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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

872<br />

Sicht des GStA a. D. Hertweck – angenommener Verstoß gegen die <strong>Bericht</strong>spflicht<br />

wohl allenfalls als formaler Verstoß <strong>von</strong> geringem Gewicht gewertet werden<br />

kann.<br />

h) Dienstaufsichtliche Maßnahmen im Zusammenhang mit Ermittlungen gegen<br />

Yassin Dogmoch<br />

Trotz mehrerer Beschwerden <strong>und</strong> Entgegnungen der Verteidiger des Yassin Dogmoch<br />

im Zusammenhang mit gegen diesen geführten Ermittlungen der StA<br />

Mannheim hat es keine dienstaufsichtlichen Maßnahmen gegenüber den jeweiligen<br />

Dezernenten oder den seinerzeitigen GStA Hertweck gegeben. Sowohl vom<br />

Behördenleiter als auch vom JuM wurden die verschiedenen Beschwerden, die<br />

sich vornehmlich gegen die Art der Ermittlungen des Dezernenten Dr. Hofmann<br />

in dem Betrugsverfahren FlowTex richteten, nach Überprüfung der Vorgänge zu<br />

Recht als unbegründet zurückgewiesen (vgl. dazu im Einzelnen die Vorgänge aus<br />

den Jahren 2000 bis 2002 in LO JM 410 E-27/00 Bände 1, 2, 3, 9).<br />

4. Personelle Veränderung <strong>und</strong> Besorgnis der Befangenheit im Rahmen der<br />

Ermittlungen gegen Finanzbeamte <strong>und</strong> Staatsanwälte<br />

a) Ermittlungsverfahren gegen Finanzbeamte<br />

Festhalten lässt sich, dass im Zuge der Ermittlungen der StA MA gegen Finanzbeamte<br />

seit Sommer 2000 die Besorgnis der Befangenheit <strong>von</strong> JuM <strong>und</strong> GStA auf<br />

der einen Seite <strong>und</strong> vom Behördenleiter der StA Mannheim, LOStA Dr. Kühner,<br />

auf der anderen Seite unterschiedlich beurteilt wurde. Erst auf Drängen <strong>von</strong> JuM<br />

<strong>und</strong> GStA KA wurde OStA Arnold im Wege der Dienstaufsicht <strong>von</strong> den Ermittlungen<br />

gegen Finanzbeamte (Steuerfahndungsbeamte, Betriebsprüfer) abgelöst,<br />

da er 1996 mit Ermittlungen gegen Schmider, Kleiser, Neumann im Jahre 1996<br />

vorbefasst <strong>und</strong> diesbezüglich gegen ihn der Vorwurf der Aktenmanipulation erhoben<br />

worden war (vgl. dazu GStA a. D. Hertweck, Apr. 24. UA-Sitzung S. 15 ff.;<br />

LOStA Dr. Kühner, Apr. 24. UA-Sitzung S. 51 ff.), der allerdings heute ausgeräumt<br />

ist.<br />

Am 17. Dezember 2001 wurde daher StA Seiler, ein Dezernent außerhalb der<br />

Wirtschaftsabteilung der StA MA, vom Behördenleiter LOStA Dr. Kühner mit<br />

der Bearbeitung der Ermittlungsverfahren gegen Finanzbeamte beauftragt. Zuvor<br />

wurden die Ermittlungsverfahren gegen Betriebsprüfer <strong>und</strong> Steuerfahndungsbeamte<br />

zunächst <strong>von</strong> OStA Arnold (= ab dem 24. Juli 2000) <strong>und</strong> sodann das Verfahren<br />

gegen Steuerfahndungsbeamte nach vorheriger Abtrennung <strong>von</strong> StA’in Völker<br />

(= ab dem 17. August 2001), beide in der Abt 6 der StA MA, bearbeitet (vgl.<br />

<strong>Bericht</strong> der StA MA an die GStA v. 17. Dezember 2001 in LO JM 410 E-27/00<br />

Bd. V; Aussage des LOStA Dr. Kühner, Apr. 24. UA-Sitzung S. 51 ff.). Einen<br />

Wechsel in der Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft hat es nicht gegeben.<br />

Dass LOStA Dr. Kühner diese personelle Veränderung im Gegensatz zur Auffassung<br />

der GStA KA (vgl. GStA a. D. Hertweck, Apr. 24. UA-Sitzung S. 17) oder<br />

des JuM nicht für erforderlich hielt (vgl. LOStA Dr. Kühner, Apr. 24. UA-Sitzung<br />

S. 52 f., 72 f.), ergibt sich bereits aus dem Entwurf einer Pressemitteilung der StA<br />

MA vom 17. Dezember 2001 (LO JM 410 E-27/00 Bd. V): „Mit sofortiger Wirkung<br />

habe ich einen Staatsanwalt einer Generalabteilung, der bislang nicht mit<br />

den Verfahren im Zusammenhang mit dem FlowTex-Komplex befasst war, mit<br />

der Übernahme der Bearbeitung derjenigen Verfahren beauftragt, welche sich gegen<br />

Beamte der Finanzverwaltung (Betriebsprüfer, Steuerfahnder) richten sowie<br />

der Verfahren, welche damit im Zusammenhang stehen. Diese Maßnahme verfolgt<br />

das Ziel, dem wiederholt erhobenen, wenn auch m. E. unbegründeten Vorwurf<br />

eindeutig <strong>und</strong> unanfechtbar begegnen zu können, gegen die sachbearbeitenden<br />

Staatsanwälte bestehe in irgendeiner Weise die Besorgnis der Befangenheit.<br />

Der neue Dezernent wird nicht der Wirtschaftsabteilung angehören.“ Demgegenüber<br />

lässt sich die Meinung innerhalb des JuM zum Thema möglicher Befangenheit<br />

anhand des nachfolgenden Vermerks vom 21. August 2001 ablesen (vgl.<br />

den Erlass des JM, AL III, v. 21. August 2001 in LO JM 410 E-27/00 Bd. IV):<br />

„Ich habe heute mit Herrn Generalstaatsanwalt Hertweck in Karlsruhe noch einmal<br />

die Frage einer eventuellen personellen Aufstockung der Staatsanwaltschaft

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