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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

996<br />

anwalt Arnold <strong>und</strong> Staatsanwältin Smid vertretungshalber, Richterin am Landgericht<br />

Krenz – damals Staatsanwältin – als etatmäßige Dezernentin ab dem 1. Juli<br />

1996) <strong>von</strong> dem abgeschlossenen Steuerstrafverfahren der Staatsanwaltschaft<br />

<strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong> schließen ließen.<br />

Im Zuge der aktuell noch andauernden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft<br />

Mannheim gegen Finanzbeamte wegen Verdachts der Strafvereitelung im Amt im<br />

Rahmen zurückliegender Betriebsprüfungen bei Schmider-Firmen spielen die Besitzverhältnisse<br />

an der Firma KSK GmbH im Zeitraum seit 1991 eine Rolle. Um<br />

diese aufzuklären, wurden auch die Akten der Finanzbehörden über bereits<br />

1992/1993 durchgeführte Betriebsprüfungen beigezogen. Am 24. August 2001 erhielt<br />

die Staatsanwaltschaft Mannheim hierauf zwei Stehordner der OFD Karlsruhe,<br />

aus denen sich Hinweise auch auf das Steuerstrafverfahren der Staatsanwaltschaft<br />

<strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong> (Az. 13 Js 42/94) ergeben, <strong>von</strong> denen der Dezernent –<br />

Oberstaatsanwalt Arnold – insoweit auch Kenntnis erlangt hat.<br />

Der Generalstaatsanwaltschaft in Karlsruhe wurde das seinerzeit in <strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong><br />

geführte Ermittlungsverfahren (Az. 13 Js 42/94) erst nach der Einleitung des aktuellen<br />

Ermittlungsverfahrens in Sachen FlowTex nach der Festnahme <strong>von</strong> Manfred<br />

Schmider u. a. bekannt. Aus den Akten des Generalstaatsanwalts in Karlsruhe<br />

lässt sich rekonstruieren, dass der zuständige Dezernent beim Generalstaatsanwalt<br />

in Karlsruhe, Oberstaatsanwalt Dr. Schäfer, erstmals am 13./14. August 2001<br />

durch Telefonbericht des Leitenden Oberstaatsanwalts in <strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong> <strong>von</strong> der<br />

Existenz dieses Verfahrens erfuhr. Die Akten wurden im Januar 2002 dem Generalstaatsanwalt<br />

in Karlsruhe vorgelegt.<br />

Auch dem Justizministerium wurde der Fall zurzeit seiner Bearbeitung <strong>und</strong> in den<br />

Folgejahren zunächst nicht berichtet. Einen ersten Hinweis darauf, dass die Staatsanwaltschaft<br />

<strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong> bereits früher mit zwei Verfahren gegen Matthias<br />

Schmider befasst gewesen war, enthielt – ohne nähere inhaltliche Angaben – ein<br />

fernmündlicher <strong>Bericht</strong> des Generalstaatsanwalts in Karlsruhe vom 14. August<br />

2001.<br />

Konkret inhaltlich wurde das Verfahren dem Justizministerium <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />

dann unter Bezugnahme auf einen Pressebericht vom 13. Januar 2002 am<br />

14. Januar 2002 gemäß Abschnitt I BeStra <strong>von</strong> der Staatsanwaltschaft <strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong><br />

über den Generalstaatsanwalt in Karlsruhe berichtet. Hierauf wurde der Generalstaatsanwalt<br />

in Karlsruhe seitens des Justizministeriums mit Erlass vom<br />

11. Februar 2002 ersucht, die Verfahrensweise der Staatsanwaltschaft <strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong><br />

zu überprüfen <strong>und</strong> zu bewerten. Zu diesem Zweck hat der Generalstaatsanwalt<br />

in Karlsruhe eine Bewertung des Leitenden Oberstaatsanwalts in <strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong><br />

angefordert <strong>und</strong> dem Justizministerium <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> mit <strong>Bericht</strong> vom<br />

8. März 2002 zugeleitet.<br />

c) Innenministerium<br />

Das Innenministerium hat erst nach der Einrichtung der Soko FlowTex Kenntnis<br />

<strong>von</strong> den Vorgängen in den Jahren 1993/94 erlangt.<br />

5. welche Sachverhalte dazu geführt haben, dass das am 15. März 1995 eingeleitete<br />

Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim<br />

– gegen den in Pforzheim tätigen Rechtsanwalt S. wegen des Verdachts auf<br />

Geldwäsche für die Firmengruppe FlowTex in den Jahren 1993 bis 1995 am<br />

23. Mai 1996 eingestellt worden ist, welche Personen in Landesbehörden <strong>und</strong><br />

der Landesregierung <strong>von</strong> diesen Vorgängen Kenntnis hatten <strong>und</strong> wer aufgr<strong>und</strong><br />

bestehender <strong>Bericht</strong>spflichten hätte informiert werden müssen;<br />

a) Tätigkeit <strong>und</strong> Erkenntnisse der unmittelbar befassten Behörden<br />

Am 13. Oktober 1994 erstattete die Sparkasse Pforzheim beim zur Entgegennahme<br />

solcher Meldungen zentral für <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> zuständigen Landeskriminalamt<br />

eine so genannte Geldwäsche-Verdachtsanzeige gemäß § 11 Geldwäschegesetz<br />

(GWG). Mit Fax vom 17. Oktober 1994 leitete das Landeskriminalamt<br />

diesen Hinweis an die für die Ermittlungen zuständige Staatsanwaltschaft<br />

Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim – weiter. Anlass war eine Barabhebung des

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