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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

Auf die Frage, ob die baden-württembergischen Behörden, die ja über die Durchsuchungen<br />

nicht informiert worden seien, irgendeinen Einfluss auf die Art <strong>und</strong><br />

Weise der Durchsuchung genommen haben, führte der Zeuge aus, mit der Realisierung<br />

<strong>und</strong> Vollstreckung der Durchsuchungsbeschlüsse habe er die Steuerfahndung<br />

Erfurt beauftragt gehabt. Es sei so gewesen, wenn er das noch recht erinnere,<br />

dass es in erster Linie um die Sicherstellung <strong>von</strong> Kontounterlagen bei mehreren<br />

Kreditinstituten <strong>und</strong> die Durchsuchung der Wohnung der Frau Neumann in<br />

Weimar gegangen sei. Dann seien, meine er, noch zwei Steuerberaterkanzleien<br />

durchsucht worden. Die Durchsuchung selbst sei aber nicht in seinem Beisein<br />

durchgeführt worden. Das habe die Steuerfahndung in Erfurt selbstständig durchgeführt.<br />

Die Frage, ob ihm Herr Regierungsdirektor Vetter <strong>von</strong> der Oberfinanzdirektion<br />

Karlsruhe bekannt sei, erklärte der Zeuge, der Name sage ihm jetzt nichts. Auf die<br />

anschließende Frage, ob es Beschwerden seitens der Oberfinanzdirektion Karlsruhe<br />

bei der Staatsanwaltschaft Mühlhausen oder der Generalstaatsanwaltschaft<br />

in Erfurt nach der durchgeführten Durchsuchung gegeben habe, sagte der Zeuge,<br />

seines Wissens habe es weder bei der Staatsanwaltschaft Mühlhausen noch bei<br />

der Generalstaatsanwaltschaft Beschwerden gegeben. Wobei er sagen müsse, dass<br />

er damals noch nicht bei der Generalstaatsanwaltschaft gewesen sei. Aber wenn<br />

es dort Beschwerden gegeben hätte, hätte er wahrscheinlich da<strong>von</strong> Kenntnis erhalten.<br />

Auf den Vorhalt, dass es einen Anruf nach der Durchsuchung gegeben haben solle,<br />

in dem es um eine Richtlinie gegangen sei, wonach vor Durchsuchungen <strong>von</strong> Steuerfahndungsstellen<br />

in anderen Steuerbezirken eine Benachrichtigung erfolgen solle,<br />

erklärte der Zeuge, dass er sich nicht erinnern könne, dass im Zusammenhang<br />

mit den Durchsuchungen ein Anruf gekommen sei, in dem sich Behörden aus <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />

über die Durchführung der Durchsuchung beschwert hätten.<br />

Auf die Frage, ob er sich nicht gew<strong>und</strong>ert habe, dass die Durchsuchungen nicht<br />

schon in <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> beantragt worden seien, antwortete der Zeuge, er<br />

habe die Durchsuchung aufgr<strong>und</strong> eines Vorschlags, der ihm <strong>von</strong> der Steuerfahndung<br />

Erfurt gemacht worden sei, angeordnet. Auf Nachfrage erklärte der Zeuge,<br />

nach seiner Erinnerung sei nicht ganz ein Jahr vergangen gewesen, bevor die<br />

Mannheimer Kollegen sich entschieden gehabt haben, ob sie zuständig seien.<br />

Auf die ergänzende Frage, ob er sich über die Kollegen in <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />

gew<strong>und</strong>ert habe oder ob er gedacht habe, es sei ein normales Vorgehen, erklärte<br />

der Zeuge, es komme nicht selten vor, dass Differenzen über Zuständigkeiten<br />

zwischen Staatsanwaltschaften auftreten. Aufgr<strong>und</strong> der damaligen Aktenlage sei<br />

es aus seiner Sicht so gewesen, dass das Verfahren sowohl in Mannheim als auch<br />

– hinsichtlich der Beschuldigten Neumann – in Thüringen hätte geführt werden<br />

können. Wegen der Zuständigkeit habe es ein bisschen Zeitverzug gegeben. Das<br />

sei, wenn man eine Durchsuchung durchführen wolle, in der Regel nicht förderlich<br />

für ein Ermittlungsverfahren. Hier sei es jedoch um die Sicherstellung <strong>von</strong><br />

Konten <strong>und</strong> Unterlagen, die beim Steuerberater gelegen haben, gegangen. Da sei<br />

die Gefahr eines Beweisverlustes nicht so hoch. Kontounterlagen, die bei einer<br />

Bank geführt werden, seien <strong>von</strong> einem Täter in der Regel schwer zu beseitigen,<br />

wenn überhaupt. Deshalb habe das möglicherweise damals für ihn nicht so im<br />

Vordergr<strong>und</strong> gestanden.<br />

5. Konrad Vetter<br />

Regierungsdirektor Vetter, damals Referent für Betriebsprüfung <strong>und</strong> Steuerfahndung<br />

bei der Oberfinanzdirektion Karlsruhe, führte aus, dass er in Sachen Flow-<br />

Tex mit keiner Staatsanwaltschaft einen spezifisch auf den Fall gerichteten Kontakt<br />

gehabt habe. Er könne sich auch nicht vorstellen, je am Rande <strong>von</strong> Tagungen<br />

mit Staatsanwälten darüber gesprochen zu haben. Er könne ausschließen, einen<br />

Staatsanwalt in Sachen FlowTex angerufen oder ihn angesprochen zu haben.<br />

Auf die Frage, ob es denn ein Telefonat <strong>von</strong> ihm in diesem Zusammenhang gegeben<br />

habe, antwortete der Zeuge, ja, er habe einmal seinen Kollegen Manfred<br />

Schmidt, den er <strong>von</strong> verschiedenen dienstlichen Besprechungen auch persönlich<br />

kenne, angerufen, nachdem die Thüringer Kollegen im Karlsruher Raum durchsucht<br />

gehabt haben.<br />

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