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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

876<br />

XI. Bewertung des Untersuchungsausschusses A. III. 6.: „Ermittlungen gegen<br />

Finanzbeamte seit April 2000“<br />

1. Ermittlungen gegen Beamte der Betriebsprüfung beim Finanzamt Karlsruhe-Stadt<br />

Anlass für Ermittlungen gegen Betriebsprüfer beim Finanzamt Karlsruhe-Stadt<br />

waren Angaben der Beschuldigten Dr. Klaus Kleiser <strong>und</strong> Manfred Schmider in<br />

einer gemeinsamen Vernehmung am 31. März 2000 in dem Verfahren 628 Js<br />

3693/00 der StA Mannheim. Dr. Klaus Kleiser <strong>und</strong> Manfred Schmider erhoben<br />

erstmals in dieser Vernehmung, über 1 ½ Monate nach der Verhaftung am 4. Februar<br />

2000, den Vorwurf, dass ein Betriebsprüfer <strong>von</strong> den fehlenden Bohrsystemen<br />

Kenntnis gehabt habe <strong>und</strong> Manfred Schmider in mehreren Telefongesprächen <strong>von</strong><br />

der drohenden strafrechtlichen Ermittlung sowie Verhaftung gewarnt habe. Am<br />

7. April 2000 nahm infolgedessen die StA Mannheim Vorermittlungen gegen die<br />

an den Betriebsprüfungen bei der FlowTex-Gruppe in den Jahren 1996/1997 <strong>und</strong><br />

1999/2000 beteiligten Beamten auf. Das Ermittlungsverfahren wurde zunächst –<br />

trotz vorliegender Anzeige <strong>und</strong> damit gegebener Eintragungspflicht in das Js-Register<br />

(vgl. § 47 I 1, 2 AktO BW, Stand 1994) – unter einem AR-Aktenzeichen<br />

(= Allgemeines Register, § 47 V 1 AktO BW, Stand 1994) gegen die Finanzbeamten<br />

zur Überprüfung des Verdachts der Beihilfe zum Betrug, der (versuchten)<br />

Strafvereitelung im Amt sowie des Geheimnisverrats geführt.<br />

Am 28. Dezember 2000 schließlich leitete die StA Mannheim ein förmliches Ermittlungsverfahren<br />

zunächst nur gegen einen Betriebsprüfer wegen des Verdachts<br />

der versuchten Strafvereitelung ein. Im Verlauf der Ermittlungen wurde dieses<br />

Verfahren aber gegen weitere (anfangs noch unbekannte) Finanzbeamte geführt<br />

<strong>und</strong> teils um den Verdacht der Strafvereitelung bzw. Begünstigung, der Beihilfe<br />

zum Betrug, der Beihilfe zur Steuerhinterziehung, der Bestechlichkeit/Vorteilsannahme<br />

<strong>und</strong> der Geldwäsche/Beihilfe zur Geldwäsche erweitert (vgl. die Verfügungen<br />

der StA Mannheim v. 29. Januar 2001, 1. Juni 2001, 28. November 2001<br />

<strong>und</strong> 11. März 2002).<br />

Nach knapp über drei Jahren schloss die StA Mannheim die Ermittlungen ab, sie<br />

erhob am 11. April 2003 Anklage beim LG Mannheim (22. Große Strafkammer)<br />

gegen einen Betriebsprüfer unter Beschränkung der Strafverfolgung gem. § 154 a<br />

StPO, sie sah sodann am 29. April 2003 gem. § 154 StPO im Hinblick auf die Anklage<br />

<strong>von</strong> der Verfolgung weiterer Tatvorwürfe gegen den Prüfer (= versuchte<br />

Strafvereitelung bzw. Beihilfe zur Geldwäsche, Tatzeit Februar 2000) bezogen<br />

auf Äußerungen zur Größenordnung des Nachlasses der Inge Schmider ab (vgl.<br />

LO JM 410 E-27/00 Bd. XVII). Die weiteren anhängigen Verfahren gegen die an<br />

den Betriebsprüfungen beteiligten Finanzbeamten wurden mangels hinreichenden<br />

Tatverdachts eingestellt (§ 170 II StPO), zum Teil ist nach Überprüfung des Sachverhalts<br />

bereits <strong>von</strong> der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgesehen worden<br />

(§ 152 II StPO).<br />

Die 118 Seiten umfassende Anklage der StA Mannheim v. 11. April 2003 hat eine<br />

Beihilfe zum Betrug, Bestechlichkeit in zwei Fällen sowie die Verletzung des<br />

Dienstgeheimnisses zum Gegenstand. Im Hinblick auf den Komplex Beihilfe zum<br />

Betrug (durch aktives Tun) wirft die StA Mannheim dem Prüfer vor, die Betrugstaten<br />

<strong>von</strong> Manfred Schmider <strong>und</strong> Dr. Klaus Kleiser in den Jahren ab Anfang<br />

1997 bis zu deren Festnahme am 4. Februar 2000 (= Vermögensschaden <strong>von</strong> insgesamt<br />

etwa 1,25 Mrd. Euro) gefördert zu haben, indem der Betriebsprüfer in gemeinsamen<br />

Gesprächen Mitte/Ende 1996 zugesagt habe, gewonnene Erkenntnisse<br />

zur Nichtexistenz <strong>von</strong> Bohrsystemen <strong>und</strong> damit zum Schneeballsystem betreffend<br />

die Jahre 1991 bis teilweise 1996 nicht gegenüber dem eigenen Dienstherrn sowie<br />

den Strafverfolgungsbehörden zu offenbaren, <strong>und</strong> zwar auch nicht in der noch anstehenden<br />

Anschlussbetriebsprüfung im Jahr 1999, <strong>und</strong> keine den Fehlbestand der<br />

Systeme offenbarenden steuerrechtlichen Feststellungen zu treffen. Derart seien<br />

die Verantwortlichen der FlowTex-Gruppe in ihrer Vorgehensweise bestärkt worden.<br />

Die Vorwürfe der Bestechlichkeit in zwei Fällen beziehen sich auf den Erwerb<br />

eines Notebooks sowie eines Neuwagens: Die StA Mannheim geht in ihrer<br />

Anklage zum einen da<strong>von</strong> aus, dass der Betriebsprüfer <strong>von</strong> Manfred Schmider am<br />

16. Januar 1997 ein gebrauchtes Notebook, welches ihm zuvor zum dienstlichen<br />

Gebrauch überlassen worden sei, zum Preis vom 1.000 DM erworben habe,

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