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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

nalbeamten natürlich so, dass der Sachbearbeiter in relativer Ruhe die immer umfangreichen<br />

Beweismittel auswerte <strong>und</strong> dann seinen Abschlussbericht erstelle. Das<br />

seien die normalen statistisch häufigen Verfahren. Wenn da kein Impuls seitens des<br />

polizeilichen Sachbearbeiters komme, dann mache der Polizeibeamte das Verfahren<br />

weitgehend allein. Anders sei es, wenn Anträge auf Durchsuchung, Haftbefehl, Anordnung<br />

einer längerfristigen Observation <strong>und</strong> Telefonabhörungen zu stellen seien<br />

sowie Auskunftsersuchen nach § 161 StPO. In diesen Fällen werde der Staatsanwalt<br />

einbezogen. Er sage aber auch ganz deutlich, er verstehe seine Rolle offensiver. Er<br />

ermittle gern <strong>und</strong> bringe auch seine eigenen Gedanken ein. Also er greife ein. Nachdem<br />

am 20. Juni 2000 bei der Besprechung niemand auf seine Ansprache reagiert<br />

habe, habe er in Absprache mit seinem Abteilungsleiter, Herrn Jobski, folgendes<br />

Schreiben an Herrn Nagel als Soko-Leiter gesandt:<br />

„Sehr geehrter Herr Nagel,<br />

entsprechend meiner in der 21. KW telefonisch, in der 25. KW im Rahmen der<br />

Soko-Besprechung geäußerten Bitte, vor der Vernehmung <strong>von</strong> Zeugen den zuständigen<br />

Dezernenten der Staatsanwaltschaft Mannheim zu unterrichten, bin<br />

ich bisher lediglich <strong>von</strong> zwei Mitgliedern der Soko informiert worden. Eine<br />

Mitteilung Ihrerseits ist nicht erfolgt. Sind seit den genannten Zeitpunkten Zeugen<br />

vernommen worden?<br />

Zu den angegebenen Terminen hatte ich Sie auch gebeten, bei der Soko einen<br />

Ansprechpartner zu benennen, der zusammen mit der Staatsanwaltschaft<br />

Mannheim die Straftat des Kapitalanlagebetrugs ermitteln soll ...<br />

Ich bitte deshalb, einen Ansprechpartner aus der <strong>von</strong> Ihnen geleiteten Sonderkommission<br />

zu benennen.<br />

Mit fre<strong>und</strong>lichen Grüßen<br />

Hofmann“<br />

Zwei Tage später habe er ein fünfseitiges Schreiben zurückerhalten, aus dem er<br />

zitiere:<br />

„Sehr geehrter Dr. Herr Hofmann,<br />

ich habe heute Ihr Fax erhalten <strong>und</strong> darf zunächst einmal darauf aufmerksam<br />

machen, dass Sie anlässlich der hier stattgef<strong>und</strong>enen Besprechung am 20. Juni<br />

2000 hinsichtlich der Darstellung Ihrer Rechte nach §§ 160 bis 163 StPO keine<br />

Bitte geäußert, sondern eine Anordnung getroffen haben, die Sie in anschließenden<br />

persönlichen Gesprächen mit Soko-Mitgliedern noch dahin gehend<br />

bekräftigten, dass Sie bei Nichtbefolgen auch unter Umständen dienstrechtliche<br />

Maßnahmen ergreifen könnten. Von dieser Besprechung wurde hier<br />

zu den besprochenen Einzelheiten im Übrigen ein Protokoll gefertigt, in dem<br />

dieser Sachverhalt dokumentiert ist. Außerdem befindet sich ein Aktenvermerk<br />

vom 11. Juli 2000 über diese Anordnung in den Ermittlungsakten.<br />

Da<strong>von</strong> abgesehen, dass eine solche Anordnung hier bei der Abteilung Wirtschaftskriminalität<br />

der LPD Karlsruhe als einmaliger Vorgang registriert ist ...“<br />

Natürlich brauche man einen erfahrenen Mann wie den Herrn Nagel nicht in jedem<br />

Fall anzuleiten. Die Staatsanwälte in Wirtschaftsstrafsachen wechselten ja<br />

auch relativ häufig <strong>und</strong> natürlich wisse jemand wie der Herr Nagel <strong>von</strong> der Sache<br />

als Wirtschaftskriminalist oft mehr als ein junger Staatsanwalt, der nur ein-, zweioder<br />

maximal drei Jahre als Durchläufer in der Abteilung sei. Vor diesem Hintergr<strong>und</strong><br />

sehe er natürlich eine gewisse sachliche Überlegenheit <strong>und</strong> jetzt komme so<br />

einer wie er, der es wage, ihm irgendwelche Vorschriften zu machen. Herr Nagel<br />

habe dann also geschrieben:<br />

„Es ist nicht nur meine Einschätzung, sondern auch die Einschätzung meiner<br />

Mitarbeiter, dass dieses heute an mich hierher übersandte Schreiben, gelinde<br />

gesagt, äußerst unsachlich sich darstellt. Einmal deshalb, weil der daraus zu<br />

entnehmende Ton ...“<br />

Er habe in aller Höflichkeit in Abstimmung mit seinem Vorgesetzten diese Geschichte<br />

sachlich <strong>und</strong> ohne verletzendes Wort formuliert <strong>und</strong> dann sei hier ein<br />

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