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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

geht die StA Stuttgart zudem da<strong>von</strong> aus, dass Dr. Walter Döring noch am 17. Juni<br />

2004 zwischen 17:00 Uhr <strong>und</strong> 19:00 Uhr mit Frau Dr. Haussmann über die gef<strong>und</strong>ene<br />

belastende Rechnung sprach <strong>und</strong> er sie darum bat, mit niemandem darüber<br />

zu sprechen. Ferner besteht der hinreichende Tatverdacht, dass an einem nicht<br />

mehr genau bestimmbaren Tag kurz nach der Durchsuchung bei Frau Dr. Haussmann<br />

am 18. Juni 2004 <strong>und</strong> nach Eingang eines <strong>Bericht</strong>s der GenStA am 22. Juni<br />

2004, möglicherweise am 24. Juni 2004 oder am 25. Juni 2004, ein Telefongespräch<br />

zwischen der Ministerin Werwigk-Hertneck <strong>und</strong> Dr. Walter Döring stattgef<strong>und</strong>en<br />

hat, in welchem <strong>von</strong> ihr berichtet worden sei, dass bei Durchsuchungen<br />

auch in der Wohnung <strong>von</strong> Frau Dr. Haussmann Beweismittel gef<strong>und</strong>en worden<br />

seien. Dabei soll Frau Werwigk-Hertneck gesagt haben, dass es nicht gut sei, was<br />

bei Frau Dr. Haussmann gef<strong>und</strong>en wurde. Nach Angaben des Dr. Döring sei ihm<br />

aber nicht mitgeteilt worden, was im Einzelnen gef<strong>und</strong>en wurde. Aufgr<strong>und</strong> <strong>von</strong><br />

Zeugenaussagen <strong>und</strong> erhobener Telekommunikationsverbindungsdaten geht die<br />

StA Stuttgart weiter da<strong>von</strong> aus, dass Corinna Werwigk-Hertneck in einem Telefonat<br />

am 6. Juli 2004 um 07:23 Uhr Dr. Walter Döring darüber unterrichtete, dass<br />

ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werde, das auf Unterlagen beruhe, die im<br />

Büro <strong>und</strong> der Wohnung <strong>von</strong> Frau Dr. Haussmann gef<strong>und</strong>en worden seien. Nach<br />

Aussage des Dr. Walter Döring sei aber nicht mitgeteilt worden, um welche Unterlagen<br />

es sich dabei handelte. Dr. Walter Döring räumte aber ein, <strong>von</strong> der Beschuldigten<br />

über die Sicherstellung handschriftlicher Notizen erfahren zu haben.<br />

Nach Angaben der Zeugen Dr. Margot Haussmann <strong>und</strong> Dr. Helmut Haussmann<br />

soll ihnen Dr. Walter Döring in jeweils einem Telefonat am 6. Juli 2004 aber mitgeteilt<br />

haben, bei der Durchsuchung in Bad Urach sei belastendes Material gef<strong>und</strong>en<br />

worden, <strong>und</strong> zwar handschriftliche Aufzeichnungen, die darauf hindeuteten,<br />

dass er, Dr. Döring, über die Finanzierung der Umfrage bzw. Einzelheiten der<br />

Umfrage detailliert informiert gewesen sei. Auch der Verteidiger <strong>von</strong> Frau Dr.<br />

Haussmann, RA Bächle, teilte der StA Stuttgart telefonisch am 6. Juli 2004 <strong>und</strong><br />

8. Juli 2004 mit, seine Mandantin habe am 6. Juli 2004 gegen 07:30 Uhr einen<br />

Anruf <strong>von</strong> Dr. Walter Döring erhalten, in welchem dieser mitgeteilt habe, Frau<br />

Werwigk-Hertneck habe ihm offenbart, es werde gegen ihn ein Verfahren eingeleitet<br />

werden, was auf Unterlagen beruhe, die in Bad Urach gef<strong>und</strong>en worden<br />

seien; in einem weiteren Telefonat <strong>von</strong> Dr. Walter Döring mit „dem Hause“<br />

Dr. Haussmann am 8. Juli 2004 habe Dr. Döring dann mitgeteilt, es seien das Angebot<br />

<strong>von</strong> infas in Höhe <strong>von</strong> 40.194 DM sowie eine handschriftliche Gesprächsnotiz<br />

<strong>von</strong> Frau Dr. Haussmann über das Treffen bei der Durchsuchung in ihrer<br />

Wohnung in Bad Urach gef<strong>und</strong>en worden.<br />

Am 28. Juli 2004, kurz nach Einleitung des Ermittlungsverfahrens, trat die Justizministerin<br />

<strong>von</strong> ihrem Amt zurück.<br />

Die StA Stuttgart erhob schließlich am 24. Februar 2005 Anklage gegen die ehemalige<br />

Justizministerin des Landes BaWü beim LG Stuttgart wegen der Verletzung<br />

des Dienstgeheimnisses in drei Fällen.<br />

ff) Verrechnungsscheck der Hunzinger PR GmbH zugunsten des Dr. Walter<br />

Döring in Höhe <strong>von</strong> 10.000 DM<br />

Nicht aufgeklärt werden konnten die Hintergründe einer Scheckausstellung des<br />

Moritz Hunzinger zugunsten des Dr. Walter Döring in Höhe <strong>von</strong> 10.000 DM. Im<br />

Zuge einer Durchsuchung der LPD Stuttgart II am 18. Mai 2004 in den Wohn<strong>und</strong><br />

Geschäftsräumen des Moritz Hunzinger wurde ein Kontoauszug der Gontard<br />

& MetallBank v. 6. Dezember 1999 gef<strong>und</strong>en, auf welchem eine Scheckverbuchung<br />

über 10.000 DM im Soll aufgeführt ist (vgl. den Durchsuchungsbericht<br />

der LPD Stuttgart in EO 3 Js 44922/04 Bl. 89 ff., 103). Auf den Kontenblättern in<br />

der Buchführung ist insoweit als Buchungstext vermerkt: „Scheck W. Döring<br />

ohne Rechnung“. Bei dem Scheck handelt es sich um einen Verrechnungsscheck,<br />

ausgestellt <strong>von</strong> der Hunzinger PR GmbH für „Herrn Dr. Walter Döring“. Der<br />

Verrechnungsscheck wurde am 2. Dezember 1999 <strong>von</strong> Dr. Walter Döring bei der<br />

Volksbank Schwäbisch Hall zugunsten eines Kontos des FDP Kreisverbands<br />

Schwäbisch Hall eingereicht, Wertstellung am 6. Dezember 1999 (vgl. LO StA<br />

KA 600 Js 11765/04 Bd. 2 Bl. 733 ff.).<br />

In der 35. UA-Sitzung gab KHK Uhl zum Stand der Ermittlungen Folgendes an<br />

(vgl. APr. 35. UA-Sitzung S.18, 25, 26, 31, 35, 43): „Diese Scheckeinreichung<br />

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