09.12.2012 Aufrufe

Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

Kauf. Liegen weitere Zweifel am Vorhandensein der Systeme durch die Bp vor,<br />

besteht FTI auf eine Besichtigung vor Ort durch die Bp, wobei natürlich nur Stichproben<br />

möglich sind, das die Systeme im jeweiligen Land verteilt sind. Weiter<br />

könnte die Bp System-Nr. sowie einen unabhängigen WP im jeweiligen Land benennen,<br />

welcher vor Ort das Vorhandensein der Systeme bestätigen könnte. Weitere<br />

Möglichkeiten der Überprüfung sind z. Zt. bei der Bp noch in Überlegung.“<br />

Angesichts schwieriger, lang andauernder Ermittlungen im Wege <strong>von</strong> Auskunftsersuchen<br />

oder Rechtshilfe im Ausland bei zu überprüfenden mobilen Wirtschaftsgütern<br />

(vgl. RD Vetter, Apr. 18. UA-Sitzung S. 74 f.; AR’in Moritz, Apr. 18. UA-<br />

Sitzung S. 117; AD Schutter, APr. 18. UA-Sitzung S. 130 f.; ähnlich OStA Zimmermann,<br />

APr. 21. UA-Sitzung S. 15: „Ich kann als Staatsanwalt gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

nur innerhalb der B<strong>und</strong>esrepublik ermitteln. Wenn ich außerhalb der B<strong>und</strong>esrepublik<br />

tätig sein will, bin ich auf Rechtshilfe angewiesen. Das wäre in dem Fall sehr<br />

problematisch gewesen.“) wurde schließlich zusätzlich zum Nachweis der Existenz<br />

einer Stichprobe <strong>von</strong> 44 (!) Maschinen aller bekannten ausländischen Mietfirmen<br />

(= Stichprobe nach „Zufallskriterien“ = 40 – aus Sicht der BP schwer zu<br />

überprüfende – Shelter Systeme, 4 – ohnehin leichter nachzuprüfende – LKW<br />

Systeme, die ja bereits nach der Dahn-Liste überwiegend vorhanden waren) eine<br />

„körperliche Bestandsüberprüfung“ dieser Maschinen vor Ort durch unabhängige<br />

Wirtschaftsprüfer verlangt. Dies ergibt sich aus einer Anfrage des Betriebsprüfers<br />

Seyfried v. 4. September 1996 an Schmider <strong>und</strong> Dr. Kleiser: „Hinsichtlich der in<br />

Anlage 1 aufgelisteten Systeme ist wie besprochen der Einzelnachweis über das<br />

Vorhandensein der Systeme wie folgt zu erbringen: [...] Testat eines Wirtschaftsprüfers<br />

in Deutsch über die körperliche Bestandsüberprüfung des Systems.<br />

Den WP bitte ich selbst zu bestimmen, es muss jedoch gewährleistet sein, dass<br />

über eine Inlandsvertretung des WP Kontakt in Deutsch möglich ist“ (vgl. Aufforderung<br />

des AR Seyfried v. 4. September 1996 in LO L1-022). Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

wurde – auch zur Vermeidung einer Kostentragungspflicht<br />

des Landes (vgl. insoweit RD Vetter, Apr. 23. UA-Sitzung S. 31) – nicht <strong>von</strong> der<br />

Finanzbehörde benannt, da eine rechtliche Durchsetzbarkeit der Maßnahme zweifelhaft<br />

erschien: Geprüft wurde aus Sicht der Finanzverwaltung schließlich ganz<br />

überwiegend das Anlagevermögen der Leasinggesellschaften bzw. Banken <strong>und</strong><br />

nicht das des zu prüfenden Unternehmens FlowTex, zudem lag die Forderung<br />

außerhalb des Prüfungszeitraums, auch wenn hergestellte/verkaufte Geräte der<br />

Jahre 1991 bis 1993 betroffen waren, hätte deren Vorhandensein <strong>und</strong> Standort im<br />

Jahr 96 nicht geprüft werden dürfen (vgl. BP-<strong>Bericht</strong> FTI v. 29. Dezember 1997<br />

in LO LI-021; vgl. Aussage StAM Hörth, Apr. 20. UA-Sitzung S. 61 f.).<br />

Aufgr<strong>und</strong> der Bereitschaft <strong>von</strong> Schmider <strong>und</strong> Kleiser, dem Finanzamt die gewünschte<br />

Auskunft zu erteilen (§ 93 AO) <strong>und</strong> im Rahmen des Zumutbaren auch<br />

Urk<strong>und</strong>en (= Testate) vorzulegen (§ 97 AO) wären steuerrechtliche Ermittlungen<br />

bei Dritten nach der AO ohnehin nur noch im Falle einer Erfolglosigkeit der<br />

Sachverhaltsaufklärung beim Beteiligten erlaubt gewesen (vgl. § 93 I 3 AO; dazu<br />

auch Tipke/Kruse, AO, 2000, § 93 Rn. 17; vgl. auch StAM Hörth, Apr. 20. UA-<br />

Sitzung S. 63). Die Einbindung in erster Linie <strong>von</strong> Schmider <strong>und</strong> Kleiser in die<br />

Überprüfung der Systeme entsprach also gerade der Systematik der §§ 93 ff. AO,<br />

wobei offenbar BP <strong>und</strong> OFD KA angesichts der bereitwilligen Mitwirkung <strong>von</strong><br />

Manfred Schmider ganz nahe liegend vermuteten, dass „zumindest jetzt die Systeme<br />

vorhanden“ sein müssten (vgl. Vermerk v. 6. September 1996 <strong>von</strong> RD Vetter;<br />

dazu die Aussage RD Vetter, Apr. 18. UA-Sitzung S. 53; vgl. des Weiteren<br />

den Besprechungsvermerk des Stb. Wawra v. 25. September 1996 in LO StA<br />

MA, BMO zu 401 Js 3479/01, A 10, über eine Besprechung mit der BP: „lt. BP:<br />

Systeme waren damals nicht bzw. zum großen Teil nicht vorhanden [heute ja].“).<br />

Dr. Klaus Kleiser beauftragte infolge der Anforderungen der BP dann am<br />

29. September 1996 die Industrie- <strong>und</strong> Verkehrstreuhand GmbH in München (die<br />

durch den bösgläubigen Thomas Reinhard vermittelt wurde) damit, einen „Gesamtbericht<br />

über alle [...] zugegangenen Zertifikate“ der <strong>von</strong> FlowTex mit der<br />

eigentlichen körperlichen Überprüfung vor Ort betrauten so genannte „auditors“<br />

(heute bekannt: zum Teil keine Wirtschaftsprüfer) zu erstellen. Anzeichen für ein<br />

mögliches Fehlverhalten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Industrie- <strong>und</strong> Verkehrstreuhand<br />

GmbH München sind nicht ersichtlich. Dass auch die ausländischen<br />

„auditors“ vor Ort <strong>von</strong> Dr. Kleiser bestimmt <strong>und</strong> manipulierte Geräte extra<br />

zur Abnahme an die jeweiligen vorgegebenen Standorte im Ausland verbracht<br />

wurden, war für die Finanzbehörde nicht erkennbar. Dem am 11. Oktober 1996<br />

821

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!