09.12.2012 Aufrufe

Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

124<br />

Auf Vorhalt, dass nicht eine generelle Störung des Verhältnisses zwischen Herrn<br />

Petzold <strong>und</strong> der Staatsanwaltschaft vorgelegen haben kann, da Herr Petzold nach<br />

seiner Aussage auch Feste für die Staatsanwaltschaft mit ausgerichtet habe, sagte<br />

der Zeuge Dr. Klass, dazu könne er nichts sagen.<br />

2.15. Prof. Dr. Gerhard Seiler<br />

Prof. Dr. Seiler, ehemaliger Oberbürgermeister der Stadt Karlsruhe, berichtete vor<br />

dem Untersuchungsausschuss, dass er einmal telefonischen Kontakt mit der<br />

Staatsanwaltschaft Karlsruhe aufgenommen habe. Das müsse vor Februar 1996<br />

gewesen sein. Im Februar 1996 habe man entscheiden müssen, ob <strong>und</strong> mit wem<br />

der Vertrag betreffend den <strong>Baden</strong>-Airpark abgeschlossen werden konnte. Zu dieser<br />

Zeit stand Herr Schmider unter Ermittlungsverdacht wegen des Raubüberfalls.<br />

Er habe deshalb sich bei der Staatsanwaltschaft durchgefragt <strong>und</strong> sei mit einer<br />

Dame verb<strong>und</strong>en worden. Auf Frage, ob das die Zuständige für diesen Fall gewesen<br />

sei, sagte der Zeuge Seiler, das sei ihm nicht bekannt. Die Dame habe ihm<br />

mitgeteilt, dass das Ermittlungsverfahren noch nicht abgeschlossen sei. Auf seine<br />

Frage, wann das Verfahren abgeschlossen werde, habe man ihm gesagt, dass ihm<br />

darüber keine Auskunft gegeben werden kann.<br />

2.16. Dr. Jürgen Morlok<br />

Dr. Morlok gab als Zeuge vor dem Ausschuss an, dass er im Zusammenhang mit<br />

den Ermittlungsverfahren betreffend den Raubüberfall keinerlei Kontakt mit<br />

Strafverfolgungsbehörden aufgenommen habe.<br />

3. Wiederaufnahme der Ermittlungen am 18. Februar 2000 <strong>und</strong> Einstellung<br />

des Verfahrens am 10. September 2001<br />

3.1. Kurt Nagel<br />

Erster Kriminalhauptkommissar Kurt Nagel leitete im Jahr 2000 die Sonderkommission<br />

„FlowTex“.<br />

Vor dem Ausschuss erläuterte der Zeuge Nagel, dass er im Rahmen der FlowTex-<br />

Ermittlungen Nachermittlungen zum Raubüberfall aus dem Jahre 1996 angestellt<br />

habe. Man sei zunächst durch Presse <strong>und</strong> dann durch anonyme Anzeigen auf den<br />

Raubüberfall wieder aufmerksam gemacht worden. Das habe für ihn Anlass gegeben,<br />

zu sagen, dass man jetzt im Rahmen der FlowTex-Ermittlungen unter Umständen<br />

die Möglichkeit habe, diese Dinge, die damals nicht hatten aufgedeckt<br />

werden können, nun aufzudecken, durch Vernehmungen, weil der Personenkreis<br />

ziemlich der gleiche gewesen sei <strong>und</strong> die Leute nun keine Angst mehr haben<br />

müssten, zum Beispiel durch ein Arbeitsverhältnis zu Schmider nochmals hier<br />

Probleme zu bekommen.<br />

Er habe dann bei der Staatsanwaltschaft Mannheim nachgefragt <strong>und</strong> <strong>von</strong> dort den<br />

Auftrag erhalten, im Rahmen der FlowTex-Ermittlungen die Ermittlungen zum<br />

Raubüberfall mit aufzunehmen. Er habe sich dann mit der Staatsanwaltschaft<br />

Karlsruhe, Frau Scheck, in Verbindung gesetzt, diese habe ihm auch offiziell<br />

einen Auftrag gegeben, im Rahmen der FlowTex-Ermittlungen den Raubüberfall<br />

zu ermitteln.<br />

Er habe sich dann zunächst die Verteidigerschrift des Verteidigers des Herrn<br />

Schmider aus dem Jahre 1996 vorgenommen. Dabei habe er festgestellt, dass die<br />

Beweisanträge des Verteidigers, die damals zur Entlastung <strong>von</strong> Schmider gestellt<br />

wurden, sich nun durch seine Ermittlungen umgedreht <strong>und</strong> gegen Herrn Schmider<br />

gerichtet hätten. Er habe Zeugen vernommen, Beweismittel erhoben, dann über<br />

seine Feststellungen einen <strong>Bericht</strong> gefertigt <strong>und</strong> diesen der Staatsanwaltschaft zugeleitet.<br />

Das Ergebnis seiner Ermittlungen stellte der Zeuge Nagel in dem erwähnten <strong>Bericht</strong><br />

vom 5. Oktober 2000 wie folgt dar:

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!