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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

28. Oktober 1996 durch die Betriebsprüfung des Finanzamtes Karlsruhe-Stadt.<br />

Die Einleitung wurde dem Beschuldigten Matthias Schmider bekannt gegeben. In<br />

einer Besprechung vom 30. Oktober 1996 nahm er gegenüber den Betriebsprüfern,<br />

Amtsrat Seyfried <strong>und</strong> Steueramtmann Hörth, zu den einzelnen Vorwürfen<br />

Stellung. Die Betriebsprüfer schalteten die Straf- <strong>und</strong> Bußgeldsachenstelle <strong>und</strong><br />

die Steuerfahndungsstelle des Finanzamtes Karlsruhe-Durlach ein. Am 15. Mai<br />

1997 fand eine Besprechung zwischen den Betriebsprüfern, der Steuerfahndungsstelle<br />

<strong>und</strong> der Straf- <strong>und</strong> Bußgeldsachenstelle über die bisherigen Ergebnisse der<br />

Betriebsprüfung im Hinblick auf die eingeleiteten Steuerstrafverfahren statt. Am<br />

16. Mai 1997 hielt die Sachbearbeiterin bei der Straf- <strong>und</strong> Bußgeldsachenstelle in<br />

einem Vermerk fest, dass eine Abgabe des Steuerstrafverfahrens an die Staatsanwaltschaft<br />

derzeit nicht erforderlich sei, da die Voraussetzungen für die Beantragung<br />

eines Haftbefehls nicht gegeben seien. Es liege zurzeit kein dringender Tatverdacht<br />

vor, da die Verkürzung evtl. auf einem Rechtsproblem beruhe <strong>und</strong> es bestehe<br />

offenbar nach Meinung der Betriebsprüfer keine Fluchtgefahr. Der Vermerk<br />

wurde <strong>von</strong> der Sachgebietsleiterin der Straf- <strong>und</strong> Bußgeldsachenstelle, Gräber,<br />

abgezeichnet.<br />

Der Beschuldigte Matthias Schmider nahm am 19. September 1997 schriftlich zu<br />

den dem Steuerstrafverfahren zugr<strong>und</strong>e liegenden Vorwürfen Stellung.<br />

Am 23. Oktober 1997 lagen die <strong>Bericht</strong>e über die Außenprüfung bei den Firmen<br />

PowerDrill GmbH & Co. KG <strong>und</strong> Industriefinanz sowie der <strong>Bericht</strong> über die<br />

Außenprüfung bei Matthias Schmider vor. Diese <strong>Bericht</strong>e enthielten jeweils einen<br />

so genannten roten Bogen, also einen Aktenvermerk über strafrechtliche-, bußgeldrechtliche<br />

Feststellungen. Nach dem Eingang dieser Betriebsprüfungsberichte<br />

bei der Straf- <strong>und</strong> Bußgeldsachenstelle des Finanzamtes Karlsruhe-Durlach vereinbarte<br />

deren Sachgebietsleiterin einen Besprechungstermin mit Herrn Dr. Klee,<br />

damals Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft <strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong>. Die Besprechung<br />

fand am 16. Januar 1998 statt. In einem Aktenvermerk der Sachgebietsleiterin<br />

der Straf- <strong>und</strong> Bußgeldsachenstelle, Gräber, vom 16. Januar 1998 ist festgehalten,<br />

dass mit Herrn Dr. Klee die Sach- <strong>und</strong> Rechtslage besprochen worden sei<br />

<strong>und</strong> eine Abgabe des Verfahrens an die Staatsanwaltschaft zum gegenwärtigen<br />

Zeitpunkt nicht erfolge. Herr Dr. Klee sei über den weiteren Verfahrensablauf zu<br />

informieren.<br />

Am 11. Februar 1998 wurde die Vernehmung des Beschuldigten Matthias Schmider<br />

<strong>von</strong> der Straf- <strong>und</strong> Bußgeldsachenstelle des Finanzamtes Karlsruhe-Durlach<br />

durchgeführt.<br />

Dem Beschuldigten wurde Folgendes zur Last gelegt:<br />

– Matthias Schmider hatte als Geschäftsführer der PowerDrill GmbH & Co. KG<br />

im März 1993 beim Finanzamt Rastatt für das Kalenderjahr 1991 eine unrichtige<br />

Umsatzsteuererklärung abgegeben. Er hatte Vorsteuer aus einem tatsächlichen<br />

nicht durchgeführten Kaufvertrag mit der Firma KSK GmbH für die Lieferung<br />

<strong>von</strong> zwei Shelter-Systemen zu hoch angegeben, wodurch Umsatzsteuer<br />

für das Jahr 1991 in Höhe <strong>von</strong> 374.640 DM verkürzt wurde.<br />

– Ebenfalls als Geschäftsführer der Firma PowerDrill GmbH & Co. KG hatte er<br />

in den Jahren 1994 <strong>und</strong> 1996 für die Kalenderjahre 1992 <strong>und</strong> 1993 sowie 1994<br />

unrichtige Gewerbesteuererklärungen beim Finanzamt Rastatt eingereicht.<br />

Durch die Geltendmachung <strong>von</strong> Abschreibungen für zwei Bohrsysteme, die<br />

tatsächlich nicht existierten, hatte er erreicht, dass die Gewerbesteuer im Jahr<br />

1992 um 61.568 DM, für das Jahr 1993 um 68.864 DM <strong>und</strong> für das Jahr 1994<br />

um 71.016 DM zu niedrig festgesetzt worden war.<br />

– Des Weiteren hat Matthias Schmider in seiner im Jahr 1992 eingereichten Einkommensteuererklärung<br />

für das Jahr 1990 eine Gewinnausschüttung der Firma<br />

Fibertex Fassaden GmbH, deren Geschäftsführer er war, in Höhe <strong>von</strong> 1 Mio. DM<br />

nicht erklärt, wodurch er Einkommensteuer in Höhe <strong>von</strong> 198.672 DM verkürzte.<br />

– Zudem hatte Matthias Schmider für 53 Bohrsysteme <strong>von</strong> der Verkäuferin KSK<br />

zum Marktaufbau in Frankreich bei der Tochterfirma PowerDrill France S.A.<br />

880.000 DM erhalten. Matthias Schmider behielt den gesamten Betrag <strong>und</strong> verwendete<br />

ihn für private Bauten in Rastatt. Auch die Bohrsysteme wurden <strong>von</strong><br />

ihm nicht an die französische Tochtergesellschaft weitergeleitet. Seiner Bilanzierungs-<br />

<strong>und</strong> Steuerpflicht in Deutschland kam Matthias Schmider nicht nach.<br />

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