgänge 1994 gehabt.<br />

Zu dem Problem des Nachweises der Existenz der Bohrsysteme führte der Zeuge<br />

aus, dass ihm Einzelheiten nicht mehr in Erinnerung seien. Er glaube, dass man<br />

über das Problem gesprochen habe, dass es für die Betriebsprüfung nicht möglich<br />

sei, im Ausland Amtshandlungen vorzunehmen, also Prüfer überhaupt ins Aus-<br />

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