09.12.2012 Aufrufe

Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

446<br />

Auf Nachfrage erklärte der Zeuge, dass er, wenn es erforderlich gewesen sei, gestützt<br />

auf § 163 StPO die Ermittlungen so geführt habe, wie er es für richtig gehalten<br />

habe.<br />

Auf die Frage, woraus nach seiner Auffassung die Divergenz zwischen ihm <strong>und</strong><br />

Dr. Hofmann resultiere, antwortete der Zeuge, er wisse es nicht. Wenn man die<br />

Kollegen <strong>von</strong> Dr. Hofmann bei der Staatsanwaltschaft in Mannheim frage, da sei<br />

das Verhältnis so, wie es zur Soko gewesen sei. Also auch sehr kühl. „Wir waren<br />

halt die Leidtragenden, dass er das Verfahren bekommen hat.“ Auf die weitere<br />

Frage, ob er ausschließlich die Persönlichkeit Dr. Hofmanns dafür verantwortlich<br />

mache oder ggf. gewisse Einwirkungen auf Dr. Hofmann <strong>von</strong> anderen Stellen, erklärte<br />

der Zeuge, er wisse nicht, ob entsprechende Einwirkungen da gewesen<br />

seien. Sie haben vermutet, dass hier doch ein Mangel an fachlicher Qualität da gewesen<br />

sei, zumindest was so ein großes Verfahren betreffe. Das sei auch beim<br />

Landgericht so angeklungen. „Wir wussten eigentlich recht früh, dass er offensichtlich<br />

ein bisschen Probleme hatte mit Anklageschriften <strong>und</strong> mit Verfahren“.<br />

Auf die Frage, ob er den Eindruck gehabt habe, dass Vorgesetzte, Generalstaatsanwalt,<br />

Justizministerium oder Politiker Einfluss auf Herrn Dr. Hofmann genommen<br />

haben, führte der Zeuge aus, den Eindruck könne er so nicht definieren. Für<br />

ihn sei bei der Staatsanwaltschaft nur ein ganz anderes „Fluidum“ da gewesen.<br />

Herr Jobski, der ja Vorgesetzter <strong>von</strong> Herrn Dr. Hofmann gewesen sei, habe sich<br />

da etwas zurückgezogen verhalten. Das haben sie auch noch nie erlebt. Dr. Hofmann<br />

habe immer mit dem Leiter der Staatsanwaltschaft, Herrn Dr. Kühner, korrespondiert.<br />

Das sei eigentlich nach seiner Aussage sein Ansprechpartner gewesen.<br />

Aber ob Einfluss auf Dr. Hofmann genommen worden sei, zumindest direkt,<br />

das glaube er nicht. Ob es indirekt in irgendeiner Weise geschehen sei, das wisse<br />

er nicht.<br />

Auf die Frage, wie er sich erkläre, dass ein erfahrener Staatsanwalt wie Dr. Hofmann<br />

<strong>von</strong> Anfang an aus Sicht der Kriminalpolizei ganz neue Wege beschritten<br />

habe, führte der Zeuge aus, Herr Dr. Hofmann habe so ein Faible für eine psychologische<br />

Einschätzung der Aussagen gehabt. Das sei aus Sicht der kriminalpolizeilichen<br />

Arbeit etwas Ungewöhnliches.<br />

Auf die Frage, ob er den Eindruck gehabt habe, das sei ganz klug gemacht, da<br />

möchte man im Gr<strong>und</strong>e genommen die Aufklärung erschweren oder ob er eher<br />

den Eindruck gehabt habe, dass es mehr Dummheit als Böswilligkeit bzw. mehr<br />

die Frage fehlender Qualifikation in diesem Punkt als Böswilligkeit, gewesen sei,<br />

erklärte der Zeuge, er möchte einem Akademiker nicht die Qualifikation absprechen.<br />

Er möchte sich weit da<strong>von</strong> entfernt halten, zu sagen, die Qualifikation<br />

sei bei Dr. Hofmann nicht da gewesen. Er sage, er habe einfach das „Feeling“<br />

nicht, er habe einfach gemacht, was er gewollt habe. Auf Nachfrage bestätigte der<br />

Zeuge, dass in all den Äußerungen „eine gewisse Verquertheit in den Dingen“<br />

anzunehmen sei. Er habe keine Anhaltspunkte dafür gehabt, dass Herr Dr. Hofmann<br />

in irgendeiner Weise <strong>von</strong> außen gesteuert worden sei.<br />

Auf den Vorhalt, dass doch die Staatsanwaltschaft die Leitungsfunktion in einem<br />

solchen Verfahren habe, erklärte der Zeuge, das sei schon richtig. Die Staatsanwaltschaft<br />

habe die Leitungsfunktionen <strong>und</strong> bediene sich dabei der Kriminalpolizei.<br />

Auf die Frage, was daran so kritikwürdig sei, wenn jemand eine andere Art der<br />

Ermittlungen wähle, als sie seit 30 Jahren üblich gewesen sei, antwortete der Zeuge,<br />

die gemeinsamen Vernehmungen seien nicht unbedingt kritikwürdig, sondern<br />

dass man immer den Eindruck gehabt habe, die Beschuldigten hätten schon vorher<br />

gewusst, über was sie vernommen werden sollten <strong>und</strong> dass sie über die Ermittlungsergebnisse<br />

informiert gewesen seien. Auf den Vorhalt, dass der Staatsanwalt<br />

doch Herr des Verfahrens sei <strong>und</strong> den Weg wählen könne, erwiderte der<br />

Zeuge, sicherlich könne er den Weg bestimmen, die Frage sei nur, ob der Weg<br />

richtig sei. Er habe den <strong>von</strong> Dr. Hofmann eingeschlagenen Weg für falsch gehalten.<br />

Auf Vorhalt seines Schreibens vom 17. Juli 2000 an Dr. Hofmann im Auszug<br />

„Es ist nicht nur meine Einschätzung, sondern auch die Einschätzung meiner<br />

Mitarbeiter, dass dieses heute an mich hierher übersandte Schreiben gelinde<br />

gesagt, äußerst unsachlich sich darstellt. Einmal deshalb, weil der daraus zu<br />

entnehmende Ton nicht eine Anerkennung unserer Arbeit darstellt <strong>und</strong> zweitens,<br />

weil mir <strong>und</strong>ifferenziert unterstellt wird, ich würde Vernehmungstermine

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!