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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

Zu A. I. 5.<br />

Seite<br />

5. welche Sachverhalte dazu geführt haben, dass das am<br />

15. März 1995 eingeleitete Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft<br />

Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim – gegen den in<br />

Pforzheim tätigen Rechtsanwalt S. wegen des Verdachts auf<br />

Geldwäsche für die Firmengruppe FlowTex in den Jahren 1993<br />

bis 1995 am 23. Mai 1996 eingestellt worden ist, welche Personen<br />

der Landesbehörden <strong>und</strong> der Landesregierung <strong>von</strong> diesen<br />

Vorgängen Kenntnis hatten <strong>und</strong> wer aufgr<strong>und</strong> bestehender <strong>Bericht</strong>spflichten<br />

hätte informiert werden müssen; 198<br />

I. Beigezogene Akten 198<br />

1. Tätigkeit <strong>und</strong> Erkenntnisse der unmittelbar befassten Behörden 198<br />

2. Tätigkeit <strong>und</strong> Erkenntnisse anderer Behörden 200<br />

a) Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe 200<br />

b) Staatsanwaltschaft Karlsruhe 201<br />

c) Staatsanwaltschaft Mannheim 201<br />

d) Justizministerium 201<br />

II. Regierungsbericht vom 31. Mai 2002 201<br />

III. Zeugenaussagen 201<br />

1. Sönke Keitel 201<br />

2. Volker Sassenhagen 203<br />

3. Christian Lorenz 203<br />

Zu A. I. 6.<br />

6. welche Gesellschaften <strong>und</strong> Personen als private <strong>und</strong> öffentliche<br />

Anteilseigner bei Firmen des FlowTex-Konzerns registriert sind<br />

<strong>und</strong> welche Treuhandverträge den Landesbehörden <strong>und</strong> der<br />

Landesregierung ab welchem Zeitpunkt bekannt waren; 204<br />

I. Beigezogene Akten 204<br />

II. Regierungsbericht vom 31. Mai 2002 206<br />

III. Zeugenaussagen 207<br />

Zu A. II. 1.<br />

1. welche Personen in Landesbehörden <strong>und</strong> Landesregierung zu<br />

welchem Zeitpunkt <strong>von</strong> der Selbstanzeige der Frau Neumann<br />

<strong>und</strong> den anonymen Anzeigen <strong>und</strong> Anschuldigungen ab dem<br />

Jahr 1996 gegen das Geschäftsgebaren der FlowTex-Firmengruppe<br />

Kenntnis hatten <strong>und</strong> wer aufgr<strong>und</strong> bestehender<br />

<strong>Bericht</strong>spflichten hätte informiert werden müssen; 208<br />

7

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