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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

b) Staatsanwaltschaft Karlsruhe<br />

Mit Verfügung vom 15. Mai 1996 bat die Staatsanwaltschaft Karlsruhe in dem<br />

Vorermittlungsverfahren 52 Js 13493/96 wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung<br />

gegen Manfred Schmider <strong>und</strong> Dr. Klaus Kleiser, das aufgr<strong>und</strong> einer anonymen<br />

Anzeige vom 4. Mai 1996 eingeleitet worden war, die Steuerfahndungsstelle<br />

des Finanzamtes Karlsruhe-Durlach um Mitteilung, ob dort Erkenntnisse im<br />

Hinblick auf die in der anonymen Strafanzeige genannten Steuerdelikte u. a. vorhanden<br />

seien. In einem Schreiben der Steuerfahndungsstelle vom 16. September<br />

1996 wird der Staatsanwaltschaft Karlsruhe mitgeteilt, dass bei den Finanzämtern<br />

Erfurt <strong>und</strong> Weimar aufgr<strong>und</strong> eingegangener Selbstanzeigen gegen die Verantwortlichen<br />

der Firma KSK Steuerstrafverfahren eingeleitet worden seien, die zwischenzeitlich<br />

bei der Staatsanwaltschaft Mannheim anhängig seien. Ein ebenfalls<br />

in diesem Zusammenhang stehendes Verfahren gegen Rechtsanwalt S. wegen des<br />

Verdachts der Geldwäsche sei inzwischen <strong>von</strong> der Staatsanwaltschaft Karlsruhe<br />

– Zweigstelle Pforzheim – eingestellt worden.<br />

c) Staatsanwaltschaft Mannheim<br />

Aus der Akte 609 Js 145/96 der Staatsanwaltschaft Mannheim, die die Ermittlungen<br />

aufgr<strong>und</strong> der Selbstanzeige Neumann zum Gegenstand hat, ist ersichtlich,<br />

dass die zuständige Dezernentin, Richterin beim Landgericht Krenz – damals<br />

Staatsanwältin –, am 23. Mai 1997 die Akten im Ermittlungsverfahren gegen<br />

Rechtsanwalt S. wegen des Verdachts der Geldwäsche bei der Staatsanwaltschaft<br />

Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim – angefordert hat. Die ihr daraufhin übersandten<br />

Akten des abgeschlossenen Ermittlungsverfahrens leitete sie mit Verfügung<br />

vom 14. August 1997 an die Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim<br />

– zurück.<br />

d) Justizministerium<br />

Das Justizministerium hat am 23. Januar 2001 durch einen <strong>Bericht</strong> der Staatsanwaltschaft<br />

Karlsruhe im Verfahren 52 Js 13493/96 Kenntnis <strong>von</strong> der Anhängigkeit<br />

des Ermittlungsverfahrens gegen Rechtsanwalt S. erhalten. Ein ausführlicher<br />

<strong>Bericht</strong> wurde dem Justizministerium am 25. Mai 2001 erstattet.<br />

II. Regierungsbericht vom 31. Mai 2002<br />

Insoweit wird auf den <strong>Bericht</strong> des Justizministeriums Seiten 996 bis 999 (Allgemeine<br />

Anlage 1) verwiesen.<br />

III. Zeugenaussagen<br />

1. Sönke Keitel<br />

Zollamtsrat Keitel, der federführender Sachbearbeiter bei der gemeinsamen Finanzermittlungsgruppe<br />

<strong>von</strong> Zoll <strong>und</strong> Polizei (GFG) in Karlsruhe für das Ermittlungsverfahren<br />

gegen Rechtsanwalt S. wegen des Verdachts der Geldwäsche war,<br />

führte aus, dass die gemeinsame Finanzermittlungsgruppe der Landespolizeidirektion<br />

Karlsruhe <strong>und</strong> des Zollfahndungsamtes Karlsruhe im März 1995 eingerichtet<br />

worden sei. Im Juli 1995 habe die GFG <strong>von</strong> der Staatsanwaltschaft Karlsruhe<br />

– Zweigstelle Pforzheim – den Ermittlungsauftrag erhalten, in dem Verfahren<br />

wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen Rechtsanwalt S., der in Pforzheim<br />

tätig gewesen sei, Umfeldermittlungen durchzuführen. Das Verfahren sei<br />

bei der GFG unter Federführung des Zolls bearbeitet worden. Zunächst habe er<br />

Handelsregisterakten der Firma KSK, die ihm zum damaligen Zeitpunkt unbekannt<br />

gewesen sei, eingesehen. Dabei habe er Hinweise auf die Firmengruppe<br />

FlowTex festgestellt <strong>und</strong> sich die Registerakten dieser Firma angesehen. Er habe<br />

sich dann einfach zusammengestellt, was aus diesen Registerakten hervorgegangen<br />

sei, wie die Verbindungen gewesen seien, wer in den Firmen verantwortlich<br />

gewesen sei <strong>und</strong> wie hoch das Kapital dieser Firmen einzustufen gewesen sei, um<br />

ein Bild zu erhalten, ob die wirtschaftliche Potenz überhaupt vorhanden gewesen<br />

sei, solche Summen zu transferieren, wie sie <strong>von</strong> Rechtsanwalt S. in bar abge-<br />

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